Du kannst einen Nachsendeauftrag bei der Post erteilen und deine Briefe für eine Weile in die Klinik verschicken lassen.

...zur Antwort

Dass die Polizei Euch nochmal befragen möchte ist nichts ungewöhnliches.

...zur Antwort

Wenn du krank bist etc., dann geh nicht hin. Deine Lehrerin kann dir keine Probleme machen, weil du bei einer Übernachtung nicht mitgemacht hast.

...zur Antwort

Persönliche Erfahrungen habe ich leider nicht, aber meiner Meinung nach:

Wenn dich die Arbeit der Kriminalpolizei interessiert, dann würde ich dir auch empfehlen, zur Landespolizei zu gehen.

...zur Antwort
Nein

Nein, ich finde es gut, dass der Datenschutz dem im Wege steht.

Nicht jeder möchte, dass seine Gespräche/Verhaftung etc. öffentlich von jedem einsehbar ist, oder, dass überhaupt Bilder/Videos von einem im Internet landen.

...zur Antwort

Das mit dem Noten Streichen, bezieht sich nur auf die Ausrechnung deines Abiturschnittes, dass ist quasi also, etwas anderes.

Ich weiß nicht wie es in Brandenburg geregelt ist, aber wenn du zum Abitur bspw. in Hamburg zugelassen werden sollst, darfst du ebenfalls eine bestimmte Anzahl an Unterkursen nicht überschritten haben und du musst mindestens 200 Punkte (wenn ich mich richtig erinnere) im Block 1 haben.

Block 1 ist die Anzahl der Punkte die du in der Oberstufe gesammelt hast vor der Abiturprüfung, Block 2 sind die Ergebnisse der Abiturprüfungen. Dann werden die Prüfungen nochmal zusätzlich gewichtet und dann mit Block 1 addiert und ggf. werden hierbei Noten gestrichen, um den bestmöglichen Abiturschnitt für dich zu erzielen (von Seitens des Systems).

Wenn du Glück hast, drücken deine Lehrer ein Auge für dich zu und gönnen dir den Punkt, damit du die Anzahl nicht überschreitest.

...zur Antwort

Durch einen Umweg ja, aber in welchem Bundesland lebst du denn?

In Hamburg kann man sich bspw. nach der Ausbildung für die Schutzpolizei (Laufbahnabschnitt I), welche 2,5 Jahre dauert, nach 3 Jahren (bei guter Leistung etc. im Dienst) für das Studium für die Kriminalpolizei (Laufbahnabschnitt II) qualifizieren, welches daraufhin dann 2 Jahre dauert.

...zur Antwort

15 Jahre mindestens.

Der Durchschnitt sitzt ungefähr (+) 19 Jahre im Gefängnis. Nach 15 Jahren kann geprüft werden, ob man die Person vorzeitig entlassen kann oder nicht.

Ebenfalls gibt es die anschließende Sicherheitsverwahrung.

...zur Antwort

Diese ältere Dame, oben links, ist kein Opfer von Josef Fritzl. Das von dir eingestellte Foto, vermittelt somit einen falschen Eindruck. Das ist nämlich ein Foto von der Gerichtspsychologin Adelheid ,Heidi' Kastner und nicht Elisabeth Fritzl. Letztere hat sich bisher nämlich nicht öffentlich gezeigt, es existieren nur ältere Bilder.

...zur Antwort

Das Hausverbot im Falle eines Diebstahls erstreckt sich eigentlich auch auf alle weiteren Edeka-Filialen in Deutschland.

Wenn es jedoch nicht protokolliert bzw. zur Anzeige gebracht wurde und du keine anderweitige Post bekommen hast, dann eher nur auf die jeweilige Filiale in der du erwischt wurdest.

...zur Antwort

Lange Haare sind bei beiden Geschlechtern innerhalb der Polizei nicht verboten.

...zur Antwort
Gehe hin

Wenn sich eine derartige Möglichkeit ergibt, warum nicht? Es würde dich, um eine Erfahrung reicher machen. Die Entfernung ist jetzt auch nicht besonders schlimm.

...zur Antwort

Derartige Aussagen sind nicht verboten. Ich bezweifle auch, dass er das absichtlich umsetzt. Moralisch wäre dies natürlich verwerflich, die Klausur für alle besonders schwierig zu konzipieren, nur weil einer sich falsch verhalten hat.

Ist es ein naturwissenschaftliches Fach? Die Klausur kann natürlich auch ohne vorherige Respektlosigkeit von Schülern ggf. komplex erscheinen.

...zur Antwort