Ist das Sachbeschädigung oder Mord?

Das Ergebnis basiert auf 17 Abstimmungen

Sachbeschädigung 94%
Mord 6%

7 Antworten

Sachbeschädigung

Tiermord gilt juristisch als Sachbeschädigung. Es kommt jedoch der Verstoß gegen das 'Tierschutzgesetz hinzu.

Das ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Kommt drauf an.

Tiere sind nach dem BGB § 90a keine Sachen, werden aber wie Sachen behandelt,jedoch durch gesonderte Gesetze gesondert geschützt. Rein strafrechtlich KÖNNTE man es noch unter Sachbeschädigung packen, allerdings wird neben der Sachbeschädigung noch der spezialisiertere § 17 Tierschutzgesetz tangiert.

Da geht es um die 'Grundlose' Tötung eines Wirbeltiers (17 Nr. 1 glaube ich). Dementsprechend liegt hier die Tateinheit vor, also die verletzung mehrerer Normen durch dieselbe Handlung (ich meine 52 STGB) und hier findet vorrangig das Gesetz bzw. die Norm Anwendung, das den höheren Strafrahmen hat, in diesem Falle der Spezialisiertere § 17 Tierschutzgesetz. Auch die Sachbeschädigung als solche wird mit einbezogen, allerdings wirkt sich die vermutlich nur sehr gering aus.

Zivilrechtlich hat der Eigentümer des Tieres natürlich Anspruch auf Schadenersatz.

Kurz gesagt: Es IST noch Sachbeschädigung, allerdings wird der Täter HAUPTSÄCHLICH auf Basis des im Tierschutzgesetz normierten Straftatbestandes verurteilt. Ein Mord liegt nicht vor und KANN auch gar nicht vorliegen, da hier von der Tötung eines MENSCHEN ausgegangen wird. Das Tier ist kein Mensch.

Weder noch. Es ist ein Verstoß gegen § 17 Tierschutzgesetz.

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet …