kann das Volk ihn abwählen
Das kommt auf Deine Definition von "Volk" an. Die Bundestagsabgeordneten sind ja die Vertreter des Volkes und entscheiden damit für das Volk. In dem Fall: Ja.
nur die Regierung
Die Regierung kann den Bundeskanzler nicht entlassen.
Es ist so: Der Bundeskanzler kann nur auf zwei Wegen entlassen werden.
Entweder es wird durch ein so genanntes konstruktives Misstrauensvotum (Artikel 67 Grundgesetz) ein neuer Bundeskanzler durch die Mehrheit der Mitglieder des Bundestags gewählt. In dem Fall muss der Bundespräsident den alten Kanzler entlassen und den neuen vereidigen.
Oder der Bundeskanzler selbst stellt die so genannte Vertrauensfrage i. S. d. Art. 68 GG. Spricht die Mehrheit des Bundestags dem amtierenden Kanzler dann das Misstrauen aus, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Kanzlers den Bundestag auflösen und es kommt zu Neuwahlen, sofern innerhalb von 21 Tagen kein neuer Kanzler gewählt wird.
Andere Möglichkeiten gibt es nicht. Beim Bundespräsidenten kannst Du z. B. eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (Art. 61 GG) in Erwägung ziehen. Der Bundeskanzler genießt aber, als Mitglied des Bundestags, die Indemnität (Art. 46 GG). Das heißt: Er ist vor Ermittlungen und Anklagen geschützt, solange der Bundestag ihm die Immunität nicht nimmt.