Ist die Strafe zu hoch für slwas?
Trotz rotem Blinklicht überquert ein Raser den Bahnübergang. Die Schranke hat bereits gerade angefangen sich zu senken. Habe ich selber gesehen sowas.
Laut Bußgeldkatalog wären das 240€, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Ich verstehe nicht was das hier heißt :
trotz geschlossener Schranke den Bahnübergang kreuzen. Wie soll das gehen , wenn die Schranke geschlossen ist. Weil dafür sieht der Bußgeldkatalog satte 700€, und 3 Monate Fahrverbot vor.
Und ein Fußgänger, der trotz geschlossener Schranke den Bahnübergang überquert , zahlt 350€!!.
3 Antworten
Das ist eher zu wenig. Das ist lebensgefährlich! Das ist zudem nicht nur für den Autofahrer, oder dementsprechend Fußgänger, gefährlich, sondern auch für jeden der im Zug ist. Deswegen, nein, ich finde das nicht hoch.
Das gibt übrigens Straßen, wo bei einer Schranke, nur jeweils eine Fahrbahn zu ist und man über die andere theoretisch drüber fahren kann, dann halt quer.
Wieso gefährlich? Glaube kaum das ein Zug auseinanderfällt beim Zusammenstoß mit einem Menschen. Sondern eher der Mensch.
Also erstens, dieser Mensch ist da in Gefahr. So ein Zug, dem schadet es nicht, aber dem Fahrer - der kann schwer traumatisiert werden - und wenn der eine Notbremsung machen sollte, dann können Leute innen sich verletzen. Bei einem Auto auch.
Die STrafe ist viel zu niedrig. so ein verhalten kann Menschenleben kosten (nicht nur das eigene)
Und Halbschranken lassen sich total leicht umfahren.
Habe ich auch schon gesehen.
Und ich war so froh, dass er es noch vor dem Zug geschafft hat
Nein, ich finde die Strafe keinesfalls zu hoch! So was ist extrem gefährlich
Wenn die Schranke anfängt sich zu senken wären das also doch 700€ Strafe oder wie meinen das ? Wenn die Schranke ganz zu ist, kann ja kein Auto rüber.
Es gibt Bahnübergänge mit Halbschranken, die man im Zickzack passieren könnte.
Nicht alle Schranken sind so lang, dass sie beide Fahrbahnseiten abdecken - da kann man schon auch bei geschlossener Schranke durch fahren, wenn man es denn unbedingt will
Und wenn die schranke anfängt sich zu senken ? Wie ich es gesehen habe?
Gilt die Strafe von 240€ dann oder könnte die Strafe erhöht werden wegen Vorsatz, Gefährdung .. ?
https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-bahnuebergang/
Welcher Fall jetzt hier konkret zutrifft, kann ich nicht beurteilen, da ich nicht dabei war.
Bei Vorsatz, Gefährdung können es auch mehr als 240€ werden.
240€ ist nur der Regelsatz.
Plus Fahrverbot und Punkte.
Wer trotz rotem Blinklicht, über den Bahnübergang bei noch geöffneter Schranke, rast.