Illegal wenn ich mit ihn schlafe ?

11 Antworten

Nein, ist in allen drei deutschsprachigen Staaten legal.

Ab 14 ist man in Deutschland und Österreich "sexualmündig", und entscheidet selbst - ggf. auch gegen den Willen der Eltern. In der Schweiz liegt diese Grenze bei 16.

Strikt verboten ist in Deutschland nur der Sex von Ü14 mit U14 (bei unseren deutschsprachigen Nachbarn ist es nicht so streng).

Bis 18 KANN es noch Straftatbestände geben, die aber die absolute Ausnahme sind, und in einer Beziehung nicht relevant sind (Ausnutzen einer Zwangslage sowie Entgelt gegen Sex).

In Deutschland darfst du ab 16 selbst entscheiden mit wem du schläfst, auch wenn diese Person bereits über 18 ist.
Natürlich immer unter der Voraussetzung dass alle Beteiligten das freiwillig tun und der ältere Part den Jüngeren nicht ausnutzt, sprich kein Abhängigkeitsverhältnis zwischen ihnen besteht. Und natürlich nichts mit Geld.

Das darfst du in Deutschland und Österreich bereits ab 14.

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@BrightSunrise

Jein. Man darf ab 14 mit unter-18-Jährigen Sex haben, aber mit über-18-Jährigen erst ab 16. Wenn nachgewiesen werden kann, dass keine Ausnutzung geschehen ist und beide das freiwillig gemacht haben, wird allerdings niemand bestraft, auch dann nicht, wenn gegen die Altersvorschriften verstoßen wurde.

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@Janiela

Ab 14 ist Sex mit jedem möglich, der auch mindestens 14 Jahre alt ist, auch mit volljährigen. Ausnahmen stehen im §174 und §182 StGB.

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Mit 14 ist Sex legal, ja. Mit 16 gibt es jedoch trotzdem weniget Einschränkungen. Wenn man 21+ ist darf man keinen Sex mit UNTER 16-Jährigen haben.

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@verreisterNutzer

Natürlich darf man! Solange kein Entgelt geleistet wird, keine Zwangslage ausgenutzt wird und die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht ausgenutzt wird, ist Sex in allen Varianten erlaubt. Die einzige wichtige Voraussetzung ist, dass beide mindestens 14 Jahre alt sind.

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Da Du bereits 16 bist gilt in Deutschland:

Solange er Dich nicht bezahlt, er keine Zwangslage ausnutzt und ihr in keinem Abhängigkeitsverhältnis steht (Lehrer/Schüler usw.) können weder Deine Eltern noch der Staatsanwalt irgendetwas dagegen unternehmen, dass ihr Sex habt. Seit Deinem 16. Geburtstag spielt das Alter Deines Sexpartners rechtlich keine Rolle mehr - egal ob 19 oder 90.

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Life-Coach und Fachbuch-Autor

Wir sind nicht in der Schweiz. In Deutschland (und in Österreich) ist die Grenze 14, nicht 16.

Und in Deutschland ist Sex mit Schutzbefohlenen absolut nur strafbar, wenn man noch keine 16 ist (in Österreich noch nicht mal das). Ab 16 ist es das nur noch bedingt (nämlich bei gleichzeitigem Missbrauch des Abhängigkeitsverhältnisses). "Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz", wie der Jurist zu sagen pflegt. ;-)

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@Libertiaer: Niemand mag Klugscheisser.
Da sie bereits 16 ist, habe ich die Parameter für 14/15jährige nicht ausgeführt. Vor dem 16. Geburtstag könnten die Eltern ggf. dagegen angehen - aber das war nicht die Frage. Die Fragestellerin wollte eine Antwort, keine Abhandlung.

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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@RFahren

@Libertiaer: Niemand mag Klugscheisser.

Tja, damit muss (und kann) ich sehr gut leben.

Ich mag dafür Unsinnscheißer nicht! 8-)

Wenn es unter deine Würde ist, statt "seit 16" das korrekte "seit 14" usw. zu schreiben, ist das dein Problem. Ich kommentiere das, und gut ist. 8-)

Ich gehe nicht davon aus, dass DIR meine Kommentare gefallen. Das ist mir vorher bewusst. Es soll für die hilfreich sein, denen Du so einen Schmarrn erzählst ... 8-)

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@Libertinaer

Übrigens: Ein echter "Klugscheißer" hätte dich noch darauf hingewiesen, wo der Unterschied zw. "16. Geburtstag" und "Geburtstag, an dem man 16 wird" liegt. ^^ Und natürlich, dass, Schweiz mal außen vor gelassen, "Klugscheißer" nicht mit "ss" geschrieben wird. ^^ SCNR

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@Libby: Das hat nix mit "Würde" zu tun. 14/15 - Eltern KÖNNTEN einen Ü21-Lover anzeigen, ab16 nicht mehr. Daher ist meine Antwort in diesem Fall richtig. Auf "Kann mal jemand die verschiedenen Altersgrenzen ausbreiten?" darfst Du gerne wieder klugscheissen...

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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@RFahren

Sie KÖNNTEN ihn auch dann noch anzeigen. Das Ergebnis wäre in beiden Fällen gleich: Null!

Bei einer Fragestellung, die auf einen eventuell vorhandenen Straftatbestand hinweisen würde, wäre das etwas anderes. Davon ist aber nicht mal im Ansatz etwas zu erkennen - ganz im Gegenteil! Hier ist die Revhtskage bei 14 & 16 gleich - und eine korrekte Antwort ggf. für die LerserInnen interessant, die noch keibe 16 sind .

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@Libertinaer

@Libby: Kann ja gut sein, dass Du mehr Erfahrung damit hast, wie eng ein Richter §182 StGB auslegt. Nach den Buchstaben des Gesetzes KANN (auf Antrag) in Deutschland Sex zwischen U16 und Ü21 jedenfalls verfolgt werden.

§ 182
Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage

1.sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder2.diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1.sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder  2.diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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@RFahren

Kann ja gut sein, dass Du mehr Erfahrung damit hast, wie eng ein Richter §182 StGB auslegt.

Erfahrung nicht, aber mehr Wissen. Da kannst du dein Jahresgehalt drauf verwetten! ;-)

Nach den Buchstaben des Gesetzes KANN (auf Antrag) in Deutschland Sex zwischen U16 und Ü21 jedenfalls verfolgt werden.

Gleiches gilt u.U. für Sex zw. U21 und Ü16-U18. So what?

Der Punkt ist doch einfach, dass es sich dabei jeweils um absolute AUSNAHMEN handelt. Und noch simpler: von allen theoretisch möglichen Ausnahmen, ist ausgerechnet die von dir ins Feld geführte die, die hier als einzige DEFINITIV NICHT in Frage kommt! =;-)

Denn die Beschäftigung mit der Frage wäre bereits der Beleg, dass eine 14/15-jährige Fragestellerin über die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung verfügt (=Ausschlussgrund - selbst wenn man ignorieren würde, dass das Konstrukt eigentlich für/gegen homosexuelle Kontakte gedacht ist), und ohnehin eine Beziehung vorliegt (=Ausschlussgrund - denn das "ausnutzen" bezieht sich auf einen "Spontanfick").

Dazu kommt noch, dass es in dieser Konstellation um eine Liebesbeziehung geht. Willst Du mal ein noch legales Extrembeispiel einer rein sexuellen Beziehung sehen? Googel mal nach 32-jähriger Lehrer 14-jährige Schülerin Freispruch

Willst Du mal ein Extrembeispiel eines noch legalen "Spontanficks" sehen? Googel mal nach 15-Jährige 31-Jähriger Vergewaltigung Freispruch

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@Libertinaer

@Libby: Wir würden hier über die ganzen Ausnahmen überhaupt nicht diskutieren, wenn DU nicht mit den Haarspaltereien angefangen hättest und an meiner Antwort (die ich immer noch für absolut zutreffend halte) herumgemäkelt hättest. Über homosexuelle Kontakte kann ich in §182 nix finden und dass Jeder Jeden anzeigen kann ist auch nix Neues... .

Ich geh' jetzt vögeln - ich glaube das täte Dir auch mal gut.

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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@RFahren

Wir würden hier über die ganzen Ausnahmen überhaupt nicht diskutieren, wenn DU nicht mit den Haarspaltereien angefangen hättest

Ist es SO schwer, statt "Seit Deinem 16. Geburtstag (...)" zu schreiben "seit Du 14 geworden bist (...)"?

Bist Du echt SO scharf darauf, für 14/15-jährige, die hier ja mitlesen, relevante aber falsche Infos zu geben - und stehen zu lassen?

ich glaube das täte Dir auch mal gut.

Das tut immer gut - aber IMHO nur freiwillig und nicht gegen Bezahlung. Da unterscheiden wir uns halt. ^^

Ich schaue hier bei GF i.d.R. einmal in der Woche vorbei, und korrigiere halt solche Fehler, weil ich entsetzt war und bin, wie manche Erwachsenen die Sexualität von Jüngeren diskreditieren oder gar kriminalisieren.

Also keine Sorge: da bleibt noch genug Zeit für Sex. :)

Aber ja: besser Sex haben, als fehlerhaft antworten, und dann noch nicht mal die Größe zu besitzen, aus seinen Fehlern zu lernen ...

Und da ich nur zu diesem genannten Zweck hier bin (was zumindest bei den Jüngeren ja durchaus auch gut ankommt 8-)), wirst Du also entweder lernen oder mit meinen Kommentaren leben müssen.

Wie sagt das Sprichwort: Wer keine Hitze verträgt, sollte sich nicht in die Küche stellen. ;->

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@Libertinaer

@Libby: Wenn Du glaubst, dass Du mich "heiss" machst, dann überschätzt Du auch in diesem Bereich Deine Fähigkeiten...

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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Der Sex ist ab 14 erlaubt, sofern er freiwillig geschieht, kein Geld bezahlt, oder eine Zwangslage ausgenutzt wird. 

In deinem Fall bist du 16, das ist das Alter, in dem das sexuelle Selbstbestimmungsrecht gilt. Du darfst jetzt gesetzlich mit jedem Menschen Sex haben, der mindestens 14 ist.

Um aber mal genau zu erklären, wie das in Deutschland läuft:

Wenn beide es wollen und reif genug sind, die Konsequenzen zu überblicken, ist Sex eigentlich immer erlaubt. Um es einfacher und übersichtlicher zu gestalten, erlaubt der Gesetzgeber Sex ab 14 mit unter-18-jährigen. Bei Sex zwischen Menschen, die unter 14 sind und bei Sex zwischen Menschen, von denen eine/r unter 14 ist und bei Sex zwischen Menschen, von denen eine/r 14 oder 15 und der/die andere über 18 ist, kann der/die ältere Partner/in angeklagt werden. Wenn die jüngere Person dann allerdings angibt, das gewollt zu haben, wird ein psychologisches Gutachten erstellt, im Verlauf dessen Zustandekommen überprüft wird, ob das wirklich so stimmt und die Reife vorhanden war/ist. Ist das so, wird von einer Strafverfolgung abgesehen.

Ab 16 greift dann das sexuelle Selbstbestimmungsrecht. Sobald du 18 wirst, steigt das gesetzliche Mindestalter deiner Sexualpartner auf 16.

Deine Antwort ist so nicht ganz richtig.

In Deutschland gilt, dass Sex ab 14 erlaubt ist, wenn der Partner ebenfalls mindestens 14 ist. Hat eine Person ÜBER 21 mit einem 14 oder 15 Jahre alten Jugendlichen Sex, dann KÖNNTEN die ELTERN (und nur diese) den Erwachsenen anzeigen, wenn diese die (durch einen GUTACHTER zu bestimmende) fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung des/der Jugendlichen ausgenutzt hat. Es wurde ausdrücklich festgestellt, dass für eine solche Anzeige alleine der Hinweis auf das Alter NICHT ausreichend ist! Damit könnte also auch ein 60jähriger in Deutschland legal Sex mit einer 14jährigen haben!

Ab dem 16. Geburtstag gibt es dann keine Altersgrenze mehr.

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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@RFahren

Hat eine Person ÜBER 21 mit einem 14 oder 15 Jahre alten Jugendlichen Sex, dann KÖNNTEN die ELTERN (und nur diese) den Erwachsenen anzeigen, wenn diese die (durch einen GUTACHTER zu bestimmende) fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung des/der Jugendlichen ausgenutzt hat.

Das ist ein weltfremdes Konstrukt bezogen auf homosexuelle Handlungen, wo der Absatz eine sehr randständige Bedeutung hat (eben: weltfremd). Was Heterosex angeht, sinkt die Bedeutung dann von "randständig" auf "kaum messbar".

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Liebe Janiela,

menz84 hier. Habe große Probleme mit meiner Internetverbindung. Habe dir schon eine persönliche Nachricht im Chat geschrieben. Weiß allerdings nicht ob sie dir gesendet wurde, bzw. ob du mir geantwortet hast.

Kann derzeit nur über Fragen, daraus resultierenden Antworten und (wie hier) Kommentaren kommunizieren.

Bitte, es ist dringend, melde dich über meine E-Mail-Adresse:

markusm.ba@gmx.de

bei mir!

Vielen herzlichen Dank!

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@menz84

Janiela,

habe deine persönliche Nachricht erhalten. Danke sehr! Hab dir auch geantwortet, weiß nicht, kam diese Nachricht bei dir an? Du warst kurzzeitig in meiner Freundesliste online (für mich zu erkennen). Aber nur ca. 5 Minuten, dann wieder offline.

Weiß nicht was mit meinem Internet los ist. Tut mir auch leid, dass ich jetzt wieder über einen Kommentar schreiben muss, bitte glaube mir das!

Kann verstehen, dass du dich (derzeit) nicht über E-Mail mit mir in Verbindung setzen kannst. Das ist ok! Es sind technische Probleme, bei denen mir aber scheinbar niemand helfen kann.

menz84

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Um es einfacher und übersichtlicher zu gestalten, erlaubt der Gesetzgeber (...)

Das ist leider ziemlich falsch.

Und dabei ist es doch eigentlich so einfach:

  1. U14 haben keine gesetzliche Beschränkung was Sex angeht, aber die Eltern dürfen es ihnen verbieten. Sie dürfen ihn aber auch fördern. Das ist IHRE Entscheidung, da die Kinder noch nicht sexualmündig sind. Sex zw. U14 ist also kein Problem. Die Eltern dürfen ihren U14 allerdings nicht den Sex mit Ü14 erlauben, denn:
  2. Ü14 dürfen Sex mit allen anderen Ü14 haben, nicht aber mit U14. Es gibt Ausnahmen, wo es strafbar sein kann (nicht notwendigerweise aber i.d.R. für den Älteren), aber in einer auch nur halbwegs normalen Liebes- oder auch rein sexuellen Beziehung greifen diese Ausnahmen nicht. Es sind eben AUSNAHMEN. ;-)
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