Im Stau von gereiztem Rentner belästigt?
Hallo, vorhin standen wir mit unseren Autos im Stau. Einer aus unserer Gruppe hört quasi nichts mehr und ist dementsprechend auf Lichtsignale angewiesen, weil die Krankenkasse ihm in keinster Weise unterstützt und die Person nicht genügend Geld hat. Nun war es so, dass ein älterer Herr mit seiner neuen Mercedes B-Klasse aus welchem Grund auch immer meinen Kollegen reinfuhr, obwohl ja bereits Stau war und wir standen. Er beleidigte ihm, tätigte sehr behindertenfeindliche Äußerungen und ging ihm sogar körperlich an. Was sollen wir machen ? Das Kennzeichen haben wir.
9 Antworten
Ab zur Polizei und Strafanzeige stellen. Durch das Kennzeichen wird die den Halter des Fahrzeuges ermitteln können. Dadurch kommt dann auch der Fahrer ans Licht (entweder der Halter selber oder der weiß, wem das Auto geliehen wurde).
Beleidigung, Nötigung, eventuelle Sachbeschädigung -> wird eine teure Geldstrafe für den Mann nach sich ziehen.
PS: Weder das Alter des Mannes noch sein Auto-Modell sind hier relevant!
Auch die Tatsache, dass die Krankenkasse benötigte Hilfsmittel nicht zahlen will, ist für diese Situation vollkommen irrelevant! Oder wäre die Situation z.B. mit Hörgeräten anders ausgegangen?
Auch wenn ich den Text nur zu Hälfe verstehe...:
Bei einem Auffahrunfall solltest Du die Polizei rufen und den Unfall aufnehmen lassen. Falls versäumt: Zentralruf der Versicherer anrufen, Kennzeichen nennen und Dir die KfZ-Versicherung des Rentners geben lassen. Dort den Schaden geltend machen. Zeugen sind wichtig. Bei einem Auffahrunfall ist aber die Schuldfrage unstrittig. Wer auffährt hat in aller Regel Schuld.
Die Beleidigung und das körperliche Angehen kannst Du anzeigen. Ob es viel bringt??
Ab zur Polizei und Strafanzeige. Sachbeschädigung(wenn vorlag), Beleidigung, Nötigung, dass wird ggf. zumindest teuer für den Herren.
dann würde ich bei dem unfall das volle programm auffahren mit polizei und allem was dazugehört und gleich die beleidigung zur anzeige bringen
Das Alter und das Modell spielen überhaupt keine Rolle. In solchen Fällen ist immer die Polizei die erste Anlaufstelle.