Ist Klassenfahrt eine Pflicht Veranstaltung?
Was wenn Eltern nicht wollen dass das Kind mitbekommen tut?
Oder das Geld fehlt?
Was wenn ein Kind nach Hause muss weil es sich nicht benommen und die Eltern es nicht holen wollen?
12 Antworten
Was wenn Eltern nicht wollen dass das Kind mitbekommen tut?
Dann ist es halt so, dann fährt das Kind da einfach nicht mit und muss die Zeit in der Parallelklasse zubringen. Kommt immer wieder vor. Daheimbleiben geht außer bei Krankheit nur dann, wenn kein regulärer Unterricht mehr ist - ich bin damals nicht mit auf die Abschlussfahrt und konnte "zuhause bleiben"; die Prüfungen waren rum und es gab längst keinen Unterricht mehr.
Oder das Geld fehlt?
Auch das kommt immer wieder vor. Da kann man Zuschussanträge stellen, etwa über Schulträger und/oder einen Förderverein falls vorhanden. Das aber wissen viele nicht und manchen ist es auch peinlich, weil sie denken, das sei eine Art Almosen.
Was wenn ein Kind nach Hause muss weil es sich nicht benommen und die Eltern es nicht holen wollen?
Wenn es gar nicht geht, findet sich eine situative Lösung. Ansonsten habe ich es bei Jugendlichen erlebt, dass er in der Ferne vom Lehrer in den Zug gesetzt wurde und die Eltern ihn am Bahnhof abzuholen hatten.
Wenn das Kind nicht mitfahren kann, muss es am Schulunterricht in einer anderen Klasse teilnehmen.
Grundsätzlich sind Klassenfahrten verpflichtend. Wenn die Eltern nicht genug Geld haben, springt oft ein Fond ein, der bedürftige Familien unterstützt. Nur, weil ein Kind keinen Bock hat oder die Eltern nicht, kann das Kind nicht zuhause bleiben. Und wenn es sich daneben benimmt, wird es nachhause geschickt, ob die Eltern das wollen oder nicht. Ob sie das Kind abholen oder ob das Kind - je nach Alter mit oder ohne Begleitung - nachhause geschickt wird, wird dann sicher im Einzelfall mit den Eltern besprochen. Und "tut" sollte man möglichst weglassen ;-)
Klassenfahrten und Wandertage sind Pflichtveranstaltungen.
Von mehrtägigen Ausflügen (Schullandheim, Abschlussfahrt) kann man sich befreien lassen, allerdings muss man dann währenddessen in eine andere Schulklasse gehen.
- Es ist keine Pflichtveranstaltung, wenn die Eltern nicht wollen dass das Kind mitkommt, kann es in der Woche währenddessen in eine andere Schulklasse
- Dafür gibt es einige Förderungen, die das doch ermöglichen
- Das ist nicht "diskutabel". Wenn das Kind nicht aktiv geholt werden will, dann muss es im Zweifel eine Lehrkraft heim bringen bis zu einem gewissen Alter (und wieder zurück fahren) und all diese Umstände werden den Eltern dann schön in Rechnung gestellt. Oder Privattransport und dann wirds noch teurer.
Trotzdem kann man nicht pauschal auf Lehrkräfte bauen, weil dann die Aufsichtspflicht bei einer Lehrkraft weniger meistens nicht mehr gewährleistet ist.
In der Regel fahren 8 jährige Kinder auch nicht auf Klassenfahrt oder weiter weg, sodass ein Abholen in Frage kommt.
Da irrst du dich. Kein Lehrer muss ein Kind zurück bringen. Wäre auch gar nicht möglich, weil sowieso schon Minimalbesetzung. Die Aufsichtspflicht der anderen wäre dann nicht gewährleistet.
Die Eltern sind dafür verantwortlich.
https://deutsches-schulportal.de/schule-im-umfeld/schulrecht-welche-aufsichtspflicht-haben-lehrkraefte-auf-klassenfahrten/