Ich hab was über EBay Kleinanzeigen verkauft, die Kundin will eine Erstattung. Wer ist im Recht?

1 Antwort

Lass sie drohen. Wenn Du das Gerät ehrlich beschrieben hast, ist das nur die übliche Masche Geld abzuzocken.

Ich gehe davon aus, dass es ein Versandverkauf war. Dann hast Du Dich nicht an die Hinweise von ebay Kleinanzeigen gehalten. Interessant ist in diesem Zusammenhang, wie gezahlt wurde. Wurde per Paypal gezahlt, wird Paypal bei Meldung mit ziemlicher Sicherheit an den Käufer erstatten. Wurde überwiersen, ist das Thema durch.

„Keine Garantie, keine Rücknahme.“

Da ist Unfug. Ein privater Verkäufer kann keine Garantie geben. Bei Garantie handelt es sich Hersteller"garantie". Wenn kann ein privater Verkäufer die Gewährleistung ausschliessen. Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie:

https://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html

Dies gilt allerdings nicht, wenn Schäden absichtlich verschwiegen wurde. Dann ist auch der private Verkäufer in der Sachmängelhaftung. Da hat der BGH ein Urteil gegen Schrottverkauf gesprochen:

https://www.t-online.de/digital/internet/id_61925884/bgh-urteil-gewaehrleistung-bei-ebay-privatverkauf.html

Wurde die Ware abgeholt und vor Ort gezahlt, hatte der Käufer die Möglichkeit entsprechend zu prüfen und hat mit dieser Forderung nur, in meinen Augen, unlautere Absichten belegt.

Ich hoffe, Du hast Dir die Nummer des Gerätes vor Verkauf notiert.

eloha609 
Fragesteller
 05.03.2019, 13:18

Sie hat es Abgeholt also Bar bezahlt und nach dem Schaden auch sich erst zwei Tage später gemeldet. Bei mir war alles inordnung. Ich will jetzt auch keine Anwaltskosten bezahlen aber ehrlich die 20 € weniger zu bezahlen würde ich auch nicht da ich ihr schon mit dem Preis entgegen gekommen bin.

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