Kann das Altenheim meine Mutter wieder "rausschmeißen"?
Folgende Situation. Mein Vater bezahlt die Heimkosten für meine Mutter von seinem Konto mit Dauerauftrag ... Was ist wenn er stirbt, sein Konto gesperrt wird und das Heim sein Geld nicht mehr kriegen kann. Ich hab keine Konto und Vorsorgevollmacht von meiner Mutter. Wie kommt das Heim an sein Geld und kann es meine Mutter vor die Tür setzen?
9 Antworten
Das Heim wird sich nach dem Tod deines Vaters an dich bzw. denjenigen wenden der nun die Vorsorgevollmacht für deine Mutter hat. Derjenige muss sich dann um die Heimkosten kümmern. Bevor ein Heim allerdings seine Bewohner rausschmeißt, muss schon was gravierendes passieren.
Wird es nicht.
Das Heim wendet sich zunächst an die Pflgekasse und/oder an das Sozialamt, für die Kostendeckung.
Das das Erbe nicht herrenlos verbleiben kann, wird sich das Sozialamt an den/die Erben halten.
Bist du sicher dass das Heim sich an die Pflegekasse oder Sozialamt dann wendet? Muss ich das nicht machen?
Zunächst hat das Heim eine Forderung, gegen die Mutter und/oder Erben.
Dher wird sich das Heim zuerst an die Sozialkassen wenden und schießlich den Erbzug abwarten.
Warum soll …wenn es möglicherweise einen Nachlass gibt…das Sozialamt spontan einspringen? Sollte Geld da sein müssten die das zurückfordern, was ein unnötiger und teurer bürokratischer Aufwand. Sind die Schuldner nicht gewillst zu zahlen gibt es zusätzlich Stress. Das SA zahlt NACH PRÜFUNG der Bedürftigkeit und nicht in Vorkasse.
Die Pflegekasse zahlt weiter den berechneten Anteil.
Bezüglich der Restsumme wendet sich das Heim an den Erben, der muss sich kümmern.
Sinnvoll wäre es, wenn auch du und etwaige Geschwister eine Generalvollmacht erhielten die nach Rangfolge greift - für beide Elternteile. Auch eine Kontovollmacht wäre sinnvoll. Ein Notar kostet kein Vermögen.
Die Pflegekasse wird doch sowieso schon eingeschaltet sein. Dein Vater wird ja nicht alle Kosten tragen, oder?
Sie können von Amts wegen nach Vermögen suchen lassen. Das wird dann erst einmal verbraucht.
schlimmstenfalls muss man die Person nach Hause holen oder in ein öffentlich gefördertes Heim umziehen lassen
die Mutter erbt doch als Ehefrau ebenfalls ?