Ist es eine Drohung?
Hallo, ich würde gerne wissen ob es eine Drohung ist wenn ich zu jemanden sage:
„ich würde dich schlagen wenn du das machst“
freue mich über jede Antwort :)
5 Antworten
Das ist sprachlich uneindeutig. Vorne Konjunktiv hinten Indikativ.
Ich würde es aber eindeutig als Drohung auffassen.
Es ist definitiv keine strafrechtliche Bedrohung. Es kann sich um Nötigung handeln, vorausgesetzt, die zu unterlassende Tat ist rechtens.
"Wenn du dir ungefragt mein Fahrrad nimmst. schlage ich dich zusammen" ist vollkommen rechtens!
Nein, keine Bedrohung im strafrechtlichen Sinne.
Eventuell Nötigung, falls du an einer legalen Handlung durch diese Ankündigung gehindert wirst.
Das ist eindeutig eine Drohung
könntest du es mir definieren warum du das als Drohung siehst?
Ein körperlicher Angriff oder dessen Androhung ist strafbar.
Es ist die Androhung von Gewalt das ist strafbar, mit der Forderung „Wenn du das machst“ Das ist Erpressung / Nötigung
Nein, es ist juristisch gesehen keine Drohung.
Weg vom Fenster sind nur Spanner. Der Polizist könnte solange er/sie es nicht tatsächlich macht, garnix machen.
Geile Nummer, null Ahnung und hauptsache rum labern. Jemandem Gewalt anzudrohen ist strafbar und wenn es mit einer Forderung verbunden ist wie „Ich würde dich schlagen, wenn du .... machst“ ist es sogar noch Nötigung/ Erpressung dazu.
Ich weiß zwar nicht auf was du mit geile Nummer anspielen möchtest, aber es ist immer auslegungssache, wie damit umgegangen wird, wenn man solche Dinge ankündigt.
Das ist keine Auslegungssache, sondern ein Straftatbestand nach https://www.anwalt.org/noetigung/ Woher ich das weiß... Erfahrung :-)
Habe im juraforum nachgeschaut. Dort steht einer Person androhen sie zu schlagen ist keine Straftat. Eine Straftat wäre es erst nach § 223 Der Versuch einer Person zu misshandeln körperlich zu schaden oder an ihrer Gesundheit zu schaden.
aber es gilt erst ab „der Versuch“ .. zählt es als Versuch?
Laut dir kann die Polizei nix machen, wenn die Tat nicht durchgeführt wird, das ist absoluter Schwachsinn. Das meine ich mit geile Nummer du hast keine Ahnung.
Das ist absoluter Schwachsinn, ich weiß es 100% aus Erfahrung.
Ja es gilt erst ab versuch, versuch heißt, du hast es wortwörtlich versucht, z.B du hast ausgeholt und den Polizisten verfehlt. In diesem Fall hat kein versuch stattgefunden.
Schon ca 7 Jahre her.... Kollege X hat damals Person Y Gewalt angedroht, wenn diese nicht bestimmten Forderungen nachkommen würde. Daraufhin gab es eine Anzeige wegen Erpressung/ Nötigung und Kollege X ist seit dem vorbestraft.
Nicht zwingend für eine Drohung muss man mit einem Verbrechen drohen (eine Straftat mit mindestens einer Haftstrafe von einem Jahr). Eine einfache Körperverletzung ist keine Drohung im juristischen Sinn. Es ist aber wohl eine Nötigung, wobei dir Frage auch ist, was genau unterlassen soll.
Ich glaube ich war wohl schon öfter vor Gericht und bei Kripo als du Internet Held 😂😂😂😂
Nur weil du dich ständig vor Gericht verantworten musst, macht dich das nicht rechtskundig.
Ein Krebspatient wird auch nicht deswegen zum Radiologen, weil er in Behandlung ist.
Mir hat jemand angedroht mir eine Beziehung kaputt zu machen und darauf hin meinte ich „wenn du das machst, hau ich dich“
Wohl eher Nötigung..
Sprachlich: ja. Strafrechtlich: nein