Als Originalhersteller hat man die Möglichkeit sich vor dem Import von Produktfälschungen oder aber auch unerlaubten Import (z. B. wenn Ware nicht für die EU bestimmt ist) in die EU zu schützen. Hierfür muss der Hersteller einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme stellen. Vorausgesetzt dies ist der Fall und der Zoll findet deine Sendung, wird sie vom Zoll zur weiteren Prüfung zurückgehalten. Der Originalhersteller (Rechteinhaber) und Du werden über die Zurückhaltung (Aussetzung der Überlassung) informiert ( Produktpiraterieverordnung)

Der Rechteinhaber bekommt i. d. R. Bilder der Ware, manchmal auch die Ware selbst übermittelt und er entscheidet, ob die Ware gefälscht ist oder nicht.

Bei nicht zweifelsfreier Entscheidung bekommst du die Ware, ansonsten wird die Ware vernichtet.

Es gibt Hersteller, die lassen dir eine Abmahnung und Unterlassungserklärung von einem Rechtsanwalt ins Haus flattern, andere wiederum nicht. Kostenpunkt hierfür mehrere Hundert Euro.

Eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das MarkenG erfolgt normalerweise nicht bei einem Paar Schuhe.

Falls du die Schuhe bekommen solltest, bis 22€ befreit von Einfuhrabgaben, von 22€ - 150€ 19% Einfuhrumsatzsteuer, von 150,01€ noch Zoll drauf, abhängig von Schuhmaterial. Abgaben unter 5€ werden im Frachtverkehr nicht erhoben (Zollbefreiungsverordnung, UStG und ZollV).

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kommt drauf ab, ob das mit der post oder gls oder ups oder fedex oder dhl oder gdsk oder hermes oder dpd oder oder oder kommt und ob das in frankfurt, köln oder leipzig abgefertigt wird und dann ob der zöllner das überprüft. manche absender sind für fälschungen bekannt und deren sendungen werden öfter kontrolliert als andere. bei 80€ kommen übrigens noch 19% einfuhrumsatzsteuer drauf.

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Es ist zunächst zu klären, ob der Wein in Deutschland überhaupt nach nationalen Vorschriften Steuergegenstand ist. Danach welche weiteren Voraussetzungen für eine gewerbliche Verwendung / Abgabe erfüllt sein müssen. Da hilft nur eins: Beim Zoll unter den nachfolgenden Kontaktdaten nachfragen (da gibts vernünftige Antworten und kein Halbwissen ;-) )

Zentrale Auskunft 
Telefon: 0351 44834-520
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
Telefax: 0351 44834-590

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Der technische Dienst sind Techniker beim Zoll, z. B. in Funkwerkstätten oder auf Schiffen. Der nichttechnische Dienst alles andere (im Büro, als Vollziehungsbeamte, im Vollzugsdienst - also die Waffenträger etc).

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vieles halbwissen hier und vieles (aber nicht alles) falsch.

hattest du dhl denn einen auftrag erteilt, dich beim zoll zu vertreten? irgendwas „blind“ unterschrieben?

privatpersonen können sehr wohl zollanmeldungen vornehmen. vor ort mündlich oder aber auch schriftlich (z. b. mit der internetzollanmeldung). die 1000€ grenze für eine mündliche zollanmeldung gilt dabei für unternehmen. privatpersonen können auch darüber hinaus eine mündliche zollanmeldung vornehmen. dafür muss der zollbeteiligte aber vor ort sein. 

waren bis zu einem wert von 22€ sind von einfuhrabgaben befreit. darüber hinaus werden abgaben erst erhoben, wenn der abgabenbetrag 5€ übersteigt, somit sind effektiv erst ab 26,32€ Einfuhrabgaben zu entrichten. selbst wenn DHL für dich die Anmeldung bereits vorgenommen hat, hätte außer den 28,50€ kein cent mehr erhoben werden dürfen, denn die ware an sich ist von einfuhrabgaben befreit. hast du von dhl eine telefonnummer um mal zu hinterfragen, was die für einen mist verzapft haben? ich vermute, dass dhl die 28,50€ nochmals in den zollwert mit eingerechnet haben und dadurch für die 28,50€ auch noch eust entstanden ist (was äußerst fragwürdig erscheint, weil  ich davon ausgehe, dass in den 28,50 € bereits Mehrwertsteuer enthalten ist und eine doppelbesteuerung verboten ist).

ruf bei dhl an und frag mal nach, wie der abgabenbetrag zustande kommt und -  falls du keinen Auftrag zur Verzollung erteilt hast - warum dhl für dich die vertretung ohne dein einverständnis vorgenommen hat. die regelung nach Paragraph 5 Zollverwaltungsgesetz findet für DHL nämlich keine Anwendung.

Alles andere über die Erhebung der Abgaben wäre reine Spekulation. Vielleicht hast du Glück und DHL kommt dir entgegen.

Ansonsten würde ich einfach das Paket nicht abholen und DHL ist bei einer Forderung der Abfertigungspauschale in der Beweispflicht. 

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Einstiegsgehalt 2253,30 € / brutto (Stand 01.02.2017), in der Ausbildung 1168,99€. Zu beachten: Die Krankenversicherung muss selbst bezahlt werden (Privat 50% + 50% Beihilfe oder gesetzlich 15,5% vom brutto).

Quelle Deutscher Beamtenbund, Besoldungstabelle Bund https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/einkommenstabellen/besoldungstab\_bund\_170201.pdf

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das liegt beim internationalen postzentrum (deutsche post) und wird - wenn es an der reihe ist - von der post dem zoll übergeben, die berechnen die steuer (falls eine glaubhafte rechnung dabei ist) und dann wird es dir zugeschickt. falls rechnung fehlt oder unglaubhaft gehts an dein zuständiges örtliches zollamt, wo du dann mit allen unterlagen hin darfst. da jeden tag tonnenweise pakete ankommen, dauert es halt nen bisschen.

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du hast doch einen zahlungsnachweis (paypal, kreditkarte o.ä.). damit kannst du den tatsächlich gezahlten preis nachweisen 

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In Sigmaringen kannst du dich auf Doppelzimmer einstellen. Dusche im Zimmer (natürlich abschließbar). Essen in der Kantine ist geschmackssache. Unterricht i. d. R. bis 13 Uhr. Gehalt kannst du in der Besoldungsordnung BUND einsehen (keine Länder wie hier teils in den Antworten stehen). Du bist nach der Ausbildung mit gut 2000€ netto dabei. Über einen Bezügerechner des Bundesverwaltungsamts kannst du es dir sehr leicht ausrechnen. Vorbereiten brauchst du dich nicht. Das bekommst du alles noch in der Einführungswoche mit auf den Weg. 

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wenn du in der Ausbildung Schwanger wirst, dann wird die Ausbildung unterbrochen und du musst sie von vorn beginnen, sobald es wieder geht. Der theoretische Teil im mittleren Dienst wird über Monate hinweg in Sigmaringen (ca. 80km nördlich vom Bodensee), in Plessow (Potsdam) oder Rostock, im gehobenen Dienst in Münster absolviert. Da könntest du dann nur am Wochenende nach Hause. Es stellt sich somit die Frage, ob du nicht lieber warten willst mit der Schwangerschaft bis nach der Ausbildung. Wegen Nachwuchs wird beim Zoll aber keiner entlassen 

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Anfragen von Privatpersonen
Zentrale Auskunft
Telefon: 0351 44834-510
E-Mail: info.privat@zoll.de
Telefax: 0351 44834-590

Ruf da einfach an und geh das Schritt für Schritt durch.

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Du kannst, nachdem du die Benachrichtigung bekommen hast, die erforderlichen Unterlagen zum örtlichen Zollamt schicken. Der Zoll schickt  dann dein Paket und den Unterlagen zurück ans Internationale Postzentrum und dort wird die Abfertigung erledigt und dir dann zugestellt. Die Einfuhrabgaben zahlst du dann an den Postboten. 

Bitte nicht mit DHL verwechseln. Bei DHL gibts diese Möglichkeit nicht, da DHL ein Kurierdienst ist und keinen Sonderstatus wie die Post genießt, obwohl DHL eine Tochtergesellschaft der Post ist. 

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Der Zoll überwacht den Warenverkehr in und aus der EU. Er prüft u.a. diesbezüglich die Entstehung einer Einfuhrabgabenschuld (Steuer - geregelt im EU Recht und nationalen Gesetzen). Unter 22 € müssen gar keine Abgaben entrichtet werden, zwischen 22€ und 150€ werden 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig und ab 150,01€ zusätzlich Zoll gemäß Zolltarif. Außerdem werden Abgaben unter 5€ nicht erhoben. In deinem Fall wird keine Rechnung am oder im Paket gewesen sein und deshalb war keine Abfertigung möglich.

So gehts weiter:

Brief von der Post, zusammen mit Rechnung und/oder Zahlungsnachweis (am Besten beides) zum Zoll mitnehmen und Paket beim Zoll öffnen. Abgaben entrichten (19% Einfuhrumsatzsteuer) und mit deinem Paket wieder weg fahren. Problem kann im Rahmen des Produktsicherheitsgesetzes liegen, wenn z. B. die Metallstifte des Steckers zu lang sind und folglich die Möglichkeit besteht, mit den Metallstiften in Berührung zu kommen, wenn diese in der Steckdose unter Strom stehen. Dann wird die Ware vermutlich nicht ausgehändigt und du musst auch nichts entrichten. Allgemeine Infos erteilt dir der Zoll zum Ablauf (nicht speziell für dein Paket) unter 

Zoll Zentrale Auskunft
Telefon: 0351 44834-510
E-Mail: info.privat@zoll.de
Telefax: 0351 44834-590

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Wende dich an einen Spediteur bzw. Zollagenten. Die vertreten dich gegenüber dem Zoll und kennen sich im Tarifdschungel mehr oder weniger gut aus. Da die Zollanmeldung eine Steuererklärung ist, ist hier Genauigkeit gefordert. 

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Der medizinische Teil wird vom Gesundheitsamt durchgeführt. Der Amtsarzt soll feststellen, ob du langfristig Dienst verrichten kannst oder Risiken bestehen, dass du in absehbarer Zeit Dienstunfähig werden könntest. Auch gehört die Entbindung deines Hausarztes von der ärztlichen Schweigepflicht dazu. Alle Erkrankungen, die dort oder bei anderen Ärzten nachgewiesen werden können, solltest du daher angeben. Der Amtsarzt ist nicht dein bester Freund, dem man alles erzählen kann ;-).

Wenn der Amtsarzt entscheidet, dass du nicht diensttauglich bist, wirst du auch nicht eingestellt. 

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Nicht Zoll, sondern Bundespolizei (Für Grenzkontrollen zuständig - Zoll und Bundespolizei sind unterschiedliche Behörden; arbeiten aber eng zusammen) geht schnell. Auf US Flügen ist damit zu rechnen, dass nochmals vereinzelt Sicherheitskontrollen direkt am Gate vorgenommen werden. 2 Stunden können schnell rum sein (anstehen beim CheckIn, Sicherheitskontrolle, Bundespolizei, eventuell 2. Sicherheitskontrolle und der weite Weg zum Gate). 

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