Kann der Arbeitgeber mich in der Ausbildung einfach so kündigen?

5 Antworten

Wenn es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf gemäß BBiG handelt, gilt erst einmal folgendes:

Die Noten der Schule interessieren bei Anmeldung zur Abschlussprüfung bei IHK niemanden. Der Betrieb bestätigt, ob du die Ausbildungszeit zurückgelegt, dein Berichtsheft ordnungsgemäß geführt und ggf. alle Pflichtlehrgänge besucht hast. Dir wird also keine Zulassung verweigert, weil du schlecht in der Berufsschule bist. Im Gegenzug ist auch eine Kündigung deines Ausbildungstriebes nach nicht bestandener Abschlussprüfung kein Kündigungsgrund, den die Kammer akzeptieren würde. Du hast ja schließlich noch 2 Versuche und kannst auf eigenen Wunsch wiederholen.

Die Noten in der Schule sind das Eine, deine Leistungen in der Prüfung u. U. etwas komplett anderes. Du kannst dich immer anhand von frei verkäuflichen vergangenen IHK-Prüfungen auf deine vorbereiten und die Ausbildung bestehen.

In deinem Fall ist zu überlegen, warum du nicht AsAflex in Anspruch nimmst. Das bietet die Agentur für Arbeit kostenfrei für Azubi und Betrieb an und ist im Grunde Nachhilfeunterricht.

Oder wenn z. B. die Ausbildung zur Fachkraft zu schwer ist, eine Herunterstufung auf die Servicekraft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – tägliche Arbeit im Beruf

Hallowasgeht785 
Beitragsersteller
 01.03.2025, 19:31

Über die Nachhilfe bei Bundesagentur für Arbeit müsste ich mich noch mal informieren, weil die Ausbildung hab ich auch durch die Bundesagentur für Arbeit bekommen.

Appelmus  01.03.2025, 19:36
@Hallowasgeht785

Diese wäre bei dir angebracht und du hast auch die jeweilige Prüfungsvorbereitung mit dabei. Generell kannst du erst einmal die Antworten ignorieren, die dir mitteilen, dass eine Kündigung möglich wäre. Dies ist in deinem Fall nicht so. Dein Ausbildungsbetrieb weiß, dass er dich aufgrund schlechter Noten nicht kündigen kann und für die Kammer ist das keine Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischen- oder Abschlussprüfung.

Bonsai82  01.03.2025, 20:00
@Hallowasgeht785

Außerdem ist Dein Betrieb dazu verpflichtet, dass Du dein Ausbildungsziel in der Dauer der Ausbildung erreichst (§ 14 Berufsausbildung (Berufsausbildungsgesetz)).

(1) Ausbildende haben

  1. "dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann [...]"

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__14.html

In der Ausbildung kannst Du nach Beendigung der Probezeit nicht gekündigt werden, außer Du läßt Dir etwas zu Schulden kommen. Damit ist kein Fehler in der Arbeit gemeint, sondern Tätlichkeiten, Diebstähle, Vertrauensbrüche jeglicher Art etc.

Warum hast Du so schlechte Noten, dass das Bestehen der Prüfung gefährdet ist? Streng Dich halt ein wenig an, soo schwer ist das doch nicht. Wenn Du die Prüfung wirklich nicht besteht, geht der ganze Ärger doch nur weiter.


Hallowasgeht785 
Beitragsersteller
 01.03.2025, 19:27

Wir haben ganz viele Gesetze, also Sicherheitstechnik, Sicherheitsdienste und alles, was ich nicht verstehe. Aber das stimmt, man könnte sich noch mehr anstrengen.

NackterGerd  01.04.2025, 00:00
@Hallowasgeht785

Aber das musst du sicherlich für die Prüfung und bei deiner weiteren Arbeit wissen.

Hilft also nichts, du musst dich anstrengen

Andere schaffen ds doch auch.

Evtl zusammen lernen

Ist das denn eine Ausbildung im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes?

Aber nach der Probezeit wäre eine Kündigung nur mit besonderem Grund möglich. Das heißt, du müsstest gegen deinen Vertrag verstoßen haben.

Wenn du allerdings in der Berufsschule lauter 5 u d 6 hast, ist die Abschlussprüfung ja gar nicht zu erreichen. Da wirst du dann ja gar nicht zugelassen. Dann kann natürlich die Ausbildung beendet werden.

Wenn du dann gar keine Prüfung ablegen darfst, wirst du später in der Branche auch nicht arbeiten dürfen. Dann wäre die weitere Ausbildung ja raus geworfenes Geld.


Hallowasgeht785 
Beitragsersteller
 01.03.2025, 19:28

Bei welchen Noten wird man denn zu der Abschlussprüfung zugelassen?

Ich bin mit nicht sicher ob das ein Kündigungsgrund ist.

Aber wenn du nicht lernst, wirst du natürlich die Prüfung nicht bestehen, Sport Note interessiert dann niemand.

Faulheit und wenn du gar die Berufsschule schwänzt, wären schon Kündigungsgrund

Bei den Noten wird eine Abschlussprüfung wohl absolut sinnlos sein. Es wäre sogar möglich das du zu dieser gar nicht zugelassen wirst. Spätestens dann, wird dein Arbeitgeber dich ganz schnell und ganz einfach los