Jahrelang Schule verpasst durch Flucht?


16.02.2024, 16:54

vier jahre

5 Antworten

Sämtliche Abschlüsse, ob in der Schule oder Berufsausbildung können ohne Nachweis der Quelle der Bildung auch als Externer abgeschlossen werden. Du könntest dich ohne Probleme zur Externen-Prüfung anmelden.
Zu klären wäre vielleicht in Bezug auf Schule deine Schulpflicht bis zur Volljährigkeit, aber die Klassenstufe müsste natürlich deinem Bildungsstand entsprechen. Ansonsten würde ich mich nicht von Antworten abschrecken lassen, die von Leuten kommen, die zwar länger zur Schule gegangen sind, aber offensichtlich hier nur ihre fehlende Bildung dokumentieren.

Bekannte von mir haben sich 3 Schuljahre "geschenkt" (frag nicht, wie sie das gemacht haben). Sie sind danach in der altersentsprechenden Klasse wieder eingestiegen, haben den Mittleren Schulabschluss mit Quali gemacht und sind jetzt an einem beruflichen Gymnasium mit Schwerpunkt Gestaltung. Ziel Abi 2026.

Daraus könnte man böswillig schließen, dass man in der 6.-8. Klasse nichts lernt, was irgendwie wichtig ist bzw. man sich nicht selbst beibringen könnte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Waterfight 
Beitragsersteller
 17.02.2024, 12:05

"Daraus könnte man böswillig schließen, dass man in der 6.-8. Klasse nichts lernt, was irgendwie wichtig ist bzw. man sich nicht selbst beibringen könnte."

Ist auch so. Auswendig lernen für die Prüfung und danach vergessen. Zumindest in sehr vielen Fächern.

Das ist eine Frage, die sich nicht pauschal beantworten lässt, dafür müssen die zuständigen Stellen eine Einzelfalllösung entwickeln.

Man ist ja i.d.R. nicht mal eben vier Jahre einfach "weg", auch in der Zeit lernt man etwas. Faktisch wird er aber den Schulstoff in irgendeiner Form nachholen müssen, wenn er noch einen qualifizierten Abschluss erreichen will.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Dieser Mensch wird lange Zeit erst mal keine Schule besuchen und es ist sehr fraglich, ob er überhaupt wieder bei seinen Eltern wohnen kann/darf. Da werden sich die Behörden erst mal massiv einmischen, psychiatrische Gutachten, jeder wird wissen wollen, wo er war, je nachdem Polizei...

Dann fängt er natürlich in der 7. Klasse wieder an, wenn keine Schule besucht wurde in der Zeit.


Waterfight 
Beitragsersteller
 16.02.2024, 17:12

Und mit 25 fängt ja auch in der siebten Klasse an

Waterfight 
Beitragsersteller
 16.02.2024, 19:57
@Jurafuchs

Wenn man bis 25 verschwindet muss man dann auch wieder in die siebte Klasse.

Maddoc66  17.02.2024, 10:59
@Waterfight

Nein dann bist du ein Depp ohne Abschluss welchen du maximal Privat in deiner Freizeit an der Abendschule nachholen kannst.

Schachpapa  17.02.2024, 11:25
@Jurafuchs

Unsinn. Dann sitzt der 25-Jährige mit 13-Jährigen in einer Klasse???

Jurafuchs  17.02.2024, 11:26
@Schachpapa

Wenn er noch Schulpflichtig ist - ja.

Er kann aber sicherlich auch eine Abendschule o. ä. besuchen, wenn ihm das lieber ist.

Waterfight 
Beitragsersteller
 15.04.2024, 14:57
@Jurafuchs

"Er kann aber sicherlich auch eine Abendschule o. ä. besuchen, wenn ihm das lieber ist."

Nein. er braucht doch 9 schuljahre

(3) 1Die Vollzeitschulpflicht endet nach neun Schuljahren. 2Sie kann durch Überspringen von Jahrgangsstufen verkürzt werden; durch Streckung von Jahrgangsstufen wird sie nicht verlängert. 3Das Staatsministerium wird ermächtigt, das Überspringen von Jahrgangsstufen sowie deren Streckung in den Schulordnungen zu regeln.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-37