ist diese Arbeitszeit korrektur legal?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich ist das legal. Arbeitsbeginn ist 10:00 Uhr. Nicht 09:55 Uhr.

Wenn du dann um 18:05 Uhr gehst, bekommst du die 5 Minuten auch angerechnet.

emesvau

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – HR-Manager, Ausbilder
ItsOkToBeGay 
Fragesteller
 23.04.2024, 20:06

Auch wenn man noch Pc hochfahren muss, umziehen und anmelden auf den arbeitsgeräten muss?

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ItsOkToBeGay 
Fragesteller
 23.04.2024, 20:17
@emesvau

und der Rest sollte doch als "Vorarbeit" gelten oder nicht?

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guitschee  23.04.2024, 20:31
@ItsOkToBeGay

Das ist Rüstzeit und muss eigentlich bezahlt werden, halten sich aber viele Unternehmen nicht dran.

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Ich arbeite auch im Einzelhandel, wir müssen jeden Tag 10min früher da sein und auch schon anfangen zu arbeiten ( bezahlt wird erst z.B ab 6Uhr und wir müssen schon 5:50Uhr anfangen ) und machen jeden Tag, zumindest in der Spätschicht,gerne mal 15min länger:/ ich wäre über so ein System froh xD. Müsst ihr früher kommen oder passend? Wenn ihr nicht extra früher da sein müsst, wird es rechtens sein.

ItsOkToBeGay 
Fragesteller
 23.04.2024, 20:05

wir müssen um 10 Uhr, umgezogen mit hochgefahrenen Computern die kunden Empfangen

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iykyk  23.04.2024, 20:07
@ItsOkToBeGay

Darf ich aus Neugierde fragen in welcher Art von Einzelhandel du arbeitest?:)

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ItsOkToBeGay 
Fragesteller
 23.04.2024, 20:07
@iykyk

vollkommene Beratung in form von Motorradteilen und Schutzbekleidung

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verreisterNutzer  28.04.2024, 10:55
@ItsOkToBeGay

Umgezogen ist okay, das ist "Freizeit" den Computer hochfahren nicht, das ist rechtlich Arbeitszeit. Ich aber deine Sache ob du es akzeptieren möchtest.

Ich würde es mir nicht gefallen lassen und die Zeit aufschreiben, wenn sie mir gestrichen wird würde ich suchen wo ich den Chef dran bekomme, zum Beispiel Sicherheit, da hat man generell gute Karten den Arbeitgeber wegen Untätigkeit dran zu bekommen. Mit diesem Faustpfand würde ich mir mein Recht durchsetzen oder eben Anzeige bei der Gewerbeaufsicht. Aus meiner Erfahrung kommt es aber nicht soweit, weil der Arbeitgeber vor der Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft zu viel Respekt hat.

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guitschee  23.04.2024, 20:32

Dann solltet ihr dagegen vorgehen.

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iykyk  27.04.2024, 13:02
@guitschee

Unser Chef meinte nur,dass man ihn eh nichts anhaben kann. Jemand von uns ( bevor ich dort angefangen habe ) hatte das mal bei einer Zentrale gemeldet und die meinten angeblich nur, dass die nichts machen können und man vor Gericht sollte.

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verreisterNutzer  28.04.2024, 10:47

Rechtlich ist es so, dass Umkleiden und der Weg auch innerhalb des Hauses zum Arbeitsplatz, Arbeitszeit ist. Computer hochfahren, Kassen anstellen, Abrechnungen machen, Licht an- ausmachen, Alarmanlage bedienen, lüften, Arbeitszeit ist. Wenn ein Chef das in der Freizeit verlangt ist er leider nicht im Recht. Es ist jedoch so, dass wenn man dagegen vorgeht, die Kündigung wegen etwas anderem erhält. Somit kommen diese Firmen mit ihren ausbeuterischen Methoden meist durch, hier zählt der Spruch wo kein Kläger da ist kein Richter. Gute Firmen die einigermaßen was für ihre Mitarbeiter übrig haben, welche die Leistungen der Mitarbeiter zu schätzen wissen, würden nie auf die Idee kommen dass das Licht einschalten im Laden Freizeit ist.

Da ich solche Chefs hasse, lasse ich mir solche rechtswidrigen Methoden nicht gefallen. Ich finde immer Fehler die der Chef oder der Arbeitgeber begeht, dokumentiere sie und halte ihm bei passender Gelegenheit den Spiegel vor. Es kostet jedoch Kraft, man muss sich kundig machen und immer auf der Hut sein. Auch mir fällt das immer schwerer, ich kann deshalb verstehen, dass andere das so nicht können. Mich wird der Arbeitgeber aber nach über 20 Jahren nicht mehr billig los, es ei denn ich nehme seine Silberlöffel mit, aberso dumm bin ich nicht, auch wenn er es gerne hätte. Ich bin deshalb relativ entspannt und verteile hin und wieder meine Giftspritzen und freue mich wenn sie wirken.

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verreisterNutzer  29.04.2024, 11:51
@verreisterNutzer

Hab mich leider verschrieben!

Entschuldigung

Ich meinte

Rechtlich ist es so, dass Umkleiden und der Weg auch innerhalb des Hauses zum Arbeitsplatz, KEINE Arbeitszeit ist.

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