mit dem "neuen" Bafög-Bescheid eine Befreiung zu beantragen, um nicht rückwirkend zahlen zu müssen
Nein für den Zeitraum in dem der alte Bescheid gültig war, musst du wirklich alles nachzahlen müssen, da du nicht innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Bescheides einen Antrag auf Befreiung gestellt hast und somit nicht mehr Rückwirkend befreit werden kannst.
Du kannst jetzt einen Antrag auf Befreiung stellen, dann wirst du wenigstens noch für Juni und die restliche Zeit bis zum neuen Bescheid befreit.
Und natürlich wenn du den neuen Bescheid erhältst direkt einen Antrag auf Befreiung stellen, sonst kommen noch mehr Schulden auf dich zu.