Käufer hat Fahrzeugschein verloren?
Hallo,
ich habe mein Auto im März 2019 Verkauft. Das Auto habe ich angemeldet. Gestern hat mich der Käufer angerufen und sagte mir, er hätte den Fahrzeugschein verloren. Anschließend hat mich der Käufer gebeten einen neuen Fahrzeugschein ausstellen zu lassen. Dies habe ich heute getan. Nun zu meiner Frage, wenn er mich jetzt angelogen hat und den Schein doch nicht verloren hat, kann ich dann irgendwelche Probleme mit der Zulassungsstelle bekommen ?
LG, Jakob
15 Antworten

Hat er das Auto denn immer noch nicht umgemeldet?! Dann hätte er es umgemeldet, müsste er ja den neuen Wisch besorgen… Da solltest du mal hinterher sein, sonst zahlst du die Steuern auf jetzt sein Auto und auch die Versicherung weiter…

Dann verstehe ich nicht, wieso du dich um die Papiere kümmern musst…

Aber wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, bekommst du doch gar keinen Fahrzeugschein beziehungsweise heute Zulassungsbescheinigung Teil 1 mehr dafür, erst bei der neuen Zulassung. Bist du dir sicher, dass der Wagen bei Verkauf abgemeldet war?

Ja, ich bin mir Ziemlich sicher das ich es abgemeldet habe.

Aber für ein abgemeldetes Fahrzeug bekommst du einen Fahrzeugschein beziehungsweise Teil 1 der Zulassungsbescheinigung gar nicht… Das wird dir immer nur ausgestellt, wenn du das Fahrzeug anmeldest - wenn du das Auto abmeldest, wird es entwertet und du kannst es nicht wieder verwenden, sondern bekommst bei einer neuen Anmeldung eben einen neuen Schein. Wenn ich das so betrachte, spricht vieles dafür, dass du das Fahrzeug angemeldet verkauft hast und es noch immer auf deinen Namen läuft – du also seit März für das nicht mehr dir gehörende Fahrzeug Steuern und Versicherung zahlst…

" für ein abgemeldetes Fahrzeug bekommst du einen Fahrzeugschein beziehungsweise Teil 1 der Zulassungsbescheinigung gar nicht…"
Falsch. Den bekommst du mit Außerbetriebsetzungsvermerk zurück.

Ja, das meinte ich mit Entwertung. Aber bei einer erneuten Anmeldung kriegst du doch dann einen neuen?!
und solange das Fahrzeug abgemeldet ist, kriegst du doch auch keinen neuen - zumal da ja ansonsten ein Kennzeichen drin steht, dass das abgemeldete Fahrzeug natürlich nicht hat?!

Der alte Fahrzeugschein oder in diesem Fall die Verlustbescheinigung muss bei der Anmeldung vorgelegt werden

Echt?! Ich erinnere mich immer nur daran, dass ich gefragt wurde, ob ich den entwerteten Schein überhaupt mitnehmen will oder ob sie ihn gleich vernichten sollen… Ich dachte man braucht nur den Brief beziehungsweise Teil zwei der Zulassungsbescheinigung für eine Wiederanmeldung…

Du verkaufst ein Fahrzeug und es ist weiter auf Dich angemeldet?
Das habe ich auch noch nicht gehört.
Nein, da bekommst Du keinen Ärger, warum auch.

Warum machst du sowas? Er hat Teil II und somit alle notwendigen Unterlagen den Teil I selbst wiederzubeschaffen. Kostet ihn eben ein paar Taler.

Wie kannst Du einen neuen Schein beantragen, wenn er den Brief hat. Das ist unlogisch.
Und außerdem ist es seit dem Verkauf nicht mehr Deine Sache, was er mit den Papieren und dem Fahrzeug macht.

Es wäre beim danach erfolgten Ummelden für dich ein Problem gewesen, jetzt ist es alleine sein Problem.
Das Auto hatte einen Totalschaden. Ich habe das Auto vor dem Verkauf abgemeldet.