In der Mittagspause mit dem Auto fahren?
Hallo, ich bin 17 und wollte fragen ob die Schule verbieten darf, dass man in der Mittagspause mit seinem Auto oder Moped fahren darf, aber zu Fuß darf man das Schulgelände verlassen wie man lustig ist, da die Mittagspause anscheinend Unterrichtszeit ist?
Kann man wegen sowas von der Schule fliegen?
Schöne Grüße aus Oberösterreich! :)
7 Antworten
Es würde mich sehr überaschen, wenn ihr generell das Schulgelände verlassen dürft in der Mittagspause - auch zu Fuß.
Ja, es lässt sich leichter nachweisen wenn ein Fahrzeug vom Parkplatz fehlt. Aber grundsätzlich sollte das alles verboten sein und ist auch in den meistens Schulen so üblich (und sogar erlaubt!)
Es wundert mich, dass die Gesetze in Österreich derart abweichen. In Deutschland wäre das ein absolutes No-Go.
Die Gründe:
- Die Schule ist in der Obhutspflicht und der minderjährige Schüler würde sich durch eigenmächtiges entfernen vom Schulgelände der Obhut entziehen.
- Die Schule ist verantwortlich, dass von der Haustür bis zur Haustür des Schülers ununterbrochen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht. Diese gilt von der Haustür des Schülers, über den direkten Weg zum Schulgelände, während des Aufenthalts auf dem Schulgelände und auf dem direkten Weg zurück bis zur Haustür. Das abweichen vom direkten Weg, um zb. ein Brötchen zu kaufen, oder einen unsinnigen Umweg zu machen, oder das Schulgelände eigenmächtig zu verlassen unterbricht den Versicherungsschutz.
Sowohl Obhutspflicht wie auch Versicherungsschutz bleiben dagegen bestehen, wenn ein geeigneter Schüler ggfs auch in Begleitung eines geeigneten Schülers auf Weisung der Schule/ eines Lehrers eine Besorgung machen soll, den Unterricht ausserhalb der Schule fortsetzen soll, wegen akkuter Erfordernis einen Arzt/krankenhaus aufsuchen muss oder eine schulische Veranstaltung ausserhalb des Schulgelände startfindet.
was gibts da zu wundern. auch in deutschland dürfen die schüler mit entsprechender vollmacht durch die eltern das schulgelände während der pausen verlassen wie sie wünschen. das ist überhaupt kein absolutes no-go in deutschland, sondern sogar sehr verbreitet und üblich. meist in den höheren klassen und mit 17 allemal.
Ihr dürft doch in Österreich mit 17 auch nur begleitet fahren oder?
Coole Sache....
wie wirkt sich das unfallstatistisch aus, da gibts doch bestimmt Zahlen.
Kann ich dir nicht sagen, ich vermute mal wirkt sich positiv aus.
Wenn du mit 17 Auto fährst können sie jedenfalls die Polizei rufen.
nicht in Österreich - da kann man mit 17 schon den Führerschein haben
L17 – Allgemeines (SDG) (oesterreich.gv.at)
Für die L17-Ausbildung gibt es außer dem Mindestalter für das Ablegen der praktischen Fahrprüfung (17 Jahre) und den Beginn mit der Ausbildung in der Fahrschule (15,5 Jahre) keine Altersbeschränkung. Es gibt auch keine Beschränkung, dass die Ausbildungsfahrten nur auf bestimmten Straßen oder in bestimmten Gebieten durchgeführt werden dürfen. Es darf jedoch nur innerhalb Österreichs gefahren werden.
Die L17-Lenkberechtigung ist drei Jahre lang, aber jedenfalls bis zum 21. Geburtstag ein Probeführerschein. Innerhalb des ersten Jahres nach Erteilung der Lenkberechtigung muss die Mehrphasenausbildung absolviert werden.
ja
dafür muss man vorher (glaube es waren) 3.000km mit Begleitung gefahren sein und anschließend muss er mehrmals noch Fahrstunden mit einen Fahrlehrer lernen (Überprüfung) + noch ein Fahrsicherheitstraining mit machen.
Mal abgesehen davon dass du noch 17 bist.
Verlasse des Schulgeländes ist Verlassen des Schulgeländes. Egal ob zu Fuss, mit dem Auto oder dem Helikopter.
In Österreich besteht bereits ab 17 die Möglichkeit alleine zu fahren.
Da kann ab 15,5 Jahren die Ausbildung angefangen werden und wenn bis 17 alle erforderlichen Auflagen erfüllt sind, darf er alleine fahren.