Lautsprecher verkauft, Käufer droht 1 Tag darauf mit Justiz & Polizei?

16 Antworten

Das sind wie diese Facebooktürken die sagen "ich komm zu dir heim" und nie auftauchen.

oder diese Typen die einem dicht auffahren, dir Lichthupe geben und plötzlich ganz ruhig sind wenn du vor Ihnen anhältst, aussteigst und gegen Ihre scheibe klopfst.

Einfach ignorieren und du hast deine ruhe. Wenn weiterhin nix passiert und er dich trotzdem immer weiter nervt mach was gegen Ihn wegen Nötigung.

Laury95  12.02.2020, 18:04

"oder diese Typen die einem dicht auffahren, dir Lichthupe geben und plötzlich ganz ruhig sind "

reicht schon, wenn man das Scheibenwischwasser anstellt^^

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Marcoooooo  12.02.2020, 19:55
@Laury95

nein. So lange sie in ihrem Auto sind im "geschlossenen" fühlen sie sich sicher. Das ist das Problem.

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Laury95  13.02.2020, 14:25
@Marcoooooo

Bei mir hat das immer gereicht, die sind dann nicht mehr dicht aufgefahren^^

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Soll er mal machen, wenn ihr sogar über den Mangel gesprochen habt wird es schwer für ihn zu Beweise. Das du ihm diesen Arglistig verschwiegen hast.

Immer gleich mit der Polizei drohen bei Unregelmäßigkeiten im Kaufvertrag, meist bei Online-Käufen. Unfassbar wie sich das im Netz in den letzten Jahren als vermeintlicher Tipp, bzw. als muss, "eingebürgert" hat.

Dabei ist das so ziemlich das Dämmlichste was man tun kann, weil die Polizei mit Zivilrecht nichts zu tun hat! Dabei knappert die Polizei eh dauernd an zu wenigen Beamten und dann sollen sie noch den "Internet-Deppen" den Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht erklären und werden dauernd nur mit Mist genervt?!

Schreibt es euch mal hinter die Ohren, bitte! und lernt die Unterschiede hier die tausendfach im Netz erklärt werden.

Nerv.

Las ihn reden. Um wie viel Geld geht es denn? Wenn wir hier nicht über High End Zeug reden, dann lohnt sich der Gang zum Anwalt sowieso nicht. Weiterhin denke ich nicht dass du was falsch gemacht hast. Die Sache hat einen Mangel, er hat sie trotz Mangel gekauft, und dann hat er gemeint es wäre in Ordnung. Zu hause überlegt er sich das dann anders. Ich denke nicht dass du da nacherfüllen musst. Und im allerschlimmsten Fall müsstest du das Ding zurücknehmen.

Mach dir keine Sorgen, widersprich allem an Forderungen was er stellt und dann ist gut.

Die Polizei hat damit nichts zu tun.

Mit deiner halbgaren Formulierung hast du die Sachmängelhaftung /Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen und im Kaufvertrag scheinbar auch nicht den Mangel angegeben. Damit hat der Käufer Anspruch auf Nacherfüllung und später gegegbenenfalls Rücktritt bzw. Kaufpreisminderung.

Ob er irgendwelche Schritte einleitet ist eine andere Frage...

ThadMiller  12.02.2020, 16:49

Das Problem war bekannt und er hat trotzdem gekauft. Damit ist die Sache ziemlich klar.

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Valnar25  12.02.2020, 16:52
@ThadMiller
Das Problem war bekannt und er hat trotzdem gekauft

Das behauptet der Verkäufer...der kann vieles behaupten.

Und er hat dem Käufer ja außerdem gesagt, dass das Problem vielleicht gar nicht an der Sache selbst liegt. Der Käufer hat gekauft in der Annahme, das Probleme würde bei ihm zu Hause nicht bestehen. Das ist nicht der Fall, also ein Gewährleistungsfall.

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ThadMiller  12.02.2020, 16:54
@Valnar25

"dass das Problem vielleicht gar nicht an der Sache selbst liegt"

Vielleicht...
Mann muss vorher kein Gutachten darüber anfertigen.

"Der Käufer hat gekauft in der Annahme, das Probleme würde bei ihm zu Hause nicht bestehen"

Eigenes Risiko.
In Wahrheit hat er es wohl gekauft um dann mit Drohungen doch noch an sein Ziel zu kommen.

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Valnar25  12.02.2020, 16:57
@ThadMiller
Eigenes Risiko.

Nö, denn augenscheinlich war ein einwandfreies Gerät ja Inhalt des Kaufvertrags.

Wie gesagt: Ob der Käufer irgendwelche Schritte einleitet, steht auf einem ganz anderen Blatt geschrieben. Ich halte es auch für eine leere Drohung.

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T3Fahrer  12.02.2020, 16:51

Gerichte erkennen die vom Fragesteller genutzte Formulierung an. Es wird in der Rechtsprechung berücksichtigt, dass Laien häufig Garantie, Gewährleistung und Sachmängelhaftung nicht auseinanderhalten, dass aber der Kaufinteressent weiß, was gemeint ist. Damit ist der Fragesteller raus.

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ThadMiller  12.02.2020, 16:59
@T3Fahrer

Naja, so einfach ist das auch nicht. Wenn der Gegenstand grob von der Beschreibung abweicht (z.B. weil er defekt ist), kann der Kaufvertrag nicht erfüllt werden und kann rückabgewickelt werden.

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T3Fahrer  12.02.2020, 17:02
@ThadMiller

Aber der Käufer war ja nun eindeutig im Bilde über den Fehler. Ein Käufer darf sich bei einem verkaufenden Laien nicht darauf verlassen, dass der den Mangel sachlich korrekt einschätzt.

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ThadMiller  12.02.2020, 17:05
@T3Fahrer

Ja, in diesem Fall absolut richtig.

Wäre die Sache aber per Post geschehen, sähe die Sache anders aus. AUCH WENN der Verkäufer "Garantie und Gewährleistung" ausgeschlossen hat.

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