In Anlieger Frei gehalten?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da passiert gar nichts. Für Anlieger bedeutet, dass du diese Straße benutzen darfst wenn du ein entsprechendes Anliegen hast. Auf jemanden warten oder jemanden besuchen ist definitiv ein Anliegen. Diese Frau hatte einfach nur keine Ahnung.

Stadewaeldchen  09.07.2022, 13:17
wenn du ein entsprechendes Anliegen hast.

Anlieger im Schild "Anlieger frei" hat nichts mit "ein Anliegen haben" im Sinne von einen Wunsch, eine Erledigung etc. haben zu tun. Es bezieht sich auf Gründstücke, die an der Straße anliegen. EInfahren dürfen dort alle die dort Wohnen oder Arbeiten oder mit einem Grundstücksbesitzer in Beziehung kommen wollen (Besucher, Kunden eines Geschäfts in der Straße...). Selbst wenn du nur am Kippenautomat in der Straße eine Schachtel Kippen kaufen willst bist du berechtig dort einzufahren.

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Stadewaeldchen  09.07.2022, 13:21
@HarryXXX

Nö. Ich habe ein Anliegen bei der Stadt wenn ich einen neuen Personalausweis beantragen möchte. Ich bin Anlieger wenn ich dort wohne.

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HarryXXX  09.07.2022, 13:22
@Stadewaeldchen

Und genau das stimmt nicht. Es ist eben auch ein Anliegen, wenn ich da kippen kaufen will oder jemanden besuchen will.

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Stadewaeldchen  09.07.2022, 13:23
@HarryXXX

Das ist aber dennoch mit dem Schild nicht gemeint. Schlag nach im Hentschel.

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HarryXXX  09.07.2022, 13:26
@Stadewaeldchen

Das ist vielleicht nicht ausschließlich gemeint, aber eben auch gemeint und in der Bedeutung eingeschlossen.

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Stadewaeldchen  09.07.2022, 13:33
@HarryXXX

Der wichtige Punkt ist, dass - wenn du bei dem Begriff bleiben willst - dass das Anliegen mit einem Grundstück in der Straße zu tun hat. Wenn dein Anliegen beispielsweise ist, dir eine Jacke aus dem Kofferraum zu holen und auf der Hautpstraße kann man nicht parken darfst du nicht in die Straße einfahren.

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HarryXXX  09.07.2022, 13:36
@Stadewaeldchen

Das würde wohl kaum darunter fallen. Aber in der Straße etwas einkaufen, oder jemanden abholen, der da etwas eingekauft hat, dass auf jeden Fall. Und das Problem des Fragestellers fällt auf jeden Fall zu 100% darunter. Da gibt es überhaupt keinen Zweifel.

Einfach eine Abkürzung nehmen wollen ist übrigens auch kein Anliegen. Es muss irgendetwas mit dieser Straße, mit den Grundstücken dort, oder mit deren Bewohnern zu tun haben. Wenn da mein lieblingszigarettenautomat steht, dann ist das Anliegen genug. Jemanden abholen, der dort wohnt auf jeden Fall. Die geschilderte Frau hatte also Unrecht.

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Stadewaeldchen  09.07.2022, 14:20
@HarryXXX
Und das Problem des Fragestellers fällt auf jeden Fall zu 100% darunter.

Sofern derjenige auf den gewartet wurde in der Anliegerstraße wohnt oder Arbeitet oder dort etwas eingekauft hat etc.

Einfach eine Abkürzung nehmen wollen ist übrigens auch kein Anliegen.

Korrekt.

Es muss irgendetwas mit dieser Straße, mit den Grundstücken dort, oder mit deren Bewohnern zu tun haben.

Eben. Du darfst allerdings völlig legal durchfahren wenn du schon aus dem Auto erkennst dass dein Freund den du besuchen wolltest nicht da ist oder merkst dass du das Kleingeld für den Zigarettenautomaten doch nicht dabei hast. Um nur zwei Beispiele zu nennen. Nicht umsonst heißt das Schild auch gern mal liebevoll "Anlüger frei"

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Nichts passiert da.

Du bist auch dann „ein Anlieger“, wenn du jemanden besuchst und/oder jemanden abholst oder heimfährst!

Digglet6927Muc 
Fragesteller
 10.07.2022, 15:11

Sie wohnt nicht wirklich dort war halt in der nähe und da hab ich sie abgeholt und wir haben etwas im Auto geredet.

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Tommyleinchen59  10.07.2022, 15:18
@Digglet6927Muc

Immer noch kein Problem.

Du sagst doch selbst, dass du sie abgeholt hast. Das bedeutet, du bist ein Anliegerverkehrs-Teilnehmer. Egal ob diese Person nun dort wohnt oder nicht.

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Digglet6927Muc 
Fragesteller
 10.07.2022, 17:14
@Tommyleinchen59

Verstehe dann liege ich definitiv im Recht. Vielen Dank nochmals hat mir sehr weitergeholfen.

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Soweit Du Dich dort z.B. mit einem Anwohner getroffen hast, kannst Du selbstverständlich in diese Straße einfahren bzw. dort auch stehen.

Auch sonst wird Dir kaum etwas passieren.

Anhand des Kennzeichens kann man nicht erkennen, ob Jemand ein Anlieger ist. Die Frau hatte anscheinend keine Ahnung, wie 'Anlieger' definiert ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Begriff "Anlieger" bezieht sich nicht nur auf Bewohner der Straße, sondern auf alle, die ein berechtigtes Anliegen haben, die Straße dort zu nutzen. Also z.B. Besucher, Lieferanten.