Ist beerdigung ein Grund nicht zur Schule zu gehen?

7 Antworten

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Du kannst selbstverständlich wegen einer Beerdigung nicht zur Schule erscheinen!

Du kannst vom Arzt gegebenenfalls eine Krankschreibung ausstellen lassen.

Ich weiß nicht inwiefern deine Schule streng mit Entschuldigungen ist. An einigen Schulen reicht eigentlich ein Zettel von Seitens deiner Eltern aus (wenn man in der Oberstufe ist und volljährig dann kann es etwas anders aussehen).

Es sollte halt stimmen und zur Not nachweisbar sein.


zocker0796  10.01.2025, 09:12

Auch beim Hamster? 😀

Ja das geht da wird dir ein Tag freigestellt geht auch während der Ausbildung.


Halbammi  10.01.2025, 08:38

Das gilt aber nur für Verwandte 1. Grades.

Halbammi  10.01.2025, 18:30
@Dreamdrummer

Das ist falsch. Eine gesetzliche Auflage zur Freistellung bei Grosseltern gibt es NICHT. Das bedeutet nicht, dass ein Arbeitnehmer da keinen Urlaub nehmen kann oder unbezahlt freigestellt werden kann. Aber ein Recht auf Sonderurlaub gibt es nicht !

Todesfall

Anspruch Tage Sonderurlaub bei Todesfall Ehepartner oder Ehepartnerin Ja 2 Tage

Sonderurlaub bei Todesfall Kind ja 2 Tage

Sonderurlaub bei Todesfall der Eltern (Vater oder Mutter) ja 2 Tage

Sonderurlaub bei Todesfall der Großeltern (Oma oder Opa) nein - Sonderurlaub bei Todesfall der Schwiegereltern (Schwiegermutter oder Schwiegervater) nein

QUelle: BUndesverband der Bestatter

NewBegin2018  12.01.2025, 09:54
@Halbammi
Eine gesetzliche Auflage zur Freistellung bei Grosseltern gibt es NICHT.

Diese Regelung bezogen auf Sonderurlaub bei Arbeitnehmern ist zwar korrekt. Und bei Schülern entscheidet das die Schule nach ihrem Ermessen.

In der Regel sind die Lehrer was das angeht aber auch menschlich und kulant und entschuldigen beispielsweise auch wenn ein guter Freund gestorben ist und man sagt das es einem wichtig ist bei der Beerdigung dabei zu sein.

Dreamdrummer  13.01.2025, 11:44
@Halbammi

Schule ≠ Arbeitsrecht
Geschwister werden da übrigens auch nicht aufgeführt, obwohl Verwandtschaft 1. Grades.

Halbammi  13.01.2025, 16:37
@Dreamdrummer

Es geht hier nicht um Arbeitsrecht, sondern das Recht allgemein. Natürlich wird man den Beerdigungsbesuch immer ermöglichen, die Frage ist ob ich als Arbeitgeber ( es gibt übrigens auch Berufschulen und das ist ARBEITSZEIT) die Zeit als Arbeitszeit rechne oder unbezahlte Freizeit.

Auch eine Grund oder weiterführende Schule hätte das RECHT zu sagen "Du kommst zur Schule". Aber warum sollte sie das tun, wenn man den Konflikt vermeiden kann und es für einen selber keine Konsequenzen hat?

Wird also in der Praxis nicht auftauchen.

Man beantragt eine Befreiung vom Unterricht wie bei jedem anderen Anlass auch. Dieser wird in aller Regel nicht abgelehnt. Ein Grund für eine Ablehnung könnte sein, wenn die Person eine sehr weit entfernte Verwandte ist.

Einen Antrag auf Befreiung vom Unterricht ist die übliche Vorgehensweise; ausgenommen sind Arztbesuche wegen plötzlicher Erkrankungen.

Gruß Matti

Die ausgezeichnete Antwort ist Unsinn.

"Beerdigung" ist keine bekannte Krankheit. Kein Arzt stellt dafür eine Kranschreibung aus.

Es ist ein Grund, für den man eine Beurlaubung beantragen kann. Die Schule darf das für ca. 5 Tage pro Schulhalbjahr für wichtige Anlässe. Und Beerdigungen von nahen Verwandten sind ein klassischer Grund, der in allen Beispielaufzählungen der Schulverordnungen enthalten ist.