Ist diese Strafe gerechtfertigt?
Ein Freund von mir arbeitet in einer großen Bäckerei vor einem Supermarkt, am Ende des Tages sind auch mal 30 - 50 Brötchen über wenn nicht viel gekauft wurde.
Ich habe die Brötchen im Sommer am Kanal verschenkt, der immer gut besucht war, weil ich Zeit und Lust hatte und nicht wollte das alles in Müll kommt. Da habe ich anderen eine Freude gemacht !
Die Kinder, Männer, Frauen , ältere Menschen .. haben es meistens angenommen und sofort 1 - 2 verzehrt, ich bin rauf und auf die andere Seite runter gelaufen, das so etwa 2 Monate lang bis ich vom Ordnungsamt ,, erwischt " wurde.
Wenn ich den Warenwert, oder auch nur Lebensmittelwert zusammenrechne, den ich verschenkt habe, und meine Zeit am Kanal unterwegs war, mit Wegen immer 1 Stunde, nur um mal eben 100 € an Brötchen zu verschenken.
Ich habe ein Schreiben das ich ein Bußgeld von 500€ zahlen soll wegen Lebensmittel Vorschriften und so ein Kram, und wenn ich es nicht zahle geht es halt vor Gericht . Und bei weiteren Verstößen dieser Art das Bußgeld höher ausfallen wird.
Ist das angemessen, soll ich zahlen wobei ich keine Schuld einsehe, ein Anwalt nehmen, es drauf ankommen lassen ..
Welcher Paragraph hat hier Anwendung gefunden?
Da blicke ich nicht durch, aber da steht wegen Kühlkette.
6 Antworten
Wer Lebensmittel verteilt/verkauft, muss sich an gesetzliche Vorgaben halten wie zB das Einhalten der Kühlkette u.ä.
Das hast du nicht gemacht. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, also wirst du leider die Strafe zahlen müssen.
Ist das angemessen,
Ja. Denn wer gegen Gesetze und Verordnungen verstößt, muss halt auch mit den Konsequenzen leben, ganz gleich was die Beweggründe für das Handeln waren oder wie ehrenwert die Absichten waren.
Wenn ich eine Bank überfalle oder einen Geldautomaten sprenge, dann kann ich das auch nicht damit legitimieren, dass ich das Geld hinterher Bedürftigen zukommen lasse.
soll ich zahlen
Wäre ratsam, wenn es nicht noch mehr werden soll.
wobei ich keine Schuld einsehe
Danach geht es aber zum Glück nicht was man einsieht oder nicht, sondern allein nach der Rechtslage.
Wenn man einen Kinderschänder erschlagen würde, dann würden die meisten Menschen zustimmen, dass es richtig war. Ändert aber nichts daran, dass es verboten ist und man somit auch hier die vollen Konsequenzen tragen muss.
Kann es sein, dass Du die Frage im Sommer unter einem andern Account gestellt hattest? Kommt mir sehr bekannt vor. Dabei ging es um belegte Brötchen, die Du ungekühlt transportiert hattest und verschenkt hattest. Alles schön und gut, aber es gibt nun mal Vorschriften, die die Handhabung von Lebensmitteln, die gekühlt werden müssen vorschreiben. Die hast Du nicht beachtet. Mit 500 Euro kommst Du gut mit weg. Mein Rat: bezahlen. Kann nur teurer werden - und zwar erheblich.
Erstmal finde ich toll, was du da machst.
Allerdings gelten in Deutschland strenge Hygienevorschriften bezüglich Lebensmittel (was an sich ja eigentlich gut ist). Nur in manchen Einzelfällen ärgert man sich richtig darüber.
Vielleicht könntest du deine Aktion zukünftig über foodsharing laufen lassen? Da machst du ein kleines Hygienequiz und drei Probeabholungen um deine Kompetenz zu beweisen und danach bist du zukünftig auf der sicheren Seite.
wegen Lebensmittel Vorschriften und so ein Kram,
Das ist schon sehr wage. Brötchen brauchen keine Kühlkette. Und das Verzehrdatum kann auch nicht überschritten sein. Ich würde dagegen Einspruch einlegen. Lebensmittel verschenken ist per se nicht verboten.
Ach ja: Was sagte denn der Bäcker dazu?
Ah, belegte Brötchen. Puh, das ist schlecht. Leider gibt es keine einheitlichen Richtlinien bundesweit, aber die meisten halten sich an die EU-Verordnung 178 aus dem Jahr 2002. Obwohl de Foodsharer Lebensmittel tauschen oder verschenken, werden sie darin als Händler eingestuft. Und deshalb musst Du Dich an die Vorschriften halten.
Verschenken ist Handel?
Einzelne wollten mir ein paar Euro geben, ich habe es aber nicht angenommen und gesagt , ich verschenke es bevor es in Müll kommt, und die waren richtig froh
Der Bäcker, nichts, die Mitarbeiter dürfen es mitnehmen.
Die Kühlkette wegen dem Belag
Käse, Rührei, Salami, Hirtenkäse .... alles mögliche