Ist das richtig so: Merz hat ja den ersten Kanzlerwahlvorgang verloren...?
Er wurde im zweiten Wahlgang dann aber "doch" gewählt.
Warum gibt es bei der Kanzlwerwahl drei Wahlgänge bei dem der letzte dann sogar "abgeschwächt" wird dass der Kandidat dann nur noch eine einfach Mehrheit benötig? Ist das wirklich in Ordnung so.. Sollte, wenn ein Kanzlerkanidat der Partei nicht im ersten Wahlgang gewählt wird dann dieser auch nochmal antreten (dürfen/könn) Ich mein, es stimmten ja doch viele gegen ihn... Und was macht das jetzt mit der Bevölkerung?
2 Antworten
Die Verfassung sieht das so vor, damit die Republik eine möglichst geringe Zeitspanne ohne handlungsfähigen Kanzler/Regierung ist. Selbst eine schlechte Regierung wäre besser als keine.
Es gibt keine drei Wahlgänge. Innerhalb von 14 Tagen können beliebig viele Wahlgänge stattfinden. Erst nach Ablauf dieser Frist gibt es einen finalen Wahlgang, bei dem die einfache Mehrheit der Stimmen ausreicht. Und auch dann liegt es am Bundespräsidenten, ob er diesen Sieger dann zum Bundeskanzler ernennt oder ob er den Bundestag auflöst und Neuwahlen ansetzen lässt.