In 1-Zimmerwohnung mit Partner ziehen?

12 Antworten

Sie sollte das WG-Zimmer noch nicht aufgeben, sie darf dich 6 Wochen lang "besuchen", ohne mietrechtlich als Mitbewohnerin zu gelten. Testet das Zusammenleben in dieser Zeit bevor ihr über den nächsten Schritt entscheidet.

PS: Wenn sie danach (erst mal) offiziell bei dir einzieht, muss auch der Vermieter mitspielen, und die stellen sich bei Einraumwohnungen oft quer.

Als Student hat meine Freundin mehrere Monate so mit mir (6 von 7 Tagen) so gewohnt. Allerdings hatte sie eine noch kleinere Wohnung son 1,5 km entfernt. Also zusammen aufstehen, tags unterwegs, uni, einkaufen, essen...nur ca. 1× Woxhe ist sie über nacht zu hause geblieben, meist wenn am nächsten Tag etwas besonderes in Uni anlag..

Wenn ihr da ein Vierteljahr miteinander aushaltet, dann seid ihr für das gemeinsame Leben gerüstet. Das Vorhaben ist schon sportlich, aber nichts gegen das, was Flüchtlinge in Sammelunterkünften erleben müssen.

Das ist viel zu wenig, Stress ist vorprogrammiert. Ihr könnt euch nicht aus dem Weg gehen

Müsstest Du normalerweise deinen Vermieter informieren. Wenn Du ihm das verschweigst wäre das durchaus ein Kündigungsgrund. Außerdem zu zweit in einer 35 m² Wohnung zu wohnen halte ich persönlich für eine Herausforderung, da werden Spannung unvermeidbar sein. Des weiteren würde sich für mich die Frage stellen, inwiefern sie sich an der Miete sowie an den erhöhten Nebenkosten beteiligt. Denn wenn man eine Wohnung zu zweit bewohnt, werden auch die Nebenkosten höher ausfallen.