Als Originalhersteller hat man die Möglichkeit sich vor dem Import von Produktfälschungen oder aber auch unerlaubten Import (z. B. wenn Ware nicht für die EU bestimmt ist) in die EU zu schützen. Hierfür muss der Hersteller einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme stellen. Vorausgesetzt dies ist der Fall und der Zoll findet deine Sendung, wird sie vom Zoll zur weiteren Prüfung zurückgehalten. Der Originalhersteller (Rechteinhaber) und Du werden über die Zurückhaltung (Aussetzung der Überlassung) informiert ( Produktpiraterieverordnung)
Der Rechteinhaber bekommt i. d. R. Bilder der Ware, manchmal auch die Ware selbst übermittelt und er entscheidet, ob die Ware gefälscht ist oder nicht.
Bei nicht zweifelsfreier Entscheidung bekommst du die Ware, ansonsten wird die Ware vernichtet.
Es gibt Hersteller, die lassen dir eine Abmahnung und Unterlassungserklärung von einem Rechtsanwalt ins Haus flattern, andere wiederum nicht. Kostenpunkt hierfür mehrere Hundert Euro.
Eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das MarkenG erfolgt normalerweise nicht bei einem Paar Schuhe.
Falls du die Schuhe bekommen solltest, bis 22€ befreit von Einfuhrabgaben, von 22€ - 150€ 19% Einfuhrumsatzsteuer, von 150,01€ noch Zoll drauf, abhängig von Schuhmaterial. Abgaben unter 5€ werden im Frachtverkehr nicht erhoben (Zollbefreiungsverordnung, UStG und ZollV).