Ist das richtig so: Merz hat ja den ersten Kanzlerwahlvorgang verloren...?

2 Antworten

Die Verfassung sieht das so vor, damit die Republik eine möglichst geringe Zeitspanne ohne handlungsfähigen Kanzler/Regierung ist. Selbst eine schlechte Regierung wäre besser als keine.

Es gibt keine drei Wahlgänge. Innerhalb von 14 Tagen können beliebig viele Wahlgänge stattfinden. Erst nach Ablauf dieser Frist gibt es einen finalen Wahlgang, bei dem die einfache Mehrheit der Stimmen ausreicht. Und auch dann liegt es am Bundespräsidenten, ob er diesen Sieger dann zum Bundeskanzler ernennt oder ob er den Bundestag auflöst und Neuwahlen ansetzen lässt.