Ist es möglich die Ewigkeitsklausel abzuschaffen?

AbgeNickt411  12.11.2024, 13:56

Hast du das etwa vor?

kaisercaos 
Beitragsersteller
 12.11.2024, 13:56

Ja klar diggi

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, bestimmte Bereiche des GG können auch mit verfassungsändernder Mehrheit juristisch nicht geändert werden.

Denkbar wäre nur eine Revolution etc .

Grundsätzlich ist das Grundgesetz nur als Provisorium formuliert und kann durch eine neue Verfassung ersetzt werden. Artikel 146 GG.

Damit wäre dann auch die Ewigkeitsklausel hinfällig.


lifefree  12.11.2024, 17:48

Unsinn. Das GG ist unsere Verfassung.

lifefree  13.11.2024, 08:49
@Interesierter

Der EV vom 31.08.1990 regelt sämtliche notwendig gewordenen Veränderungen, die am 03.10.1990 -dem Tag der Deutschen Einheit- in Kraft getreten sind.

Mal bloß nicht den Teufel an die Wand. Die AfD hat einigen Zuspruch, aber es ist nicht so schlimm, dass sie die Möglichkeit hätte, unsere Verfassung zu verändern. Das ist gut so


kaisercaos 
Beitragsersteller
 12.11.2024, 14:11

Die AfD war in Thüringen und Sachsen die zweit stärkste kraft mit wenig abstand zur CDU.

kaisercaos 
Beitragsersteller
 12.11.2024, 14:15
@Kleiner531

Der Bundes-Verfassungsschutz ist seit längerem am überlegen die AfD als gesichert Rechtsradikal einzustufen, was der Verfassungsschutz (warum auch immer) nicht macht...

Kleiner531  12.11.2024, 14:26
@kaisercaos

Ja, die Partei ist gefährlich und muss überwacht werden. Vor allem sollten Beamte, die einen Eid auf unsere Verfassung abgelegt haben, überprüft werden, wenn sie Mitglied der genannten Partei sind

Nein. Und die AfD wird nicht so ohne Weiteres regieren, eher wird sie verboten.


PTMtobi  12.11.2024, 13:58

Wieso ist das dann bisher noch nicht passiert? Ist ja kein Geheimnis, dass die AfD schon seit Jahren gegen ziemlich viele Gesetze verstößt, unter Anderem Artikel 1 im Grundgesetz

BelfastChild  12.11.2024, 13:59
@PTMtobi

Als Ganzes gilt die AfD als rechtsextremer Verdachtsfall. Einige Landesverbände sowie die JA gelten als gesichert rechtsextrem. Auch deswegen wird über ein Verbotsverfahren diskutiert.

PTMtobi  12.11.2024, 14:07
@BelfastChild

Dann sollen die sich mal beeilen. Kann doch nicht sein, dass wir bei öffentlichen Nazis und Menschenrechtsverweigerern immer noch an einem "Verdacht" festhängen...

kaisercaos 
Beitragsersteller
 12.11.2024, 13:57

Hoffe ich auch, nur wird die zeit immer knapper und die lage zieht sich immer mehr zu....

AbgeNickt411  12.11.2024, 13:56

Okay aber die Ewigkeitsklausel schützt sich selber ja nicht

BelfastChild  12.11.2024, 13:58
@AbgeNickt411

Schau:

Nach heute herrschender Meinung kann die Ewigkeitsklausel durch den verfassungsändernden Gesetzgeber nicht aufgehoben werden. Mit der Normierung einer Unabänderbarkeitsklausel wird implizit vorausgesetzt, dass diese Klausel selbst ebenfalls unabänderbar ist.[3] Wenn man die Ewigkeitsklausel ändern oder streichen könnte, wäre sie sinnlos.[4]
Die in der Ewigkeitsklausel geschützten Regelungen gehen über die Definition der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hinaus, die nur die Menschenwürde, das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip beinhaltet.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel

Zudem benötigt man eine 2/3-Mehrheit, um etwas am GG zu ändern.

Es ist unter Juristen umstritten ob die Ewigkeitsklausel sich selbst schützt, vermutlich würde das Verfassungsgericht dies aber so sehen, da es im Sinne des Gesetzes ist.