Tach :)
ja, das gibt es. Z.B. bei EUSANET/sat_speed+, Eutelsat/Konnect, FILIAGO, Novostream, skyDSL oder Starlink.
VG
Tach :)
ja, das gibt es. Z.B. bei EUSANET/sat_speed+, Eutelsat/Konnect, FILIAGO, Novostream, skyDSL oder Starlink.
VG
Tach :)
aktuell gibt es die App für Dein Modell noch nicht. Ich habe gelesen, dass sie evtl. noch in diesem Jahr kommen soll.
VG
Tach :)
ich finde es sehr bitter, wenn man sowas nicht innerhalb der Familie klären kann. Aber gut...
Die Polizei wird Dir kein Geld zurückbringen. Inkasso kannst Du einschalten - kostet aber etwas ohne Garantie auf Erfolg.
Besser wäre es, zu ergründen, warum Dein Bruder in der Klemme steckt und die paar Euro nicht zurückgeben kann oder will. Wenn man über die Ursachen sprechen kann, gibt es möglicherweise auch ne Lösung. Oder Du siehst es so: "Es ist mein Bruder, da helfe ich gern.". Aber auch dann sollte man ergründen, was den Kerl in die Schuldenfalle getrieben hat und ob das nochmal passieren kann.
VG
Tach :)
es ist natürlich blöd, wenn Du davon ausgehst, das ein Preisvorschlag nur mal so dahingesagt werden kann. Das ist aber nicht der Fall, und darauf wirst Du auch bei Abgabe des Preisvorschlags hingewiesen.
Ein Abbruch wird abgelehnt, wenn der Verkäufer nicht möchte oder nicht mehr abbrechen kann, weil z.B. der Versand schon beauftragt wurde. Das geschieht bei vielen gewerblichen Verkäufern automatisch und sehr schnell.
Du kannst jetzt eine Rückgabe per Widerrufserklärung veranlassen - bei gewerblichen Verkäufern ist das (bis auf ein paar Ausnahmen) gesetzlich vorgeschrieben.
VG
Tach :)
Ja, das geht. Über Angebot beenden, danach kannst Du auswählen, dass es an den Höchstbietenden verkauft und beendet wird.
VG
Tach :)
wenn der Kaufbetrag mit dem 1. Streitfall zurück an den Käufer ging, kann er nicht nochmal eingefroren/ abgezogen werden. Ich empfehle Dir, in den Einzelheiten zum Streitfall nachzusehen, ob da etwas zum Verkäuferschutz steht. Wenn das Geld tatsächlich einbehalten wurde, geht es am schnellsten per Telefon, oder über die Mailadresse im Impressum.
VG
Tach :)
wenn ich das richtig verstehe, hat der Verkäufer Dir geschrieben, dass es einen Zahlungsstreitfall gibt. Sowas kann weder EBAY noch der Verkäufer eröffnen - es kommt entweder vom Käufer oder von seinem Zahlungsdienstleister.
Das bedeutet, dass Du Dich mit Deinem Zahlungsdienstleister (Bank, Paypal, Klarna, etc.) auseinandersetzen solltest. Es gibt offenbar ein Problem mit der Bezahlung.
VG
Tach :)
dasselbe Bankkonto kann für andere Ebay-Accounts verwendet werden. Aber dieselbe E-Mail-Adresse geht nicht. Was soll das bringen?
VG
Tach :)
es ist natürlich sehr bedauerlich, wenn der Artikel verschwunden ist. Gibt es denn irgendeine Zustellbestätigung von DHL Express?
Wenn Nein - hast Du eine Anfrage nach diesem Artikel gestellt und offiziell gemeldet, dass Du das Produkt nicht erhalten hast? Wenn nicht, kannst Du das gerne nachholen. Der Verkäufer hat ordnungsgemäß verschickt und sieht keine Verantwortung bei sich. Kann ich verstehen - er hat das Paket verschickt, was soll er machen!?
Ich hoffe, es klärt sich noch Alles auf.
LG und viel Erfolg
Tach :)
den Artikelzustand "wie neu" gibts auf eBay nicht, aber "neu" und "neu (sonstige)".
Am Besten schaust Du mal hier nach - danach kannst Du Dir die Artikelbeschreibung nochmal ansehen und bist ein bisschen schlauer.
VG
Tach :)
da hast Du Dich schön selbst ausmanövriert. Das ist sehr bedauerlich. Wenn Du jetzt über
diese Seite keine Anfrage mehr stellen kannst, bleibt Dir der Weg über die Instanzen wie https://online-strafanzeige.de/ oder https://www.online-mahnantrag.de/
LG und viel Erfolg
Tach :)
eine Rückgabe sollte erst geschlossen werden, wenn das Problem gelöst ist.
Ob der Verkäufer Dich scammen will, weiß ich nicht. Aber er versucht, Dir die Schließung schmackhaft zu machen, weil das angeblich schneller ginge. Das glaube ich eher nicht, weil er schreibt, dass er die Erstattung ausführt, wenn Du die Anfrage schließt.
Das ist Unsinn - die Erstattung kann er bei geöffneter Rückgabe ausführen, dann erfolgt die Schließung automatisch. Im weiteren Verlauf schreibt er ja richtig, dass er die Rückgabe akzeptieren und ein Rücksendeetikett kaufen würde. Aber die Rückerstattung würde ja sooooo lange dauern…
Auch das ist Unsinn - sobald die Rücksendung eintrifft, hat er 2 Werktage Zeit für die Erstattung.
Lange Rede kurzer Sinn - lass ihn das Etikett kaufen, schick die Ware zurück. Dann gibts die Erstattung. Alles andere wäre zu riskant.
VG
Tach :)
Dann schau am Besten hier:
https://www.telekom.de/magenta-tv/tarife-und-optionen/magenta-tv-mit-app/geraete-uebersicht
VG
Tach :)
erwartest Du eine seriöse Antwort? Hier geben sich viele alle Mühe dazu - aber ein bisschen Sorgfalt bei der Fragestellung wäre auch nicht schlecht.
VG
Tach :)
einen Abbruch kann man nicht einseitig beschließen. Er muss in beiderseitigem Einvernehmen erfolgen. Wenn Dein Verkäufer nicht zustimmt, wird der Abbruch abgelehnt.
Wenn es ein gewerblicher Verkäufer ist, hast Du in den meisten Fällen die Möglichkeit des Widerrufs, bei einem Privatverkauf kannst Du nur höflich fragen und um Verständnis werben.
VG
Tach :)
eBay-PLUS Rücksendeetiketten werden unter bestimmten Bedingungen vergeben:
Ich kann mir gut vorstellen, dass Deine 4 Reifen nicht in ein solches Paket passen. Deshalb empfehle ich Dir: wende Dich an den eBay-Kundenservice.
PS: ich sehe gerade, dass ich zu spät war.
VG
Tach :)
die Meldung deutet darauf hin, dass es ein Problem mit dem Bankkonto gibt (es ist kein lastschriftfähiges Konto, es wurde für andere eBay-Accounts verwendet, usw. usf.)
Das kannst Du mit dem eBay-Kundenservice lösen.
Viel Erfolg
Tach :)
Du schreibst:
"habe alles gemacht: Nachricht geschrieben, Fall geöffnet (dann hat man 3 Tage zeit bis sich ebay "einschreitet")"
Das ist nicht ganz so. Auf eBay steht dazu:
"In den meisten Fällen kümmern sich Verkäufer um eine Lösung, wenn Sie Ihren Artikel nicht erhalten haben. Hat der Verkäufer jedoch das Problem nach 3 Werktagen immer noch nicht behoben, schalten Sie uns gerne ein, damit wir Ihnen helfen. Diese Möglichkeit besteht bis maximal 21 Werktage, nachdem Sie dem Verkäufer die Anfrage gesendet haben."
Das bedeutet, dass Du nach Ablauf der Werktage aktiv werden musst, um eBay einzuschalten. erst dann wird aus der Anfrage ein richtiger Käuferschutzfall. Einen Automatismus gibt es da nicht - es kann ja sein, dass sich die Sache im Laufe der 3 Werktage geklärt hat. Ich hoffe für Dich, dass die 21 Werktage noch nicht um sind.
"Sollte man mit Ladendieben und Mördern auch so machen, negativer vermerkt und gut ist..."
Ja klar - man verfährt mit Mördern ebenso wie mit Leuten, die Billigartikel nicht verschicken. Ist ja kein großer Unterschied.
Leute, Leute...
VG
Tach :)
So steht es auf der eBay-Seite:
Also ist es auch so. Wichtig ist, dass die Option zum automatischen Wiedereinstellen aktiv ist.
VG
Tach:)
diese Einstellungen sind über "Kontoeinstellungen>>Benachrichtigungseinstellungen" möglich.
VG