Hilfe, Betrug durch einen privaten Käufer, was kann ich tun?
Hallo, ich hatte bei eBay einen babyartikel verkauft. Der Käufer rügte den Artikel da er 2 Flecken entdeckt hatte und 2 fehlende Kleinteile. Ich bot dem Käufer eine Teilrückerstattung an oder die Ware zurück zu nehmen und dafür natürlich auch die Versandkosten zu tragen. Der Käufer schrieb mir daraufhin er hätte den Artikel wegen der Flecken bereits zur Reinigung gebracht (ohne das vorher mit mir abzustimmen, denn wir hatten uns noch nicht auf eine gemeinsame Lösung geeinigt) und wäre mit einer Teilrückerstattung des Kaufpreises einverstanden. Zwei Tage später meldete die Käuferin sich nochmals und schrieb, sie wolle den Artikel so doch nicht behalten und wünsche doch eine Rücksendung und Erstattung des Kaufpreises. Auf die Rücksendekosten verzichtete die Dame ausdrücklich. Ich hatte den Kaufpreis dann komplett zurück überwiesen, und nach einigen Tagen gefragt, ob das Paket schon zurückgesendet wurde. Daraufhin wurde die Dame äußerst ungehalten, um meinte sie würde es nicht zurück senden, schließlich habe sie wegen der Flecken und fehlenden Teile nur Ärger gehabt und hohe Reinigungskosten von 15 Euro die ich ihr nicht erstattet hätte.
was soll ich tun?? Die Frau wohnt 400 km weg. Zur Polizei Anzeige erstatten? Den ganzen Schriftverkehr habe ich, wo genau zu lesen ist wie wir uns letztlich geeinigt haben.
ich hätte schon gerne entweder die Ware zurück oder wieder das überwiesene Geld. Das Verhalten der Käuferin ist unverschämt!!
Wobei ich fast mich glaube, das die Polizei sich hierfür einsetzt, der Artikel wurde für 35 Euro verkauft
3 Antworten
Guten Abend :)
ich empfehle Dir, EBAY anzurufen und Dein Problem zu schildern. Der Support kann die Dame nicht zwingen, das Geld oder den Artikel zurückzuschicken. Aber er könnte ein bisschen mit dem Zaunspfahl winken und ihr evtl. ein Rücksendeetikett zur Verfügung stellen. Gab es denn eine offizielle Rückgabeanfrage über EBAY?
VG
Schade... bei den Kleinanzeigen kenn ich mich nicht aus. Dann empfehle ich, den Mahnantrag online auszufüllen:
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=9297645-1638823007448&Command=start
Schöne Grüße und viel Erfolg
Ächz...
Warum schreibst Du eBay, wenn Du eBay Kleinanzeigen meinst?
Das sind zwei völlig verschiedene Plattformen, die außer dem Namen eBay nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun haben.
Und natürlich helfen die Dir nicht weiter, was dachtest Du denn?
mache eine onlineanzeige hatte ich auch schon die polizei läd den käufer vor und legt dem nahe den artikel zurückzusenden sonst wäre es betrug /bereicherung und geht zur staatsanwaltschaft mache dir wegen den geringen betrag keine gedanken es geht hier um die sache und das handeln nicht um den wert
Was willst du bei der Ploizei? Die wird dir das Geld nicht erstatten. Es handelt sich hier um eine zivilrechtliche Angelegenheit.
Erstmal hast du den Fehler gemacht, das Geld zu erstatten, bevor du den Artikel zurückbekommen hast. Jetzt kannst du deinem Geld hinterherlaufen. Du mußt es einklagen. indem du einen Mahnbescheid beantragst. Die Kosten dafür müßtest du allerdings vorstrecken.
Das Verhalten der Käuferin ist unverschämt!!
Ist es.
Es lief über eBay Kleinanzeigen. Ich hatte diese schon informiert, aber da tut sich nichts. Ich habe keinen Schutz und leider nicht per Paypal gezahlt.