schick mal deine frage dahin: E-Mail zollinfo@bmf.gv.at , wenn es dir einer 100 prozent beantworten kann, dann der zoll in österreich.
Wenn es tatsächlich aus Warschau / Polen kommt, bezahlst du nichts (EU).
Ich habe dort gesehen, dass auch Zippos aus China verschickt werden. Das dürften Fälschungen sein und der Grenzbeschlagnahme unterliegen. Daher solltest du nichts aus China kaufen (falls du es in Erwägung ziehst).
Auf „virtuelle Dienstleistungen“ bezahlst du nichts. Genausowenig wie für Softwaredownloads aus dem Ausland.
büsingen.
Die GDSK möchte für dich die Anmeldung abgeben und dafür das Geld. Mit den 26,95€ sind die aber immer noch günstiger als DHL (und DHL ist nicht die Deutsche Post AG)
- Der GDSK mitteilen, dass du eine Selbstverzollung durchführst. NICHT das Formular von denen unterschreiben. Das wäre die Auftragserteilung.
- Nimm eine Selbstverzollung über die Internetzollanmeldung ( https://www.einfuhr.internetzollanmeldung.de/iza/content.do ) des Zolls vor. Dienststelle 3302 (Zollamt Fracht Frankfurt Flughafen). Falls du mit der Anmeldung nicht klar kommst, Ruf die Zollhotline unter
Telefon: 0351 44834-510
an und geh das mit denen durch. Guck dir die Frist an. Ggf. musst du eine Fristverlängerung beim Zoll beantragen.
Die Internetzollanmeldung musst du zwei mal ausdrucken und unterschrieben an den Zoll schicken. Dann kommst du um die Verzollungsgebühren rum. Ist aber mit Arbeit verbunden.
Andere Möglichkeit die mündliche Zollanmeldung vor Ort am Flughafen im Frachtbereich, nicht im Terminal, vornehmen.
Bei 4€ fallen keine Einfuhrabgaben an, die Förmlichkeiten bleiben die Gleichen.
Bei einer Uhr für 20€ zahlst du nichts. Achte aber drauf, dass die Einfuhr von Plagiaten und „Noname“ Produkten mit gleichem Aussehen wie ein Original einfuhrverboten sein können (je nachdem ob die Originalhersteller einen Antrag gestellt haben).
schreib den verkäufer an und frag ob er es zurückerstattet. wenn er ablehnt paypal käuferschutz
Als Originalhersteller hat man die Möglichkeit sich vor dem Import von Produktfälschungen oder aber auch unerlaubten Import (z. B. wenn Ware nicht für die EU bestimmt ist) in die EU zu schützen. Hierfür muss der Hersteller einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme stellen. Vorausgesetzt dies ist der Fall und der Zoll findet deine Sendung, wird sie vom Zoll zur weiteren Prüfung zurückgehalten. Der Originalhersteller (Rechteinhaber) und Du werden über die Zurückhaltung (Aussetzung der Überlassung) informiert ( Produktpiraterieverordnung)
Der Rechteinhaber bekommt i. d. R. Bilder der Ware, manchmal auch die Ware selbst übermittelt und er entscheidet, ob die Ware gefälscht ist oder nicht.
Bei nicht zweifelsfreier Entscheidung bekommst du die Ware, ansonsten wird die Ware vernichtet.
Es gibt Hersteller, die lassen dir eine Abmahnung und Unterlassungserklärung von einem Rechtsanwalt ins Haus flattern, andere wiederum nicht. Kostenpunkt hierfür mehrere Hundert Euro.
Eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das MarkenG erfolgt normalerweise nicht bei einem Paar Schuhe.
Falls du die Schuhe bekommen solltest, bis 22€ befreit von Einfuhrabgaben, von 22€ - 150€ 19% Einfuhrumsatzsteuer, von 150,01€ noch Zoll drauf, abhängig von Schuhmaterial. Abgaben unter 5€ werden im Frachtverkehr nicht erhoben (Zollbefreiungsverordnung, UStG und ZollV).
Meine Vermutung: DHL möchte für die Zollanmeldung 28,50€ und der Zoll auf die 80€ 19% Einfuhrumsatzsteuer (15,20€). Das würde bedeuten, dass DHL ohne deinen Auftrag die Anmeldung vorgenommen hat.
Ich würde die Annahme verweigern. DHL hatte keinen Verzollungs-Auftrag.
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist (grundsätzlich) frei. Somit hast du bei Bekleidung auch keine Mengenbeschränkungen.
Du darfst aber keine gefälschte Kleidung (kann man auf den Asiamärkten in Tschechien kaufen) in den Verkehr bringen. Damit würdest du dich nicht nur strafbar machen, die Originalhersteller hätten auch Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche gegen dich.
Weiterhin musst du dich mit den Garantien / Gewährleistungsansprüchen deiner Kunden vertraut machen.
Die IHK hilft dir dabei weiter und berät dich. Frag da mal nach.
kommt drauf ab, ob das mit der post oder gls oder ups oder fedex oder dhl oder gdsk oder hermes oder dpd oder oder oder kommt und ob das in frankfurt, köln oder leipzig abgefertigt wird und dann ob der zöllner das überprüft. manche absender sind für fälschungen bekannt und deren sendungen werden öfter kontrolliert als andere. bei 80€ kommen übrigens noch 19% einfuhrumsatzsteuer drauf.
da wird dann nach drogen, waffen, sprengstoffen (polenböller), zigaretten u.v.m. gesucht. ist also nichts ungewöhnliches
14% zoll, 19% eust
Kommt drauf an, wie die anderen abgeschnitten haben.
Angebot wurde entfernt. Ein neues Handy in dem qualitativen Zustand für 35€? Das klingt schon nach Beschiss. Niemand hat was zu verschenken.
Zu deiner Frage:
Zwischen 22€ und 150€ werden 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig. Ab 150,01€ Zoll, je nach Warenart. Bei Mobiltelefonen sind das 0%. In deinem Fall wären das auf den tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis die 19% (also Ware+Versandkosten). Abgaben unter 5€ werden nicht erhoben (Kleinbetragsregelung).
ES1956 hat Recht. Da gibt es viel zu viele Fallstricke. Nicht nur die Einfuhrabgaben sind zu berücksichtigen, sondern auch Einfuhrbestimmungen (Markenschutz, Produktsicherheit) und Garantien, die du als gewerblicher Verkäufer deinen Kunden in Deutschland geben musst. Ich empfehle folgendes:
1. Kleingewerbe (falls noch nicht geschehen) anmelden.
2. Dich an die IHK (http://www.ihk.de) wenden und umfassend beraten lassen (ist für Gewerbetreibende bis zu einem bestimmten Umsatz kostenlos).
Es ist immer der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis zu besteuern. Steht auf der Zollinhaltserklärung z.B. 50€, man hat aber nur 30€ bezahlt, sind zwingend nur die 30€ zu versteuern. Wenn der Zoll die 50€ annimmt und nachgewiesen werden kann, dass tatsächlich nur 30€ bezahlt wurden, in Einspruch gehen und Geld zurück fordern.
Straftaten müssen Behörden nachgehen, die Frage ist aber, wann und in welchem Umfang, wenn das ganze anonym geschieht. Es gibt zu viele Menschen, die gern Andere bei Behörden melden, obwohl da gar nichts dran ist.
hast du die deutschen zigaretten im dutyfree gekauft oder ganz normal? die aus dem dutyfree zählen dann mit in die freimenge (somit wären nur noch 160 aus dem urlaub frei). wenn die zigaretten in deinem urlaubsland aber extrem günstig sind, lohnt es sich auch mehr mitzubringen und die zigaretten anzumelden (pro stange 38€ steuern).
Es ist zunächst zu klären, ob der Wein in Deutschland überhaupt nach nationalen Vorschriften Steuergegenstand ist. Danach welche weiteren Voraussetzungen für eine gewerbliche Verwendung / Abgabe erfüllt sein müssen. Da hilft nur eins: Beim Zoll unter den nachfolgenden Kontaktdaten nachfragen (da gibts vernünftige Antworten und kein Halbwissen ;-) )
Zentrale Auskunft
Telefon: 0351 44834-520
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
Telefax: 0351 44834-590