Drohung?

4 Antworten

Es gibt den Tatbestand der "Bedrohung", § 241StGB.

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

Verbrechen im Sinne des StGB sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.

Körperverletzung und Sachbeschädigung gehören also z.B. nicht dazu.

Wenn

  1. mit einem Verbrechen gedroht wird, § 241 StGB
  2. wenn zur Erreichung eines bestimmten Erfolges mit einem empfindlichen Übel gedroht wird, § 240 StGB/§ 253 StGB und
  3. als Spezialfall zu Nr. 2: wenn mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben gedroht wird, § 255 StGB.
sc4le0  02.10.2020, 17:07

Und was ist mit Paragraph 126 Stgb?

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Wenn eine illegale Handlung angedroht wird. Wenn ich Dir z.B. androhe, Dir ein paar auf's Maul zu geben, dann ist das Nötigung und damit eine Straftat. Wenn ich Dir androhe, Dich wegen irgendwas zu verklagen, dann nicht, denn das darf ich tun.

germanils  02.10.2020, 16:50

Was denn jetzt? Nötigung oder Bedrohung? Das sind zweierlei Dinge.

Bedrohung im Sinne des StGB ist die Androhung eines Verbrechens. Dazu gehört nicht "eine aufs Maul geben".

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archmage  02.10.2020, 16:53
@germanils

Von "Bedrohung im Sinne des StGB" war in der Frage aber nicht die Rede, sondern wann eine "Drohung" eine Straftat ist. Wenn sie den Tatbestand einer Nötigung erfüllt, ist dies offensichtlich der Fall.

Nach meinem Dafürhalten ging es bei der Frage genau darum: Da wird irgend jemand angedroht haben, die Schulden zurückzufordern oder jemanden anzuzeigen oder was auch immer, und manche Leute glauben, dass jede Drohung, also auch solche, strafbar wären. Deshalb habe ich den Unterschied hier deutlich gemacht.

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VirageXO  02.10.2020, 16:57
@archmage
Wenn sie den Tatbestand einer Nötigung erfüllt, ist dies offensichtlich der Fall.

Der Tatbestand der Nötigung ist bei deinem Beispiel nicht erfüllt.

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archmage  02.10.2020, 17:00
@VirageXO

Wenn ich Dir sage, parke Deinen Wagen nicht vor meiner Tür, sonst poliere ich Dir die Fresse, dann ist das keine Nötigung?!?

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VirageXO  02.10.2020, 17:03
@archmage
Wenn ich Dir sage, parke Deinen Wagen nicht vor meiner Tür, sonst poliere ich Dir die Fresse, dann ist das keine Nötigung?!?

Das ist nicht dein Beispiel gewesen. Was soll das also?

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archmage  02.10.2020, 17:07
@VirageXO

Doch, das ist mein Beispiel gewesen. Ich habe nur die Drohungsbedingung ergänzt. Aber eine Drohung dient ja immer dem Zweck, den anderen zu einer Handlung (oder Unterlassung) zu bewegen, sonst würde man nicht drohen, sondern direkt handeln.

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VirageXO  02.10.2020, 17:16
@archmage
Doch, das ist mein Beispiel gewesen.

Bist du des Lesens fähig?

Wenn ich Dir z.B. androhe, Dir ein paar auf's Maul zu geben, dann ist das Nötigung und damit eine Straftat. 

Das ist keine Nötigung.

Ich habe nur die Drohungsbedingung ergänzt.

Meinst du das gerade ernst? Bekommst du nicht mit, was du da von dir gibst?

Stelle ich mich hin und sage, dass es Mord ist, wenn ich eine Axt auf ein hartes Objekt schlage - und ich, wenn mir jemand sagt, dass das kein Mord ist, ergänze "das harte Objekt ist ein Mensch"?

Aber eine Drohung dient ja immer dem Zweck, den anderen zu einer Handlung (oder Unterlassung) zu bewegen, sonst würde man nicht drohen, sondern direkt handeln.

Das ist schlicht und ergreifend falsch.

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archmage  02.10.2020, 17:18
@VirageXO

Unsinn pseudoformalistisch zu verbrämen macht es nicht zu weniger Unsinn.

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VirageXO  02.10.2020, 17:19
@archmage
Unsinn pseudoformalistisch zu verbrämen macht es nicht zu weniger Unsinn.

Du redest einfach absoluten Schwachsinn und bist unfähig, die Unterschiede zu erkennen und zu begreifen..

Wenn ich Dir z.B. androhe, Dir ein paar auf's Maul zu geben, dann ist das Nötigung und damit eine Straftat. 

Ist keine Nötigung. Fertig.

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Damit sich ein Täter wegen Bedrohung im Sinne des § 241 StGB strafbar macht, muss er einer anderen Person in Aussicht stellen, dieser gegenüber oder aber gegenüber einer ihr nahestehenden Person ein Verbrechen zu verüben.

sc4le0  02.10.2020, 16:41

Verbrechen können zB sein: Körperverletzung, Rufmord oder Verleumdung, Sachbeschädigung am Fahrrad usw

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germanils  02.10.2020, 16:47
@sc4le0

Nein.

  1. Rufmord gibt es nicht
  2. Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
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sc4le0  02.10.2020, 16:51
@germanils

Ich meine damit natürlich üble Nachrede. Ist eigentlich klar. Verbrechen sind generell rechtswidrige Taten oder nicht? Ich schätze dann mal, dass alle Straftaten mit Mindestens 1 Jahr oder mehr gehandhabt werden.

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Break1  02.10.2020, 16:52
@sc4le0

Körperverletzung und Sachbeschädigung sind keine Verbrechen

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sc4le0  02.10.2020, 16:53
@Break1

Ihr hampelt hier jetzt mit Begriffen rum, ist mir klar. Ich glaube jeder weiß was ich meine.

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germanils  02.10.2020, 16:55
@sc4le0

Es geht aber ja bei dieser Frage eben um die genaue Abgrenzung. Da muss man schon bei den gesetzlichen Definitionen bleiben.

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furbo  02.10.2020, 18:21
@sc4le0

Solltest du das Verbrechen im kriminalistischen Sinne meinen, hast du recht. Es geht hier aber um den Verbrechensbegriff des StGB, und der erfordert eine Mindeststrafandrohung von 1 Jahre Freiheitsstrafe.

Für die Polizei ist z.B. wichtig, dass die Schusswaffe bei jedem Verbrechen (im strafrechtlichen Sinne) eingesetzt werden darf, nicht aber bei simplen Straftaten.,

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VirageXO  02.10.2020, 16:51
Damit sich ein Täter wegen Bedrohung im Sinne des § 241 StGB strafbar macht, muss er einer anderen Person in Aussicht stellen, dieser gegenüber oder aber gegenüber einer ihr nahestehenden Person ein Verbrechen zu verüben.

Unzureichende Antwort, da nur die Bedrohung genannt wird. Eine Drohung kann auch i.R.d. §§ 240, 253, 255 StGB eine Straftat sein.

Dann:

Verbrechen können zB sein: Körperverletzung, Rufmord oder Verleumdung, Sachbeschädigung am Fahrrad usw

Das ist völliger Quatsch. Nichts davon ist ein Verbrechen.

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sc4le0  02.10.2020, 16:53
@sc4le0

Ihr hampelt hier jetzt mit Begriffen rum, ist mir klar. Ich glaube jeder weiß was ich meine.

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VirageXO  02.10.2020, 16:55
@sc4le0
Sachbeschädigung ist kein Verbrechen?

Nein. Oder siehst du in § 303 StGB eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr?

Ihr hampelt hier jetzt mit Begriffen rum, ist mir klar. Ich glaube jeder weiß was ich meine.

Du redest einfach absoluten Unsinn, der von vorne bis hinten in katastrophaler Weise falsch ist.

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Break1  02.10.2020, 16:55
@sc4le0

das Gesetz definiert in Paragraph 12 StGB was eik Verbechen ausmacht. Die sind solche Taten, die mit mind. 1 Freiheitsstrafe bestraft werden

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sc4le0  02.10.2020, 16:56
@VirageXO

Ich glaube jeder weiß was ich meine, demnach ist es kein Unsinn. Ihr hampelt hier jetzt rum. Naja

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VirageXO  02.10.2020, 16:56
@sc4le0
Ich glaube jeder weiß was ich meine, demnach ist es kein Unsinn.

ES IST VÖLLIG FALSCH!

Ihr hampelt hier jetzt rum. Naja

Lass die Finger von Rechtsfragen. Das ist ja nicht zum Aushalten.

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VirageXO  02.10.2020, 16:58
@sc4le0
Ja ist ja gut jetzt....

Es ist eben nicht gut, weil du immer noch behauptest, jeder wüsste, was du meinst.

Du meinst einfach etwas völlig falsches. Punkt.

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sc4le0  02.10.2020, 16:58
@VirageXO

Ja ist ja gut jetzt... zum hundertsten mal.... kranken leute hier

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VirageXO  02.10.2020, 16:58
@sc4le0
Du bist nicht zum aushalten

Nicht zum Aushalten sind Leute, die trotz absolut keiner Ahnung sehr viel Meinung haben.

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...

Ja ist ja gut jetzt... zum hundertsten mal.... kranken leute hier

Anstatt dass du einfach sagst "Ja ok, ich habe keine Ahnung und ziehe meine Antwort zurück" bist du völlig uneinsichtig.

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