Ist es fair, dass mir eine Schulbescheinigung droht, nachdem ich meinen Lehrer aus Reflex geschlagen habe?

Venus345  13.05.2025, 12:40

warum hat er dich geschupst? das darf er auch nicht

FragenVonMir13 
Beitragsersteller
 13.05.2025, 12:42

Weil ich den Unterricht anscheinend durch mein Husten gestört habe. Er meinte ich soll aufstehen und dann hat er mich geschubst

7 Antworten

Wart ihr allein oder gibt es Zeugen, die das Schubsen und Deinen Schlag beobachtet haben.

Ich denke eine "normale" Reaktion wäre gewesen dem Lehrer zu erklären, dass du keinen Körperkontakt wünschst und er es in Zukunft unterlassen soll.

Wenn du (auch im Affekt) gleich mit körperlicher Gewalt reagierst, ist das natürlich nicht in Ordnung. Was du aber machen kannst ist, dich bei der Schule darüber zu beschweren und darauf pochst, dass sie den Verweis zurückziehen. Aber wahrscheinlich wird das eher nicht funktionieren, da ja sonst wahrscheinlich jeder denkt wenn einem ein Lehrer irgendwie zu nah kommt, darf man ihm konsequenzlos ins Gesicht schlagen und muss hald dann sagen es war im Affekt.

Stell dir mal z.B. vor du arbeitest in einer Firma und dich drückt jemand im Aufzug etwas weil er sonst nicht rein passt und du schlägst dem dann ins Gesicht. Das kannst du nirgends bringen!


FragenVonMir13 
Beitragsersteller
 13.05.2025, 12:41

Aber der Schlag war ja nicht doll.

Thomas Richter  13.05.2025, 12:44
@FragenVonMir13

ja...gott sei Dank.

Du musst lernen dich besser zu kontrollieren, zu entspannen, damit du belastbarer wirst und nicht mega angespannt bist und jemanden bei der kleinsten Kleinigkeit eine rein haust...

Natürlich ist es fair. Suspendierung und auch ne Anzeige wegen Körperverletzung sind rechtens.

Instinktiv? Das rechtfertigt deine Gewalttat nicht. Ja, die Konsequenzen bekommst du zurecht zu spüren .


FragenVonMir13 
Beitragsersteller
 13.05.2025, 12:29

Naja, er hat mich geschubst und ich leide an ADHS

UltragreekK  13.05.2025, 12:30
@FragenVonMir13

Ausreden bringen dich nicht weiter. Du bis gewalttätig geworden. Ich würde mich extrem schämen ,wenn ich es getan hätte .

iSc0field  13.05.2025, 12:31
@FragenVonMir13

Ich habe selbst ADHS - was ist das für eine billige Ausrede. ADHS hat nichts damit zutun, dass du eine Person einfach ins Gesicht schlägst, weil du geschubst wurdest.

iSc0field  13.05.2025, 12:33
@FragenVonMir13

Ja, aber irgendwo gibt es auch für Charakteristiken einer Krankheit Grenzen. Kannst nicht alles so legen wie es dir passt und es auf deine Krankheit schieben, wenn es nichts damit zutun hat.

UltragreekK  13.05.2025, 12:33
@FragenVonMir13

Du kapierst es nicht , dass du eine Straftat begangen hast... ADHS erkrankte Menschen haben keine Sonderrechte dazu. Du wirst bestraft ,so wie jeder andere auch.

Das wird dir wahrscheinlich den Schulabschluss kosten. Sowie auch gerichtliche Strafe folgen , falls er dich anzeigt

FragenVonMir13 
Beitragsersteller
 13.05.2025, 12:33
@iSc0field

Du kennst mich doch garnicht. Sowas ist noch nie passiert, das war ein Ausrutscher

Definiere: geschubst. Offenbar hast du unverhältnismäßig heftig darauf reagiert und es ist zu einer Körperverletzung gekommen. Ob das fair ist, dass dir jetzt Konsequenzen drohen? Können nur die Beteiligten klären. Du könntest dich entschuldigen und erklären, warum du das gemacht hast.


FragenVonMir13 
Beitragsersteller
 13.05.2025, 12:30

Geschubst weil ich gehustet habe

FragenVonMir13 
Beitragsersteller
 13.05.2025, 12:32
@Kabeltante1266

Nein, ich bin eine sehr ruhige und nette Person um der Lehrer war total schlecht gelaunt und alles hat ihn sauer gemacht

Kabeltante1266  13.05.2025, 12:33
@FragenVonMir13

Du kannst ja versuchen, dem Verweis zu widersprechen mit einer vernünftigen Begründung. Dann setzt ihr euch zusammen und diskutiert das aus. Wie das ausgeht? Keine Ahnung, wirst du dann sehen. Aber Körperverletzung geht gar nicht. Jetzt nicht, deinem Lehrer gegenüber und auch später nicht. Das ist jetzt nur die Vorhut von dem, was dir später blüht, wenn du dich nicht beherrschen kannst.

Jetzt droht mir eine Schulbescheinigung

Die "droht" nur, wenn sie besagt, dass du bis 13.05.2025 Schüler deiner Schule warst.