Ist es wenn die Schule nichts gegen Mobbing entgegensetzt nicht Anstiftung zu einer Straftat, da irgendwann das Fass überläuft?

5 Antworten

Ähm... hat sich die Schule des Straftäters als unselbständiges Werkzeug bedient, um eine Straftat auszuführen?

Ich denke die Antwort lautet NEIN. Ergo auch keine Anstiftung zur Straftat.

Der Straftäter entscheidet allein und wird auch allein für seine Entscheidung und die Tat die er darauf basierend verübt, verurteilt werden und das vollkommen zurecht.

Anstiftung zu einer Straftat ist es nicht, weil die Schulleitung weder den Täter noch das Opfer direkt zu einer Straftat anstiftet.

ABER: Das heißt nicht, dass man sich das einfach so gefallen lassen sollte!

Der betroffene Schüler oder seine Eltern sollen mit dem Klassenlehrer und ggf. später der Schulleitung reden. So und so sieht die Situation aus, das passiert, der Schüler leidet darunter, wird unsicher, traurig, bekommt Ängste, hat keine Freunde, hat Angst vor dem Schultag oder bestimmten Stunden etc. Was kann konkret getan werden?

Und dann nach einem Monat noch mal nachhaken: Es hat sich nichts geändert, oder es hat sich etwas geändert, aber noch nicht genug. Wie geht es weiter?

Wenn sich nichts ändert, denkt über einen Schulwechsel nach, erkundigt euch, wie man das anstellen kann, ob es eine Aussicht auf einen Platz an einer Schule mit gutem Anti-Mobbing-Konzept gibt.

Überlegt, ob ihr den Schüler (als Eltern - als Schüler die Eltern fragen) in einen Selbstbehauptungskurs als erste Maßnahme schickt. Überlegt, ob er Kurse oder Vereine außerhalb der Schule besuchen kann, wo er Einbindung und Wertschätzung erfährt und bestenfalls Freunde finden kann. Die Klasse stellt ja nicht alle verfügbaren Gleichaltrigen dar! Wenn man in der Klasse nur Ablehnung erfährt, kann sich das aufs Selbstbild auswirken und man glaubt evtl., dass man irgendeinen Fehler hat, der anderen das Recht gibt, einen auszuschließen. Dagegen sollte außerhalb der Schule eine positive Erfahrung gesetzt werden und mittelfristig auch IN der Schule so eine positive Erfahrung möglich sein.

Das würde ich den Lehrern auch so mitteilen: "Mein Kind (oder ich, als Schüler) lernt hier gerade, dass es nicht so viel Wert ist wie die anderen, dass es im Gegensatz zu anderen keine Wertschätzung, Einbindung oder Freundschaft verdient hat, dass Schule ein Ort ist, an dem es sich ständig verstellen und auf der Hut sein muss! Das sollte ja nicht das Ziel des Schulbesuches sein! Wie unterbinden oder verbessern wir das?"

Nein, definitiv nicht.

Der Anstifter muss einen anderen vorsätzlich zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt haben, § 26 StGB.

Wenn ich es also "nur" Unterlasse jemanden von einer Straftat abzuhalten, bin ich also kein Anstifter. Man kommt allerdings in den Bereich von Unterlassungsdelikten (§ 13 StGB).

Schulen sehen den gemobbten als Störenfried.

Das Gesetz sagt, der gemobbte muss selbst zusehen was er dagegen macht.

TOM234764 
Fragesteller
 23.02.2022, 15:39

Dann kann die Schule auch nicht erwarten, dass ich mich weiter anstrenge und die Schule weiter besuche.

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BeviBaby  23.02.2022, 15:42
@TOM234764

Du musst die Schule weiterhin besuchen solange du Schulpflichtig bist, doch ob du dich in der Schule anstrengst ist deine Sache. Du kannst auch gut und gerne einfach deine Zeit dort absitzen und nichts machen oder nebenbei Mangas zeichnen oder sowas.

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