Erpressung Verführung minderjähriger, was tun?!

11 Antworten

Erstmal den Strafbestand "Verführung Minderjähriger" gibt es schon seit 15 Jahren nichtmehr, wenn überhaupt handelt es sich um Sexueller Mißbrauch von einer Jugendlichen.

Aufgrund der Zahl in deinem Nick nehme ich mal an das du bereits über 21 bist. An sich ist der Sex nicht unbedingt Strafbar, nur wenn er unter einer Zwangslage, gegen Entgeld stattgefunden hat oder wenn man "die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des Opfers ausgenutzt hat" (Aber nur in dem Fall das sie auch schon wirklich 14 war unter 14 ist ein NoGo und selbstverständlich immer strafbar) Inwieweit das eintrifft wird bei einer Anzeige nach einem Psychologischen Gutachten usw vom Gericht bestimmt und je nachdem wirst du verurteilt oder Freigesprochen falls es soweit kommt.

Falls du dich nicht Erpressen lassen willst, was ich dir nicht raten würde, wahrscheinlich wird das eh nur zum Teufelskreis und du wirst immer mehr zahlen , würde ich dir raten selbst eine Anzeige wegen Erpressung zu stellen, falls du dir sicher bist das sie dich sonst zuerst anzeigt. Immerhin wäre die Lage dan besser für dich.

thesilencer88 
Fragesteller
 05.07.2012, 20:49

alles klar, dann mach ich das so :-) vielen dank für die tollen Antworten^^

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thesilencer88 
Fragesteller
 05.07.2012, 20:49
@thesilencer88

Da gehts mir gleich viel besser, hab genügend druck dem ich standhalten muss

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Sofern das Mädchen beim ersten -Sex schon 14 war, kommt hier nur "Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen" in Betracht. Das läßt sich in Deiner Schilderung nicht erkennen. Andernfalls (wenn sie beim ersten Mal erst 13 war) hättest Du Dir nen Ausweis oder so zeigen lassen müssen. Sonst hast Du Dich wegen sexuellen Mißbrauch von Kindern strafbar gemacht. Ganz gleich, was sie Dir erzählt hat. Ein wenig mehr Sorgfaltspflicht hast Du nämlich schooooon....

Was das Mädchen da gemacht hat, war mindestens eine versuchte Nötigung... In DEM Alter hat das aber nicht wirklich ernsthafte Konseuquenzen.

Raten kann man hier also nix so einfach - Du solltest erst mal wissen, wie alt sie GENAU ist.

cybaer  06.07.2012, 16:46

Andernfalls (wenn sie beim ersten Mal erst 13 war) hättest Du Dir nen Ausweis oder so zeigen lassen müssen.

"Unvermeidbarer Verbotsirrtum" ist dir kein Begriff? =:-o

D.h., wenn mir eine 13-Jährige sagt, sie sei 14, dann muss ich mich nicht ihren Ausweis (Schülerausweis?) zeigen lassen. Es ist glaubhaft und nicht strafbar, da ich einem "unvermeidbaren Verbotsirrtum" unterliege. Aber wenn die "14-Jährige" aussieht wie 8, und auch 8 ist, dann wäre das natürlich etwas anderes. =;-)

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skyfly71  06.07.2012, 17:38
@cybaer

Na, das erzähl im Zweifelsfall mal nem Staatsanwalt. Bei derartigen Grenzfällen muß Mann zwingend damit rechnen, daß mit dem Alter mal um das eine entscheidende Jahr geschummelt wird. Das ist alles andere als unvermeidbar.

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cybaer  06.07.2012, 19:00
@skyfly71

Nur wenn es offensichtlich eine Lüge ist (oder wenn es zumindest Anhaltspunkt für eine Lüge gibt). Man muss nicht damit rechnen, belogen zu werden. Man kann sich doch nicht von der neuen Flamme erstmal den Ausweis zeigen lassen! Nicht gut für eine mögliche Beziehung, die auch immer auf Vertrauen beruht! =;-o

Ich kann dir jetzt kein Urteil herbeizaubern, aber wenn ich mich recht erinnere, wurde das mit eben dieser Begründung bereits gerichtlich so entschieden. Ausnahmsweise gehen hier "gesunder Menschenverstand" und "gerichtliche Spruchpraxis" konform ... ;->

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skyfly71  06.07.2012, 20:15
@cybaer

Ich gebe zu, daß ich genau so wenig ein Urteil parat hätte und hier eher aus der Theorie argumentiere - ich kann es mir aber kaum vorstellen, daß bei einem so heiklen Thema wie Sexualstraftaten weniger strenge Maßstäbe angelegt werden als bei Vermögensdelikten wie Betrug oder Hehlerei. Da wird nämlich von den Tätern verlangt, daß sie bei dem kleinsten Zweifel genauer hinsehen. Es KÖNNTE geklaut sein, man KÖNNTE es nicht bezahlen. Und dann eben eigentlich auch : Sie KÖNNTE 1 Jahr jünger sein....

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cybaer  07.07.2012, 11:06
@skyfly71

ich kann es mir aber kaum vorstellen, daß bei einem so heiklen Thema wie Sexualstraftaten weniger strenge Maßstäbe angelegt werden

Also heikel wird es erst, wenn der Sex nicht einvernehmlich abläuft. Klar, der offizielle Standpunkt ist, dass Kinder nicht einwilligen können, aber wir haben halt eine scharfe Grenze: 13 Jahre & 355 Tage = strafbar, 13 Jahre und 358 Tage = nicht strafbar - für die gleiche Tat.

Das ist der eine Unterschied zu Betrug und Hehlerei, was ja auch nicht davon abhängig ist, wie z.B. reich das Opfer ist.

Der andere große Unterschied, und darauf bezog sich AFAIR das Gericht, ist, dass Vertrauen in Beziehungen systemimmanent ist. Es ist weltfremd davon auszugehen, dass man Beziehungen (welcher Art auch immer) erstmal mit Misstrauen begegnet. Es sei denn, es gibt begründeten Anlass dazu.

Und Gegenüber (potentiellem) Diebesgut braucht man kein Vertrauen. Das sind seelenlose Dinge ohne Empathie. Und dass bei zu günstigen Preisen generell Vorsicht geboten sein sollte, ist eigentlich auch Allgemeingut (oder sollte es zumindest sein).

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Geh zur Polizei und zeig alle Nachrichten und zeig SIE an

sie sei ja erst 14 und das ist verführung minderjähriger usw.

Das ist keine Straftat - sondern absolut legal. Jedenfalls sofern sie nicht unter 14 war (Sexueller Missbrauch von Kindern) oder wenn ganz bestimmte Ausnahmebedingungen zutreffen (Sexueller Missbrauch von Jugendlichen), die ich hier aber nicht sehe (und die üblicherweise auch nicht vorhanden sind - es sind eben Ausnahmen). Im Gegenteil: Eine dieser Ausnahmen ist, dass für Sex nicht bezahlt werden darf - d.h., Du machst dich eigentlich erst strafbar, wenn Du ihr die 100 EUR gibst!

was soll ich jetzt machen, hab ich da was zu befürchten?

Lass sie reden, und mach ihr bewusst, was ich oben geschrieben habe. Und mach ihr auch klar, dass das, was sie da tut, strafbar ist.

Und sollte sie es tatsächlich wagen, zur Polizei zu gehen, dann zeig sie selber an bzw. stell einen Strafantrag wg. "räuberischer Erpressung" (bei einer Strafanzeige teilt man der Polizei nur mit, dass die bzw. die Staatsanwaltschaft sich das mal anschauen soll, bei einem Strafantrag beantragt man ein Verfahren mit dem Ziel der Bestrafung).

Aber auf jeden Fall: Alles schön aufheben - und: man muss es dir nachweisen! Eine Behauptung ist kein Beweis (s. auch Kachelmann)!

Hallo erstmal, Ich würde persönlich zu einem Anwalt gehen und mich beraten lassen, anstatt hier zu fragen.Sag ihr (Wenn du wirklich alle Nachrichten von ihr noch hast inklusive der in der ihr schreibt,dass sie schon 16 wird, dann hast du einen Beweis.Die Anklage würde nichts bringen... Soweit so gut, frag sie erstmal warum sie gelogen hat (obwohl ich es mir schon denken kann) und finde erstmal heraus ob sie wirklich 14 ist oder nicht. Und wenn du es wirklich willst und es übers Herz bringts könntest du sie wegen Erpressung anzeigen (Sie ist ja 14 und somit kann sie in Jugendhaft schon gebracht werden, obwohl ich glaube, dass sie nicht in Jugendhaft gesteckt wird, vieleicht sozialstunden oder so... Aber auf jeden Fall,lass dich nicht unterkriegen und kannst mal versuchen mit ihr zu reden und versuchen es außergerichtlich zu klären. (Zur Not rede mit den Eltern von ihnen) Ich wünsche dir viel Glück und ich hoffe ich konnte helfen :)