Darf man Lawil Microautos in Deutschland fahren?

4 Antworten

Ein Leichtkraffahrzeug ("Mopedauto") ist in der EU-Richtlinie 168/2013 wie folgt definiert:

L6e - Leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug

(4) vier Räder und eine der unter Artikel 4 Absatz 3 genannten Antriebsformen und
(5) bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ≤ 45 km/h und
(6) Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg und
(7) ein Hubvolumen von ≤ 50 cm3, falls ein PI-Motor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist, oder ein Hubvolumen von ≤ 500 cm3, falls ein CI-Motor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist, und
(8) ausgerüstet mit höchstens zwei Sitzplätzen, einschließlich des Fahrersitzes,

Als Unterklasse davon gibt es das leichte Straßenquad und das leichte Vierradmobil. Das Quad nach L6e-A darf 4 kW haben, Vierradmobile nach L6e-B immerhin 6 kW.

Das Fahrzeug hier hat einen Benzinmotor, also PI, darf somit nur 50ccm haben und kann allein deshalb nicht unter L6e oder eine der Unterklassen fallen, folglich normaler PKW.

Unter 50 ccm wäre es ein Moped - da es 125 ccm hat ist es ein Auto.

Steuern sind dabei gering weil nur pro 100ccm bezahlt werden muss ...

Aber von der Versicherung her kann es dann teurer sein.

Lambretta mit 125 cm³. steht als Hersteller dort.

Dann lieber moderne E-Autos wie Twizzy

Sonst gibt es noch von Vespa diese 3 Räder wie Ape. Aber mit 2 Takter nicht besonders umweltfreundlich

Warum nicht, es muss nur vom TÜV abgenommen sein oder eine Zulassung für den deutschen Straßenverkehr haben.