Ist die Strafe angemessen - 151 km/h bei Tempolimit 60 km/h?

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Ich finde das auch happig, und zwar happig untertrieben. Da hat jemand so rein gar nichts verstanden. Ein fünfstelliger Betrag, Entzug des Tatwerkzeug Auto sowie Füherscheinentzug halte ich für angemessen. Ein Jahr Sperre, dann FS neu machen - nach MPU.

Ist die Strafe angemessen - 151 km/h bei Tempolimit 60 km/h?
Den Raser erwarten ein Bußgeld in Höhe von 700 Euro plus Verwaltungsgebühren, außerdem zwei Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot.

Nein sie ist viel zu niedrig. So wie eigentlich immer in Deutschland

Jemand der mehr als doppelt so schnell unterwegs ist, sollte seinen Führerschein komplett abgeben müssen und auch das Auto beschlagnahmt werden.

Das dies überhaupt noch als Fahrlässigkeit und nicht als Vorsatz ( Straftat ,Raserei ,mit Gefährdung anderer ) gilt ,ist mir ein Rätsel.

Denn Unachtsam ,fahrlässig kann man nicht 90 km / h in einer 60 km / h zu schnell fahren.

Insofern sind Geldbuße und Fahrverbot milde, gegen Geldstrafe ,Führerscheinentzug und dem Procedere zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis,

welche durchaus auch möglich gewesen wären,wenn....

Bei der Höhe der Überschreitung kann es Gut sein, daß das Bußgeld verdoppelt wird wegen Vorsatz.