Ist mein Paket jetzt beschlagnahmt?
Ich habe mir Schuhe aus China bestellt (Plagiat) und seid einem halben Tag steht da jetzt "nicht durch dhl beeinflussbare Verzögerung durch verzollung" was ist da jetzt mit meinem Paket passiert?
6 Antworten
Wegen einem Paar Schuhe kommt niemand vorbei, weder einer vom Hauptzollamt und schon gar nicht vom Zollkriminalamt (zum Vergleich Polizei und Landeskriminalamt). Außerdem haben die Tarnkennzeichen und würden nicht mit BD16 die örtlichen Gegebenheiten ausspionieren. Zwei Möglichkeiten: 1. Der Originalhersteller hat einen Grenzbeschlagnahmeantrag gestellt. Dann wird - im Falle einer Beschau der Ware - diese zurückgehalten und der Antragsteller (Nike, Adidas, Puma oder wer auch immer) wird darüber informiert. Parallel dazu bekommst auch du die Nachricht, dass deine Ware zurückgehalten wird (Aussetzung der Überlassung). Dann kann es gut passieren, dass du von dem Rechteinhaber abgemahnt wirst und zur Unterlassung aufgefordert. Das kann sehr teuer werden. 2. Der Spediteur (DHL, UPS oder wer auch immer) trägt Schuhe in die Anmeldung ein und einen annehmbaren Betrag, der Zollbeamte klickt die Anmeldung einfach weg und dann gehts einfach durch und du zahlst die Steuern. Im Falle einer Abmahnung empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Anwalt oder anderweitig rechtlich fundierten Organ.
Das Paket wird dem Zoll vorgeführt somit kann es 2 Optionen geben:
1. Das Paket + der Inhalt wird durchleuchtet und es fällt als Plagiat auf was somit zur Vernichtung gehen wird und du evtl. auch bald Post bekommen könntest wo du Erklären musst warum du Plagiate kaufst.
2. Es fällt nicht weiter auf und wird schon bald bei dir Eintreffen.
Nur weil es beim Zoll ist wird es doch nicht gleich Vernichtet...
Wenn gefälschte Dokumente dabei sind und die Schuhe dem Original 100% ähneln, dann kann es auch mal nicht auffallen.
Alles schon gehabt.
Ich denke der Chinese hat mal wieder nix richtig deklariert.
Warenbezeichnung und Wert ist vermutlich Geschenk, EUR 1,00
So kann der Zoll die Sendung natürlich nicht bearbeiten. Jetzt musst du vorlegen:
- Rechnung
- Zahlungsbeleg
- und am besten noch den Online Link zum Artikel
Wenn es Fakes sind ist natürlich möglich das der Zoll die richtigerweise konfisziert.
Vermutlich bekommst du jetzt Post vom Zoll. Das sieht nach einer Geldstrafe aus und die Plagiate werden vernichtet
Du kriegst alsbald Post vom Zollamt oder vom Zollkriminalamt. Vielleicht kommt auch jemand vorbei. - Achte auf VW-Fahrzeuge in Standardausstattung, deren Kennzeichen mit "BD 16" beginnt.
Es kann sicher nicht eintreffen wenn der Zoll es mangels Wertangabe nicht bearbeiten kann.