Kann der Arzt ein Attest verweigern?

17 Antworten

Also das ist ja echt ein Ding.

Hast du jetzt keinen Hausarzt, der dich schon länger kennt? Ich würde jetzt 1.) mit der Schulleitung das Gespräch suchen / 2.) diesen Arztbesuch deiner Krankenkasse schildern , sowas geht eigentlich nicht.

Aber Frage einmal: eine Klausur kann man doch nachschreiben, muss man bei sowas tatsächlich ein Attest vorlegen? Die Schulleitung kennen ihre Schwänzer dort, es muss doch möglich sein, mit denen zu reden. Lass dir bitte bescheinigen, dass du überhahupt beim Arzt warst und lasse dir dann schriftlich seine Auskunft bestätigen, dass er nicht in der Lage ist, einen krankzu schreiben wegen Kopfschmerzen und Durchfall. Auf diesen Wisch hast du Anspruch. Und wie gesagt, das würde ich Krankenkasse vorlegen.

Suche dir aus, welchen Weg du gehst, ich würde es vielleicht erstmal mit der Schulleitung klären. und dann weiter sehen. Manchmal wirken nette Gespräche mehr, wenn man sich unterhält.

Der Arzt muss dir tatsächlich kein Attest ausstellen.

Dir bleibt entweder, einen anderen Arzt aufzusuchen, der dir deine Krankmeldung ausstellt, oder der Schule schriftlich mitzuteilen, dass du krank warst, der Arzt dir dies jedoch nicht bescheinigen kann.

Dieser Arzt hat dir misstraut. Natürlich kann man Kopfschmerzen nicht sehen, aber ein Arzt ist kein Richter, der Beweise benötigt, sondern muss auch den Antworten des Patienten glauben.

Wechsle den Arzt.

Hey!

Die Verpflichtung des Arztes zur Ausstellung eines Attestes ergibt sich als Nebenpflicht aus dem zugrundeliegenden Behandlungsvertrag, § 630a Abs. 1 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/630a.html#Abs1).

Dabei ist es unabhängig ob es sich um eine zusammenfassende ärztliche Beurteilung handelt oder mehrere Untersuchungsergebnisse bzw. eine Gesamtbewertung eines Krankheitsbildes. Lediglich die Diagnose ist nicht anzugeben.

Stellt man eine Analogie zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (sog. "AU-Bescheinigung") her, so hat er sich mit der notwendigen Sorgfalt und in nachvollziehbarer, vertretbarer Weise seine ärztliche Überzeugung von dem Vorliegen der Voraussetzung einer Arbeitsunfähigkeit zu verschaffen. Dabei darf er keinen Vorgang bescheinigen, den er nicht selbst wahrgenommen hat.

Vorliegend wird zumindest eine oberflächliche Diagnose bzw. Betrachtung vom Arzt vollzogen worden sein. Dies ist ausreichend für die Erstellung eines Attestes, hierin kann der behandelnde Arzt seine Einschätzung wiedergeben. Für dich bedeutet das, dass du durchaus einen Anspruch auf ein Attest hast.

Fraglich ist zugleich ob die Schule ein Attest fordern kann. Im Regelfall sind im Schulgesetz des jeweiligen Landes dazu Anführungen gemacht. Eine Bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht, ebenso wenig eine Verordnung auf Landesebene. Entsprechende Regelungen für Leistungsnachweise ist jedoch in einigen Bundesländern bekannt.

Genauere Angaben kann ich dir nicht machen. Mein Ratschlag wäre die erneute Nachfrage ggf. mit den Worten Nebenpflicht und Behandlungsvertrag. Vielleicht macht es Eindruck. Einklagbar ist dieses Recht nicht. Jedoch kann es zu Schadensersatzansprüchen führen, wird ersichtlich, dass eins hätte ausgestellt werden können.

Es bleibt wohl eher ein weiterer Arzt oder die Bitte der Krankenkasse um Mithilfe.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Dein Arzt ist aber ganz schön beklo**t. Ist das dein Hausarzt? Dann würde ich wechseln.

  1. Kopfschmerzen sind sogar die einzige Form von Schmerz, die eine eigene Diagnose darstellen.
  2. Gibt es die sogenannten "Z-Diagnosen", die sehr wage formuliert sind und auf kein richtiges Krankheitsbild zutreffen, eben um Ärzten die Freiräume zu schaffen, jemanden krank zu schreiben, bei dem nicht ganz klar ist, was sie haben. Oftmals sind das stressbedingte Krankschreibungen. Auch ohne klare Diagnose hat ein Arzt also Spielraum.
  3. Geht es doch auch weniger darum,was du hast, wenn er einen Infekt ausschließen konnte, sondern darum, dass du nicht arbeitsfähig warst an diesem Tag. AU ist schließlich die Abkürzung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Ich verstehe es, wenn es nicht dein Hausarzt war, sondern ein Arzt der dich nicht oder kaum kennt. Ich verstehe es auch, wenn der begründete Verdacht besteht, dass du lügst. Liest sich allerdings nicht so, daher ein dreistes Verhalten vom Arzt meiner Meinung nach.

Wenn es zeitlich noch passt würde ich einen anderen Arzt konsultieren. Ansonsten wenigstens darum bitten, dass der Arzt dir eine Bescheinigung ausstellt, dass du dort warst. Ist immerhin auch etwas.
Immerhin sind auch wenige unentschuldigte Fehlstunden legitim. Ich hoffe, die Schule zeigt sich da kulanter und lässt dich regulär nachschreiben.

Wenn du da ständig Dauergast wärst, mit Symptomen, die man nicht kontrollieren kann würde ich den Arzt ja noch irgendwo verstehn. Aber wenn du das nicht bist, dann finde ich es nicht gut. Meine Ärztin muss mir auch einfach glauben, wenn ich sage, dass ich nen Attest brauche wegen starker regelschmerzen, das kann sie auch schlecht kontrollieren und das kommt leider gar nicht so selten vor.

Ich würde sonst vllt. Nochmal.zu nem anderen arzt gehen, denn du brauchst den attest ja.