Ist es rechtlich zulässig, dass 5 Personen in einer 75qm großen Wohnung leben und registriert sind?
Wir leben zu viert in einer Familie, und eine weitere Verwandte wird für eine Weile bei uns wohnen, bis sie eine Wohnung gefunden hat. Wäre das möglich?
7 Antworten
Von der Personenzahl her (10m²/Person) ist noch keine Überbelegung festzustellen. Allerdings bräuchtest du die Zustimmung des Zuzugs vom Vermieter. Das gälte nicht, wenn sie Ehepartner, Kind oder Elternteil des Mieters (lt. Mietvertrag) ist
Grundsätzlich ist das noch keine Überbelegung. Für den Zuzug deiner Verwandten braucht es aber die Vermietergenehmigung
Tatsächlich ja. Spezifisch leitet sich das aus vertragswidrigen Wohnungsgebrauch ab
Ja, wenn der Vermieter es genehmigt.
Dazu brauchst du die Zustimmung des Vermieters.
Hart an der grenze, aber wenn der Vermieter dem zustimmt sehe ich da kein Problem. Allerdings wird er Euch die Nebenkostenvorauszahlung erhöhen.
Hallo? Danke für die Antwort. Der Vermieter ist mein Onkel. Ich wohne bei meinem Onkel, meiner Tante und meiner Cousine. Meine Freundin muss eine Zeit lang bei uns wohnen, bis sie eine Wohnung gefunden hat.
Du brauchst zwingend die Zustimmung des Vermieters. Ohne die riskierst du die fristlose Kündigung des Mietvertrages weg. unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte.
Gibt's das überbelegung im Mietrecht?