Vor Bahnübergang trotz Rotlicht abbiegen?

3 Antworten

Wenn da eine Haltelinie ist, und die Ampel ist rot, musst du halten, das ist dann ein Rotlicht-Verstoß und kann teuer werden. Allerdings geht ja üblicherweise dieses Rotlich aus, ist die Schranke vollständig geschlossen.

Hier bei mir haben wir eine Kreuzung mir einem Bahnübergang über eine Zufahrt zu einem Wohn- und Hafengebiet die Bundesstraße mit dem Haptverkehr läuft parallel zur Bahnlinie. Auch für diese Richtung, die keinerlei Konflikt mit der Bahnlinie hat, wie auch die Abbigespur von der Bahnlinie weg nach links geht auf Rot, wenn die Schranke schließt. Es könnte also problemlos geradeaus weiter gefahren werden,da eigentlich nur sehr wenige Fahrzeuge von der schließenden Schranke betroffen sind, trotzdem muss man bei Rot auf der Hauptrichtung anhalten, wo eigentlich der dichteste Verkehr fließen sollte.

Das rote Blinklicht ist im Zusammenhang mit den Schranken zu betrachten und regelt nicht die Vorfahrt wie auf Kreuzungen. Damit kannst du abbiegen. Ist eine Sperrlinie dann darfst du sie nicht überqueren um an anderen Fahrzeugen vorbeizufahren. Die Haltlinie müsste eigentlich vor der Nebenstraße sein.

PaulaKl 
Fragesteller
 06.05.2020, 15:04

Vor der Nebenstraße gibt es eine Haltelinie, ein paar Meter weiter vorne nochmals eine, und diese ist wiederum direkt vor der Schranke.

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martinreschke  06.05.2020, 15:07
@PaulaKl

Damit die Fahrzeuge die Einfahrt in die Nebenstraße nicht zustellen.

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Wenn das Rotlicht direkt für den Bahnübergang gilt, ja.

Vorausgesetzt man überquert dabei nicht die Schienen....

PaulaKl 
Fragesteller
 06.05.2020, 13:04

Schienen wurden nicht überquert, allerdings befindet sich dort eine Haltelinie, an der man ja bei Rotlicht warten muss. Nur bin ich ja noch vor dem Bahnübergang noch links abgebogen, also ohne zu halten, da ich ja so oder so nicht Richtung Schiene gefahren wäre.

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Kleckerfrau  06.05.2020, 13:08
@PaulaKl

Hat das jemand bemängelt ? Die Haltelinie gilt für den Bahnübergang

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PaulaKl 
Fragesteller
 06.05.2020, 13:13
@Kleckerfrau

Nein, ich weiß nur dass es bereits ein Bußgeld und einen Punkt gibt, sobald man die Wartepflicht an Bahnübergängen nicht einhält und ich war mir daher nicht sicher, ob ich bereits dagegen verstoße, wenn ich noch davor abbiege ohne zu halten.

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Kleckerfrau  06.05.2020, 13:13
@PaulaKl

Die Wartepflicht gilt für den Bahnübergang. Weil es immer wieder Idioten gibt, die die Schranken umfahren.

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Minijobopa  06.05.2020, 14:42
@PaulaKl

Alles in Ordnung, du durftest abbiegen. Die Haltelinie ist dafür dass niemand die Aus--oder Einfahrt vor der Schranke blockiert. Es dürfen auch Fahrzeuge die schon vor der Schranke warten überholt werden weil ja kein Gegenverkehr zu erwarten ist

Nur muss man verstärkt auf Fahrzeuge achten die aus der Strasse kommen in die man abbiegen will---wenns links ab geht.

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PaulaKl 
Fragesteller
 06.05.2020, 15:03
@Minijobopa

Danke für die Antwort, das beruhigt mich ein wenig! :) Ich hatte in dem Moment gar nicht drüber nachgedacht, ob ich hätte halten müssen, der Gedanke kam erst im Nachhinein und hat mir wegen der Haltelinie doch schon ganz schöne Sorgen bereitet.

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