Ist das strafbar für den Hundehalter?

7 Antworten

Leider nicht!

In Schleswig-Holstein dürfen Hunde fast überall frei herumlaufen.

Da ich Angst vor einem frei laufendem Schäferhund hatte, habe ich mich mal bei Ordnungsamt erkundigt.

Die haben mir gesagt, dass von amtlicher Seite gar nichts passiert, bis der Hund einen Menschen gebissen hat und das auch ans Amt gemeldet wurde.

Zum Glück wurde die richtige Person als erstes gebissen, und zwar die Hundehalterin ins Gesicht, von ihrem eigenen Hund.

Und danach aber den Hund zum Glück nie wieder gesehen.

Es muss immer erst einen Beißvorfall geben. Vorher passiert nichts.

In Niedersachsen gibt es, glaube ich, eine Leinenpflicht und auf jeden Fall eine Hundeführerscheinpflicht. Aber leider nicht bei uns.

Wenn der Hund dir nur hinterhergelaufen ist, du dich nicht verletzt hast und der Hund dir auch nichts getan hat dann ist das nicht strafbar für den Hundehalter. Es ist rücksichtslos aber einen Hund rumstreunen zu lassen ist nicht strafbar.

Mach kein Drama draus . Hofhunde laufen mal frei rum. Du wusstest das auch

Der Hund wollte nichts von dir persönlich. Er reagiert auf die schnelle Bewegung. Und er hat nichts weiter gemacht als das, was jeder gute Wachhund macht - Eindringlinge vom Revier verscheuchen.

Thomas520532 
Fragesteller
 04.11.2023, 18:09

Nicht hilfreich so eine Antwort. Der Hund ist definitiv eine Gefahr für die Allgemeinheit.

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William1307  04.11.2023, 18:10
@Thomas520532

ich finde, Radfahrer sind eine Gefahr für die Allgemeinheit. Es ist wirklich schrecklich, wie in diesem Land jede Kleinigkeit aufgebauscht wird. Und natürlich geht es immer auf die, die sich nicht wehren können. Ein Tier ist nun mal ein Tier und es reagiert wie ein Tier. Aber damit können wir Deutschen nicht mehr umgehen.

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NixDa951  04.11.2023, 21:32
@Thomas520532

Das wage ich zu bezweifeln. Ich lebe auf den Kanarischen Inseln und in fast jeder Einfahrt ist ein Hund. Viele kommen dann kläffend auf einen zu, aber nie näher als auf einen Meter. Kleine wie auch große Hunde. Gebissen wurde ich noch nie. Im Gegenteil, die Hunde hier sind sehr freundlich.

Das ist einfach Territorialverhalten. Mit dem Bellen hat dieser lediglich die Eindringlinge forthalten wollen.

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Hätte er mich sehr wahrscheinlich gebissen, kennst Du Dich so gut mit Hunden aus um das beurteilen zu können?

Das ist stinknormales Territorialverhalten, es wird laut gebellt um den Eindringling zu vertreiben, Du bist weiter gefahren und somit hat der Hund seinen Job gemacht.

Also wenn es nicht auf seinem Privatgrund ist, ist es eigentlich nicht legal.

Bei uns in der Nachbarschaft gab es sogar schon Streit, weil ein Hund mit Besitzer ohne Leine rumgelaufen ist, obwohl es genau neben dem Besitzer gelaufen ist und nichts gemacht hat.

Und der Besitzer wurde von der Gemeinde gezwungen eine Leine zu benutzen.

Also denke ich es gilt Leinenpflicht auf öffentlichen Plätzen, so es nicht direkt erlaubt ist. :)