Ist die Versicherungskarte ein gültiger Ausweis bei der Fahrkartenkontrolle?

11 Antworten

Nein, die Versicherungskarte (elektronische Gesundheitskarte, eGK) ist kein gültiger Ausweis bei Fahrkartenkontrollen. Bei der Kontrolle im Zug oder Bus ist ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich, wie beispielsweise der Personalausweis, der Führerschein oder der Reisepass. Die Versicherungskarte dient lediglich als Berechtigungsnachweis für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht als Ausweisdokument.

Nein. Ob der Kontrolleur sie im Einzelfall kulanzweise trotzdem anerkennt, steht auf einem anderen Blatt.

Nein.

Wenn der Prüfer sehr gnädig ist und 4 Augen zudrückt, kann's klappen. Aber ohne gültigen Perso. Paddy oder ausländerbescheinigung ist nicht offiziell...

Wenn auf der Karte ein Bild von dir drauf ist, dann ja. In den AGB der Bahn ist von einem sogenannten „Lichtbilddokument“ die Rede, das kann also alles Mögliche sein, wo ein Bild von dir drauf ist.

Meine Oma ist beim Besuch meines Cousins in Schweden mal mit der Krankenversicheriungskarte geflogen, weil ihr Ausweis ihr in Schweden entwendet wurde. die Lufthansa war so kulant und hats akzeptiert.

dennoch, die KV Karte ist kein gültiger Ausweis.

Wenn sich der Prüfer aber damit zufriden gibt, dass der Name der auf der Fahrkarte steht mit dem auf der KV Karte ünbereinstimmt und auch das Lichtbild auf der KV Karte mit dir übereinstimmt, wird er das wohl wahrscheinlich gelten lassen. darauf kommt es ihm eigendlich an.

garnatie kann dir aber keine gegeben werden.