Junghund nach einer Woche Überforderung des neuen Besitzers zurück?
Folgendes , wir hatten einen 11er Wurf im November . Da ich richtig gute neue Besitzer gesucht habe ,was bei 10 geklappt hat , war es mir egal wie lange die Babys bei mir bleiben ,da wir auch den nötigen Platz dazu hatten . Nun hat Käufer 11 nach 9 Tagen gefragt wie es mit Rücknahme aussieht da sie nicht einfach wäre , klar ist ja ein Junghund . Braucht Zeit und weitere Prägung und Erziehung . Dazu kommt jetzt das sie an der Scheide extremst wund ist und wohl eine Blasenentzündung hat . Nun fordert Käufer 11 den kompletten Preis ansonsten verkauft er sie weiter . Ich sagte ihm unter Vorbehalt die Hälfte da ich nicht weiß wie hoch die Kosten für die Therapie der Heilung sind . Er sagte daraufhin, dann verkaufe er ihn weiter . Wie bekomme ich nun mein Baby da wieder raus ? Also eine Woche komplett überfordert vorher mir das blaue vom Himmel gelogen das Hundeschule geht etc . Und nun ist sie noch mit einem Infekt krank . Vllt kann mir hier jemand weiter helfen 😊
Hast du einen Kaufvertrag
Ja klar ... Ich wollte sichergehen das mir sowas nicht passiert . Wie gesagt 10 Stück sind top unter und ich bin super zufrieden mit den neuen Weggefährten der Babys .
Dann einklagen, steht ja sicher was von zurückgeben
Ja ...hab eben auf ein anderes geantwortet ...hatte eben meine Anwältin erreicht . Er muss da ich privat bin die Kosten übernehmen.
4 Antworten
Ich befürchte du wirst den Preis zahlen müssen... Der Hund gehört rechtlich ihm und wenn er nicht bereit ist, ihn dir für den halben Preis zurück zu geben, hast du keine Chance.
Er hat den Hund vor neun Tagen geholt sie nun unentwegt 10 Stunden in Action mit dabei gehabt . Nun ist sie krank hat vermutlich wie gesagt einen Infekt ihn ist der Hund zu viel sagte er auch hab ich auch schriftlich . Tier arzt hat mir auch ein Gesundheitszeugnis ausgestellt . Er will sie einfach nicht weil sie anstrengend ist ...so seine Aussage ....halbe Stunde später schrieb er top Hund ich soll sie zurück nehmen da er keine Zeit hat . Und ja ich will den Hund wieder aber die Kosten die er verursacht hat können doch unmöglich auf meine Kappe gehen . Mir geht es darum ob ich es zurück fordern kann was mir an kosten durch sein Verschulden entstehen
Ich verstehe deinen Ärger und sein Verhalten ist alles andere als korrekt. Aber ich sehe hier keine Chance, dass du dafür Geld zurück fordern kannst. Du kannst nicht beweisen, dass der Hund aufgrund Fehlverhalten krank wurde. Er könnte dir auch unterstellen den Hund schon angeschlagen bekommen zu haben. Da steht Aussage gegen Aussage. Von daher: Nein, du kannst die Kosten nicht einfordern.
Rein theoretisch könnte der Käufer die Behandlungskosten von dir einklagen. Macht aber kaum ein Käufer
Ist das rechtlich so richtig ? Genau aus diesem Grund habe ich nämlich den letzten Gesundheitscheck bevor sie abgegeben wurden bei allen gemacht 🤔
Du hast als gewerbsmässiger Züchter eine Gewährleistungspflicht. Diese gilt für 2 Jahre, in den ersten 6 Monaten musst du beweisen können, dass du den Hund gesund abgegeben hast. Wenn der Tierarzt da nur mal kurz drüber geschaut hat, könnte das schwer werden.
Warum sollen die Kosten nicht auf deine Kappe gehen?
Wenn du züchtest muss dir klar sein, dass da immer etwas schief gehen kann und du auf hohe Kosten sitzen bleibst.
Handle gegenüber dem Welpen verantwortungsvoll und lerne daraus.
Halte mit den anderen 10 Käufer Kontakt, denn es würde mich nicht wundern, wenn es da weitere Rückläufer gibt. Vielleicht nicht jetzt, sondern in 2 Jahre oder in 5 Jahre, wenn sich die Lebensumstände der Käufer ändern.
Nicht bei Hobbyzucht ....ich betonen erneut . Mein Hund wurde mit Gesundheitszeugnis abgegeben .
... und ist jetzt krank geworden! Wurde im Gesundheitszeugnis explizit eine Blasenentzündung ausgeschlossen? Wenn ja, wie? Mittels einer Urinuntersuchung?
Sicher ...ich habe ab Tag eins Kontakt und gehe verantwortungsvoll mit den Hunden bzgl Gesundheitszeugnisse etc um. Das mit ein Blender vor die Nase springt war so nicht geplant . Meine anderen neuen Weggefährten der Hunde haben sich den Hund auf Lebzeiten geholt . Das sollte jedem Welpen Interessenten auch klar sein und nicht bei der kleinsten Sturheit eines Hundes diesen abzugeben .Aber alles easy , hatte ein Gespräch mit meiner Anwältin . Die Therapiekosten müssen vom Käufer übernommen werden da er mein Baby mit Gesundheitszeugnis bekommen hat . Vielen Dank trotzdem ☺️
Was verstehst du denn unter einer Hobbyzucht? Und natürlich haben auch Hobbyzüchter eine Gewährleistungspflicht.
Dann verzichte einfach auf dein Vorverkaufsrecht. Der Käufer vertickt dann den Welpen einfach an jemand anderes.
Aus den Augen, aus dem Sinn, Problem gelöst.
Im Leben nicht 😒bei so Aussagen bekomme ich Würgereiz .... Es ging darum was mit den Therapie Kosten ist und ob ich diese zahlen muss bzw die Hälfte einbehalten könnte . Sie geht hier her zurück und die Therapie Kosten stellen wir ihm in Rechnung sowie etwaige Unarten oder gestörtes Verhalten das mit Hundetrainern wieder in Griff bekommen wird. Bei privat Zucht ist das zulässig . Wie gesagt hat sich geklärt also danke trotzdem allem für die Antworten
... und ich bekomme Würgereiz, wenn es nicht um den Welpen geht sondern darum, Recht zu haben und möglichst wenig bezahlen zu müssen.
Falsch ...das ist ein Unterstellung die ich mir verbitte . Es geht darum das ein Blender einen Hund holt sich nicht kümmert wie es nach Tierschutz und Sorgfaltspflicht zu tun wäre und wenn das Tier dann anstrengend wird weil man nen frisch geholten Hund überall rum zerrt und wissentlich nicht zum Arzt geht obwohl sie Pusteln des Todes hat und sie krank wird einfach wie ein Gebrauchtwagen zurück gibt . Kotz Reiz...ich denke inhaltlich können sie mir die Frage gar nicht beantworten sondern machen nur Stunk . Deswegen beende ich diese sinnfreie Diskussion mit Ihnen . Gute Zeit
Wenn der Junge Hund an der Scheide wund ist, dann hab ich ein ganz böses Kopfkino.
Ich würde den Hund sofort zurück kaufen egal, zu welchem Preis und dann würde ich in eine Tierklinik gehen und die sollen sich das anschauen und wenn da irgendein Verdacht auf Missbrauch aufkommt, würde ich den Typen verklagen auf Tierquälerei und natürlich auf Bezahlung der Tierarztkosten
Ich hätte Bargeld vom Konto abgehoben, wäre sofort zum Käufer gefahren und hätte die volle Kaufsumme zurück erstattet und mir den Welpen zurück geholt.
Wäre dann am nächsten Tag mit dem Welpen zum Tierarzt gefahren um ihn durchchecken zu lassen.
"Aus den Augen, aus dem Sinn" war gedacht, um Neddl wach zu rütteln, schliesslich geht es hier in erster Linie um ihren Welpen, einem Lebewesen, und nicht darum, wer was falsch gemacht hat oder wer welche Tierarztkosten übernehmen muss.
Je länger Neddl mit Anwälte und hier im Forum herumeiert, desto wahrscheinlicher wird es, dass der Käufer den Welpen einfach weiter verkauft .....
Kann hier leider keine Bilder mehr einfügen . Der Preis ist mir egal ....mir geht es um sein Verschulden und was er dem armen Wesen antut ...
Das ist gut. Du musst den Hund in Sicherheit bringen.. alles andere kann man später noch klären
Es kommt darauf an was in dem Kaufvertrag steht. Wenn dort nicht steht, dass du ein Vorkaufrecht auf deinen Hund hast dann kann der Käufer den Hund weiterverkaufen oder ins Tierheim bringen.
Hier https://www.kanzlei-fritz.nrw/2023/07/zuechter-hund-zurueckfordern/ schreibt eine Rechtsanwaltskanzlei etwas zu dem Thema.
Steht drin ...mir geht es um die Therapie da sie bei ihm krank geworden ist
Du möchtest also die Behandlungskosten vom Kaufpreis abziehen?
Laut dem Vorkaufsrecht
"Das VorkaufsrechtDas Vorkaufsrecht kommt zum Tragen, wenn der Käufer den Hund weiterverkaufen möchte. Hat sich der Züchter ein Vorkaufsrecht vorbehalten, ist der ursprüngliche Käufer verpflichtet, ihn über den Abschluss des Kaufvertrages mit dem neuen Interessenten unverzüglich zu informieren. Der Züchter kann dann innerhalb von zwei Wochen entscheiden, ob er anstelle des neuen Interessenten den Hund erwerben möchte. Es gelten dann die Konditionen, die im Vertrag mit dem Interessenten bereits festgelegt sind."
kann sich der Hundehalter einen Käufer suchen und du kannst entscheiden, ob du den Hund zu diesen Konditionen zurückkaufen möchtest. Eventuell findet der Käufer keinen Interessenten für eine kranke Hündin.
Wie genau ist die Vorverkaufsklausel formuliert? Steht da eine feste Rückkaufsumme drin? Wenn ja, wie hoch ist diese? (100% des Kaufpreises, 50% des Kaufpreises)? Kannst du diese Klausel einfach mal abtippen?
Bitte unbedingt zurückkaufen und behandeln lassen und das so schnell wie möglich.
Ja sind dabei ...Anwalt hat nun den Vertrag bekommen wo auch vermerkt ist das der Hund unversehrt wie er bei Kauf war zurück kommen muss . Rest wird eingeklagt . Zumal die Maus schon ein paar Tage wohl so raumläuft ist er der Sorgfaltspflicht noch dazu nicht nachgekommen . Nicht zum Notdienst etc .
..... dann sagt der Käufer einfach, dass er den Welpen nun doch selbst behält. Und du siehst den Hund nie wieder.
Den vollen Kaufpreis bezahlen und den Welpen zurück holen. Dann vom Tierarzt behandeln lassen.
Und dann im Nachhinein die Kosten einklagen ?