Ist es üblich, einer Putzfrau (Privathaushalt) bezahlten Urlaub zu geben?

7 Antworten

Beim Minijob gibt es unbezahlten Urlaub. Bei Sozialversicherung pflichtiger Stelle musst du Urlaub zahlen.

Bezahlten Urlaub! Guck auf der Minijobseite.

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Hallo, die hat ein Arbeitsverhältnis das gesetzliche Grundlagen hat. Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitdsfall .....

Aber Du kannst dir das alles ersparen, wenn Du diese Arbeit selbst machst.

Das hat mit üblich gar nichts zu tun, sondern mit Recht und Gesetz. Jede Haushaltshilfe hat einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub! Ebenso muss für die Hushaltshilfe oder von mir aus auch Putzfrau eine Unfallversicherung abgeschlossen werden. Das sollte man, es geht sogar auch ohne Nennung des Namens der Putzhilfe, bei der zuständigen Gemeindeunfallversicherung tun.

Habe dazu diesen Link gefunden, ihn aber weder gelesen noch überflogen, vielleicht ist er ja hilfreich:

Jede Haushaltshilfe hat einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub

Nein, es ist nicht üblich, da die Putzkraft als Sklave gehalten wird ...

Natürlich hat eine Putzfrei im Privathaushalt auch Anspruch auf bezahlten Urlaub. Wieso sollte gerade die Putzfrau keinen Anspruch haben?

die Putzfrau ist ein Arbeitnehmer wie jeder andere auch, in dem Falle bist DU Arbeitgeber mit allen Rechten (Recht auf Arbeitsleistung) und Pflichten (Bezahlung des Lohnes und GEWÄHRUNG VON URLAUB)

Wenn die Haushaltshilfe (Putzfrau) als Minijobber angemeldet ist, hat sie ein Recht auf bezahlten Urlaub, Feiertagsbezahlung und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.