Ich wohne in WG muss ich ARD ZDF Betrag bezahlen?


27.04.2024, 20:03

Es gibt vier Zimmern und wir sind insgesamt fünf jeder hat seine Küche im Zimmer drin wir teilen uns das Badezimmer keiner redet mit den anderen.

7 Antworten

Wie viele Menschen in Ihrem Haushalt leben, spielt keine Rolle. Sowohl Singles als auch andere Lebens- und Wohngemeinschaften zahlen nur einen Rundfunkbeitrag.

Du musst dem Beitragsservice mitteilen welche Beitragsnummer die Rundfunkgebühren für die WG bezahlt.

Hernandez0 
Fragesteller
 27.04.2024, 20:04

Ich weiß es nicht. Es gibt vier Zimmern und wir sind insgesamt fünf jeder hat seine Küche im Zimmer drin wir teilen uns das Badezimmer keiner redet mit den anderen.

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Quetschtuete  27.04.2024, 20:10
@Hernandez0

Mit wem hast du den Vertrag gemacht? Sprich ihn am besten an. Oder frag mal kurz einen anderen Bewohner, ist doch ein guter Grund mal jemanden anzusprechen.

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Es gibt vier Zimmern und wir sind insgesamt fünf jeder hat seine Küche im Zimmer drin wir teilen uns das Badezimmer keiner redet mit den anderen.

Meiner Meinung nach ist das ein eigener Haushalt = Du mußt zahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Singles, Familien und Wohngemeinschaften:

Wie viele Menschen in Ihrem Haushalt leben, spielt keine Rolle. Sowohl Singles als auch andere Lebens- und Wohngemeinschaften zahlen nur einen Rundfunkbeitrag. Auch Untermieter sind inbegriffen. Wer die Wohnung anmeldet, entscheiden Sie selbst.
Wenn Sie zusammen­ziehen und jeder bereits ein eigenes Beitrags­konto hat, können Sie entscheiden, unter welchem Beitrags­konto die gemeinsame Wohnung geführt werden soll. Alle anderen Beitrags­konten können mit Verweis auf die Nummer dieses Beitrags­kontos abgemeldet werden.
Wenn der Beitrags­konto­inhaber aus der gemein­samen Wohnung auszieht, nimmt er sein Beitrags­konto mit.
Für die ehemals gemein­sam genutzte Wohnung muss auf eine darin verblei­bende Person ein neues Beitrags­konto angemeldet werden.

Studierende, Azubis und Schüler:

Wenn Sie BAföG oder Berufs­ausbildungs­beihilfe erhalten, können Sie sich von der Rund­funk­beitrags­pflicht befreien lassen. Wenn Sie als Student, Azubi oder Schüler noch zu Hause wohnen, zahlen Ihre Eltern den Beitrag.
Für Studierende ohne Anspruch auf staatliche Förderung gilt – wie für alle voll­jährigen Bürger: Für jede Wohnung muss ein Rund­funk­beitrag von monatlich 18,36 Euro bezahlt werden. Wohnen mehrere Personen zusam­men, zahlt nur eine Person den Beitrag von 18,36 Euro im Monat.
Sie wohnen in einem Studie­renden­wohnheim? Wenn Ihr Zimmer von einem allgemein zugänglichen Flur abgeht, wird es als Wohnung gewertet. Dabei spielt keine Rolle, ob Sie über ein eigenes Bad oder eine Küche verfügen: Pro Zimmer ist der Beitrag von 18,36 Euro im Monat zu zahlen.
Wenn mehrere Zimmer durch eine eigene Wohnungs­tür von einem allgemein zugänglichen Flur oder Treppen­haus abgetrennt sind, handelt es sich um eine Wohn­gemeinschaft. Pro Wohn­gemeinschaft sind monatlich 18,36 Euro fällig.
Absolventen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), Erasmus-Studie­rende oder andere Stipen­diaten sind grundsätzlich beitrags­pflichtig.

[Quelle: https://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/index_ger.html]

Informationen für Studierende:

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_fuer_studierende/index_ger.html

Du solltest dich zumindest daran beteiligen weil diese Rundfunkgebür immer pro Haushalt berechnet wird.

Meines Wissens (alte Zeiten) musste jeder WG-Bewohner , der auf seinem Zimmer einen TV besitzt auch für diese Nutzung zahlen. Was Anderes ist es, wenn es nur einen gemeinschaftlichen TV-Raum gibt . Da werden Kosten geteilt. . Das ist heute & war auch damals nicht vorstellbar. Gab es aber trotzdem. Dieser Raum war aber ein Partyraum

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung