Ist Gesetzlich irgendwo festgehalten dass man auf seinem Fahrstreifen nicht rückwärts in Fahrtrichtung fahren darf?

5 Antworten

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist das laut StVO explizit verboten, in Einbahnstraßen ergibt sich das aus dem Sinn der Regel, weil man natürlich rückwärts einparken, aber eben nicht (weiter) gegen die Fahrtrichtung fahren darf.

Für Autobahnen und Kraftfahrstraßen:

§18 StVO, Absatz 7: Wenden und Rückwärtsfahren sind verboten.

In der StVO steht, dass man rechts fahren muss. Wenn du auf deinem Fahrstreifen rückwärts in Fahrtrichtung fährst, dann fährst du sozusagen links.

Damit ist das eigentlich geklärt oder?

So was müsste in der Straßenverkehrsordnung stehen