"Inkasso-Forderung trotz falscher Daten – was soll ich tun? (15 Jahre, keine Verträge abgeschlossen)?
Guten Abend liebe Community,
ich nutze einen Anonymisierungs-Email-Provider und habe kürzlich eine E-Mail von atriga Inkasso erhalten. In der Mail geht es um eine angebliche Forderung von einem Dienst namens FreeDiscussions S.r.l..
Das Problem ist: Ich habe dort niemals einen Vertrag abgeschlossen. Als ich mich aus Neugier ins System eingeloggt habe (nach Zurücksetzen des Passworts), habe ich auf den Rechnungen gesehen, dass sie an eine Person namens Orgespas Groger mit einer Adresse in 34891 Beringhausen gerichtet sind.
Allerdings stehen unter den persönlichen Daten auch mein voller Name, meine echte Stadt und Postleitzahl – nur die Hausnummer stimmt nicht (eine seltsame Zahl wie 21221, die es bei uns gar nicht gibt).
Folgene adresse steht dort:
H*****, Daniel
** **p***** ******h* 12231 - Flasche Hausnummer
L******** ****6
Das Inkassobüro schreibt mir die E-Mail mit meinem echten Namen, und ich mache mir Sorgen. Außerdem bin ich erst 15 Jahre alt und kann eigentlich keine rechtsgültigen Verträge abschließen.
Die E-Mail, auf die sich die Forderung bezieht, läuft über meinen anonymen Account (anonym@lumimail.de).
Was soll ich jetzt tun? Ich habe Angst und weiß nicht, wie ich reagieren soll.
Bitte um euren Rat!
5 Antworten
Außerdem bin ich erst 15 Jahre alt und kann eigentlich keine rechtsgültigen Verträge abschließen.
Das kannst Du sehr wohl.
Bitte wende Dich an Deine Erziehungsberechtigten.
Am besten erstmal gar nicht reagieren.
Forderungen und Schreiben müssen an deinen gesetzlichen Vertreter gerichtet werden oder diesen zugehen. Schreiben und Emails an einen beschränkt Geschäftsfähigen entfalten keine Wirkung, sofern sie den gesetzlichen Vertreter nicht erreichen.
Ein Vertragsschluss wäre sowieso auch schwebend unwirksam. Wer das Alter seines Geschäftspartners nicht ausreichend prüft, muß damit leben, wenn er schwebend unwirksame Verträge eingeht. Auch eine Zusicherung des Minderjährigen, er sei volljährig würde daran nichts ändern, da auch das schwebend unwirksam ist.
Wenn das Inkasso nicht die korrekten Daten kennt, kann es nichts machen. Wird es auch nicht. Solche Mails kann man getrost ignorieren. Erst wenn etwas per Post kommt, sollte man reagieren.
Eine Frage habe ich aber schon: Wo hast Du Dich "nach Zurücksetzen" des Passworts eingeloggt? In den Account des Anbieters?
Hast Du mal usenet benutzt? Die wurden offenbar von FreeDiscussions übernommen.
Erst wenn vom Gericht ein gelber Brief ins Haus flattert, ist es dem Inkasso mit der Forderung ernst.
Ab 14 kannst du strafrechtlichen Betrug begehen! Wenn du dadurch Schaden verursacht oder Leistungen bezogen hast, haftest du auch für dafür.
Jetzt wird es ja so sein, dass der FS NIE etwas dort gespeichert haben wird; also keine Nutzung statt fand = keine Leistung bezogen wurde.
Du kannst mir nicht erzählen, dass, wenn ich betrügerisch ein Abo des Playboys beziehe, als 14-jähriger nicht die gelieferten Hefte bezahlen muss. Ab 7 Jahren ist eine Person in der Haftung für Schäden, die sie verursacht.
Nein das ist falsch was du schreibst und gerade bei deinem Beispiel der Schaden nicht beim Unternehmen sondern tatsächlich bei den Jugendlichen du scheinst keine Ahnung zu haben von dem was du da schreibst
Ein Unternehmen ist in der Pflicht zu prüfen ob sein Kunde volljährig ist wenn ein Minderjähriger es schafft dennoch ein Abo abzuschließen hat das Unternehmen seine Pflicht versäumt (aus diesem Grund werden meist zahlungsdaten oder Paypal gefordert selbst wenn es nur ein Probeabo ist)
Ob der Fragesteller da wirklich nichts getan hat bin ich mir nicht so sicher er wird es vermutlich nicht offen zugeben auf solchen Seiten werden meist illegale raubkopien hochgeladen wenn ich da etwas runtergeladen hätte würde ich das auch nicht öffentlich im Forum zugeben
Es ist nie ein Schaden entstanden da der Fragesteller den Vertrag niemals ablesen konnte ein Abo ist erst ab 18 Jahren rechts gültig die sorgfaltspflicht liegt in diesem Fall beim Anbieter nicht beim Kunden
Ein falsch angegebenes Alter hat rechtlich gesehen keine Relevanz
Dennoch sollte man der Forderung immer wieder sprechen und das Unternehmen über die Sachlage informieren da man dem Unternehmen somit Kosten erspart ist nämlich ein falsches Alter angegeben worden geht das Unternehmen natürlich davon aus dass ihre Forderung rechtsmäßig ist und versucht dies vor einem Gericht geltend zu machen
Am besten gehst Du damit zu deinen Eltern denn die anonyme E-Mail-Adresse bringt dir nichts denn du musst ja irgendwo Daten eingegeben haben denn sie kennen ja deinen Vornamen deinen Nachnamen und zumindest deinen Wohnort und die Straße das heißt Briefe werden ankommen eine falsche hausnummer wird von der Post oft einfach korrigiert
Deine Eltern teilen ihnen mit dass sie die Forderung nicht akzeptieren du minderjährig bist und sie keinem Vertrag zustimmen damit ist der Vertrag nichtig
Selbst wenn du einen Vertrag abgeschlossen hast ist dieser so lange in der Schwebe bis deine Eltern diesen zugestimmt haben
Einen Abo Vertrag darf man sogar erst ab 18 abschließen
Wenn ich ihnen das ordnungsgemäß mitgeteilt habt sollte das inkassounternehmen meiner Meinung nach keine rechtliche Grundlage mehr besitzen Forderungen gegen euch durchzusetzen
Hi, danke für deine Antwort, soll ich dann einfach diese email abeschicken ? : Betreff: Widerspruch gegen die Forderung – Minderjährigkeit und fehlender Vertragsabschluss
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich der von Ihnen geltend gemachten Forderung ausdrücklich.
Ich bin minderjährig und habe keinen rechtsgültigen Vertrag mit Ihrem Mandanten, der FreeDiscussions S.r.l., abgeschlossen. Insbesondere habe ich diesen Vertrag nie selbst abgeschlossen. Gemäß § 106 BGB ist ein Minderjähriger ohne Zustimmung seiner Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters an Verträge nicht gebunden.
Ich weise darauf hin, dass weder ich noch meine Eltern einem Vertrag zugestimmt haben, wodurch dieser Vertrag nichtig ist. Daher erkenne ich die Forderung nicht an.
Bitte unterlassen Sie weitere Forderungen und die Einleitung rechtlicher Schritte gegen mich, solange kein gültiger Vertrag vorliegt, der durch meine gesetzlichen Vertreter genehmigt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel ******
Nein wie gesagt deine Eltern müssen dem widersprechen nicht du egal ob du einen Vertrag abgeschlossen hast oder nicht er befindet sich maximal in der Schwebe da deine Eltern in vermutlich nicht bestätigt haben
Also müssen deine Eltern nun diesen Vertrag widersprechen
Diese sind dein gesetzlicher Vormund
Hi, danke für die antwort, also sollen dann meine eltern folgende Email mit ihrer email adresse absenden ? Betreff: Widerspruch gegen Forderung – Minderjährigkeit unseres Sohnes Daniel *****
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widersprechen wir der von Ihnen geltend gemachten Forderung im Namen unseres Sohnes Daniel ****** ausdrücklich.
Unser Sohn ist minderjährig und somit nach § 106 BGB nur eingeschränkt geschäftsfähig. Wir als gesetzliche Vertreter haben keinem Vertrag mit Ihrem Mandanten, der FreeDiscussions S.r.l., zugestimmt. Ein Vertrag, der ohne unsere Zustimmung zustande gekommen sein soll, ist daher rechtlich unwirksam.
Wir fordern Sie daher auf, sämtliche Forderungen gegen unseren Sohn einzustellen und von weiteren Kontaktaufnahmen abzusehen. Sollte weiterhin versucht werden, unberechtigte Forderungen geltend zu machen, behalten wir uns rechtliche Schritte vor.
Mit freundlichen Grüßen
***k** H***** & ***t**** H*****
im Namen von Daniel *******
Genau ein seriöses inkassounternehmen wird darauf bereits nicht mehr reagieren
Wichtig ist dass ihr reagiert und sie Kenntnis darüber setzt dass ihr angeblicher vertragspartner nicht geschäftsfähig ist umso später man reagiert und so komplizierter wird die Sache
Daraufhin bleibt erstmal abzuwarten wie sie darauf reagieren
Als Hinweis ich gebe keine rechtsberatung und bin kein Rechtsanwalt
Aber ich sehe du hast dich ein wenig informiert und bereits den Paragraphen dafür herausgesucht
Ganz dumme Idee einfach ignorieren dann können nämlich wirklich Kosten auf ihn zukommen es sollte durchaus reagiert werden und mitgeteilt werden dass die Forderung nicht rechtens ist
Eine Forderung dir gegenüber die nicht gerechtfertigt ist zu ignorieren ist so ziemlich das dümmste was man tun kann dass sowas auch noch einen like hat ist unbegreiflich
Man lässt so mit nämlich zu dass eventuell tatsächlich sogar das ganze vor Gericht durchgehen könnte und dann am Ende der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und dann wird es richtig ungemütlich und richtig aufwendig nicht selten gehen auch nicht ganz begründete Forderungen vor Gericht leider durch insbesondere dann wenn der Schuldner sich niemals gemeldet hat
Natürlich macht es die Forderung dann nicht rechtens und er muss sie dann natürlich immer noch nicht bezahlen der Aufwand und der Ärger steigt jedoch enorm
Eine Widerspruch ist immer wichtig und Fristen einzuhalten ebenfalls sonst kann es schnell zu einem Nachteil werden insbesondere wenn das Unternehmen nachweisen kann hinterher dass ihnen erhebliche Kosten entstanden sind durch dein nicht reagieren
Vermutlich ist der Fragesteller online auf eine abofalle reingefallen das ist leider nicht selten ist auch mir persönlich als Jugendlicher passiert
In diesem Falle FALSCH es handelt sich um ein Filehoster Abo dieses ist niemals Rechtskräftig geworden und somit ist auch kein Schaden entstanden!
Ein Minderjähriger kann allein keine wirksamen Abo-Verträge im Internet abschließen. Ist das Kind zwischen sieben und 17 Jahre alt, besteht die Möglichkeit, den Vertrag zu genehmigen. Geschieht dies allerdings nicht, hat der Anbieter des Abos keinen wirksamen Vertrag mit dem Kind geschlossen. Ein Anspruch auf Zahlung entsteht in diesem Fall nicht. Man kann sodann die Zahlung verweigern. In diesem Fall ist es ratsam, dem Unternehmen die Sachlage kurz zu erklären und darauf hinzuweisen, dass ein Rechtsanspruch nicht besteht und insoweit von künftigen Mahnungen und Rechnungen Abstand genommen werden soll.
Insbesondere wenn ein Falsches Alter angegeben wurde ist dies zwar rechtlich gesehen egal, die Sache könnte sich jedoch unnötig in die Länge ziehen. Da sich das Unternehmen so natürlich im Recht sieht