In Anlieger Frei gehalten?
Servus, habe in einer Anlieger frei Straße gehalten. Saß im Auto habe nur auf jemandem gewartet und mich dann im Auto mit der Person unterhalten bis eine Dame ans Fenster kam und meinte wir dürfen hier nicht sein. Sie schaute auch komisch auf mein Kennzeichen aber hat sich nichts notiert. Daraufhin ging ich auf sie zu und fragte höflich obs ein Problem gäbe und sie meinte ich darf hier nicht stehen da es nur für Anlieger ist. Daraufhin habe ich mich entschuldigt und gemeint das ich das Schild nicht gesehen habe was ich wirklich nicht tat. Was kann nun passieren?
5 Antworten
Da passiert gar nichts. Für Anlieger bedeutet, dass du diese Straße benutzen darfst wenn du ein entsprechendes Anliegen hast. Auf jemanden warten oder jemanden besuchen ist definitiv ein Anliegen. Diese Frau hatte einfach nur keine Ahnung.
Nö. Ich habe ein Anliegen bei der Stadt wenn ich einen neuen Personalausweis beantragen möchte. Ich bin Anlieger wenn ich dort wohne.
Und genau das stimmt nicht. Es ist eben auch ein Anliegen, wenn ich da kippen kaufen will oder jemanden besuchen will.
Das ist aber dennoch mit dem Schild nicht gemeint. Schlag nach im Hentschel.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/anlieger-frei/
Der ADAC hat dazu schon mal eine Zusammenfassung erstellt.
Das ist vielleicht nicht ausschließlich gemeint, aber eben auch gemeint und in der Bedeutung eingeschlossen.
Der wichtige Punkt ist, dass - wenn du bei dem Begriff bleiben willst - dass das Anliegen mit einem Grundstück in der Straße zu tun hat. Wenn dein Anliegen beispielsweise ist, dir eine Jacke aus dem Kofferraum zu holen und auf der Hautpstraße kann man nicht parken darfst du nicht in die Straße einfahren.
Das würde wohl kaum darunter fallen. Aber in der Straße etwas einkaufen, oder jemanden abholen, der da etwas eingekauft hat, dass auf jeden Fall. Und das Problem des Fragestellers fällt auf jeden Fall zu 100% darunter. Da gibt es überhaupt keinen Zweifel.
Einfach eine Abkürzung nehmen wollen ist übrigens auch kein Anliegen. Es muss irgendetwas mit dieser Straße, mit den Grundstücken dort, oder mit deren Bewohnern zu tun haben. Wenn da mein lieblingszigarettenautomat steht, dann ist das Anliegen genug. Jemanden abholen, der dort wohnt auf jeden Fall. Die geschilderte Frau hatte also Unrecht.
Und das Problem des Fragestellers fällt auf jeden Fall zu 100% darunter.
Sofern derjenige auf den gewartet wurde in der Anliegerstraße wohnt oder Arbeitet oder dort etwas eingekauft hat etc.
Einfach eine Abkürzung nehmen wollen ist übrigens auch kein Anliegen.
Korrekt.
Es muss irgendetwas mit dieser Straße, mit den Grundstücken dort, oder mit deren Bewohnern zu tun haben.
Eben. Du darfst allerdings völlig legal durchfahren wenn du schon aus dem Auto erkennst dass dein Freund den du besuchen wolltest nicht da ist oder merkst dass du das Kleingeld für den Zigarettenautomaten doch nicht dabei hast. Um nur zwei Beispiele zu nennen. Nicht umsonst heißt das Schild auch gern mal liebevoll "Anlüger frei"
Alles was möglich ist, das wird auch irgendwann mal ausgenutzt.
Nichts passiert da.
Du bist auch dann „ein Anlieger“, wenn du jemanden besuchst und/oder jemanden abholst oder heimfährst!
Sie wohnt nicht wirklich dort war halt in der nähe und da hab ich sie abgeholt und wir haben etwas im Auto geredet.
Immer noch kein Problem.
Du sagst doch selbst, dass du sie abgeholt hast. Das bedeutet, du bist ein Anliegerverkehrs-Teilnehmer. Egal ob diese Person nun dort wohnt oder nicht.
Verstehe dann liege ich definitiv im Recht. Vielen Dank nochmals hat mir sehr weitergeholfen.
Soweit Du Dich dort z.B. mit einem Anwohner getroffen hast, kannst Du selbstverständlich in diese Straße einfahren bzw. dort auch stehen.
Auch sonst wird Dir kaum etwas passieren.
Anhand des Kennzeichens kann man nicht erkennen, ob Jemand ein Anlieger ist. Die Frau hatte anscheinend keine Ahnung, wie 'Anlieger' definiert ist.
Der Begriff "Anlieger" bezieht sich nicht nur auf Bewohner der Straße, sondern auf alle, die ein berechtigtes Anliegen haben, die Straße dort zu nutzen. Also z.B. Besucher, Lieferanten.
Anlieger im Schild "Anlieger frei" hat nichts mit "ein Anliegen haben" im Sinne von einen Wunsch, eine Erledigung etc. haben zu tun. Es bezieht sich auf Gründstücke, die an der Straße anliegen. EInfahren dürfen dort alle die dort Wohnen oder Arbeiten oder mit einem Grundstücksbesitzer in Beziehung kommen wollen (Besucher, Kunden eines Geschäfts in der Straße...). Selbst wenn du nur am Kippenautomat in der Straße eine Schachtel Kippen kaufen willst bist du berechtig dort einzufahren.