Wann darf ein Arzt mir ein Attest verweigern?
Hallo, ich bin Azubi und war vor kurzem vier Tage lang krank im Bett. Ich hatte leider am zweiten Tag die Öffnungszeiten aller Ärzte in meiner Umgebung verpasst und musste deshalb am dritten Tag mich drum kümmern.
Ich hatte eine Angestellte nach einem Attest gefragt was Sie mir streng und direkt verweigert hat. Sie hat gemeint das ich schon am aller ersten Tag hätte vorbei kommen müssen wobei ich von meinen Arbeitskollegen gehört hatte das Ärzte auch Atteste austellen wenn man am 2. Tag vorbei kommt und selten auch am 3. Tag was mich jetzt auch zu meiner Frage führt.
Hat die ärztliche Angestellte mit Recht oder Unrecht mir den Attest verweigert?
Wenn mit Recht, haben die Ärzte meiner Arbeitskollegen gegen ein Gesetz oder ähnliches verstoßen?
Oder wenn mit Unrecht, was kann ich dagegen unternehmen da jetzt zwei Arbeitstage unentschuldigt sind und ich meine Urlaubstage dafür opfern muss.
12 Antworten
Ein Attest ist die Bescheinigung eines Arztes, daß er eine Feststellung gemacht hat. Wenn Du erst heute beim Arzt bist, hat er am Mittwoch zumindest bei Dir nichts feststellen können. Mitunter kann ein Arzt feststellen, daß Du bereits am Mittwoch krank gewesen sein mußt - das hängt aber von der jeweiligen Krankheit ab. Und wenn Du am Mittwoch in der Praxis angerufen hättest und - weil es Dir zu schlecht ging um das Bett zu verlassen - um einen Hausbesuch gebeten hättest, dann wäre die Wahrscheinlichkeit groß, daß Du das gewünschte Attest bekommen würdest. Da Du das nicht getan hast, sieht das schon schlechter aus. Besonders dann, wen Du heute einen recht fitten Eindruck machst.
Ein Arzt kann eine AU rückdatieren, ist aber nicht rechtlich dazu verpflichtet.
"Ich hatte leider am zweiten Tag die Öffnungszeiten aller Ärzte in meiner Umgebung verpasst und musste deshalb am dritten Tag mich drum kümmern."
Die Angestellte kann nichts für Deine Versäumnisse. Wenn in der Praxis klare Ansage herrscht, dass nicht rückdatiert wird, dann ist das so.
Was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag? Wenn Du erst ab dem 3. Fehltag eine AU vorlegen musst, dann passt es doch noch? Und wenn es ab dem 1. Tag sein muss, dann wieder siehe oben: Für Deine Versäumnisse kann die Angestellte nichts.
Angenommen du hast 3 Tage kopfschmerzen und kommst erst am 3 Tag in die Praxis ... dann kann der Arzt ganz einfach nein sagen weil er NICHTS festellen kann was du vor 2 Tagen hattest zumindest bei Kopfschmerzen.
Wenns eine gute erkältung ist dann bekommt man den schein vielleicht noch.
In dem Falle deine Schuld,probiers in einer anderen Praxis
- Eine Arzthelferin darf ein Attest gar nicht ausstellen.
- Der Arzt kann ein Attest in begründbaren Ausnahmefällen bis zu drei Tage rückwirkend ausstellen. Die begründbare Ausnahme darf sich dabei jedoch nicht alleine auf die anamnestischen Angaben des Patienten stützen.
In der Praxis schaut's so aus, wer ab einem bestimmten Tag ein Attest benötigt, muss auch an diesem Tag zum Arzt. Allerdings darf man üblicherweise drei Tage ohne AU-Bescheinigung fehlen.
Die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie besagt in §5 "(3) Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten ärztlichen Inanspruchnahme liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden. Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig"
Offensichtlich wendet der Arzt bzw. die Angestellte diese AU-RL sehr streng aus, was sie ausdrücklich darf/soll.