Darf ich mit ihr schlafen?
Hey Leute! Ich (19) habe seit über einem Jahr eine feste Freundin (sie ist gerade 14 geworden). Wir lieben uns und wir beide wollen demnächst miteinander schlafen, sie will es also auch. Ich frage mich nur, ob ich das überhaupt darf, rein rechtlich gesehen?! Schließlich bin ich volljährig und sie ist es noch nicht - ist das dann Verführung minderjähriger?
Danke für eure Antworten! Euer Lurch
14 Antworten
18- bis 20-jährigen heranwachsenden sind sexuelle Kontakte zu 14-/15-jährigen jugendlichen grundsätzlich erlaubt..etwas anderes gilt nur, wenn der sex nicht einvernehmlich und als missbrauch gewertet wird. missbrauch wäre, wenn der heranwachsende eine zwangslage des jugendlichen ausnutzt (z.B. mädel liegt abgefüllt aufm weinfest in ner dunklen ecke un bekommt nix mehr mit) oder für den sex ein entgeld bezahlt ("******?" + 50€ reich = missbrauch)
nachzulesen: §§ 174,176 und 182 StGB
Wenn ein Partner 14 ist darf der andere nicht älter als 20 Sein.
um Sex zu haben.
Eltern können es verbieten.
nein darfst du nicht wenn es nicht rauskommt stört es keinen aber wenn doch kannst du dir ja denken was passiert
Darf er doch. Selbst wenn es rauskommen sollte, wird er mit keinen Konsequenzen zu rechnen haben.
es dürfen maximal 3 jahre altersunterschid sein bis 16. Sowas ist ein offizialsdelikt, dh: der Staatmuss den vall verfolgen wen er davon weiss. Liegt in ezûrer verantwortung
wenn er pech hat und sie ihn anzeigt wenn sie streit haben was weis ich gilt es als vergewaltigung.......
Auch falsch. Ab 14 darf sie schlafen mit wem sie möchte, ganz egal wie alt ihr Sexualpartner ist. Kann man überall nachlesen.
gilt es nicht.. und der tatbestand vergewaltigung hat nichts mit dem alter zu tun..
wer keine ahnung von gesetzen hat, sollte keine fragen beantworten, bei denen es um die rechtliche Seite geht...
Nö, gilt es nicht. Wenn sie ihn aufgrund von Vergewaltigung anzeigt, muss sie auch beweisen können, dass sie vergewaltigt wurde - genauso wie bei Erwachsenen.
Ja, ihr dürft miteinander schlafen, solange nichts gegen StGB § 182 verstößt.

jepp und die passenden Paragrapgen stehen auch noch dabei.-.
bei dem Thema denken alle sie wären "Experten".. leider denken es auch wirklich die meisten leute nur und sind es nicht..
also immer quellen verlassen, wie dir hier ja schon genannt wurden (und zwar deutsche Gesetze und passende Paragrafen)
danke für die Antwort! :)