Paket abgelehnt trotz Kaufabwicklung?
Hallo zusammen, ich habe ein kleines Problem und wollte um Hilfe bitten.
Ich habe vor zwei Tagen auf Ebay Kleinanzeigen ein Paar Nike Schuhe verkauft. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Schuhe Replica Ware sind oder nicht, da Sie für einen guten Preis zu ergattern waren. Wie dem auch Sei, ich habe Sie als Anzeige reingestellt und in der Anzeige vorsichtshalber vermerkt, dass es sich um ein Replica Schuh handelt. Eine Käuferin, vermutlich minderjährig (bin mir nicht sicher), hat den Schuh gekauft über Paypal Käuferschutz. Einen Tag später versendete ich das Paket mit der Ware. Plötzlich sehe ich, dass das Paket verweigert wurde. Nach Kontaktaufnahme mit der Kundin erfahre ich, dass ihre Mutter das Paket verweigert hat weil sie ihr nicht erlaubt ein vermutlichen Fake Schuh zu kaufen. Folglich erhalte ich auch schon die erste Mail in der die Mutter fordert das Geld zurück zu erhalten. Ich sehe es aber einfach nicht ein, die Mutter hat ja nicht ein Mal den Kauf mit mir abgeschlossen. Ebenso gibt es keinen Wiederrufsgrund da das Paket nicht mal in Empfang genommen wurde. Zu bemängeln gibt es da doch nichts. Was soll ich eurer Meinung nach tun? Die Möglichkeit mit dem Geld zurücküberweisen sehe ich einfach nicht ein, nur weil manche zu blöd sind und sich untereinander nicht vorher absprechen sondern erst im Nachhinein. Mehrere Kunden sind abgesprungen nur weil ich dieser Kundin den Schuh versprach.
Ich bitte um Hilfe, welche Konsequenzen kann das haben?
4 Antworten
Nach § 106 BGB sind Minderjährige, die zwischen sieben und siebzehn Jahren alt sind, beschränkt geschäftsfähig. Das heißt im Klartext, dass sie durchaus wirksam Verträge schließen können, wenn ihre Eltern es erlauben.
Du musst das Geld also erstatten. Deine persönliche Meinung steht nicht über dem Gesetz.
"Mehrere Kunden sind abgesprungen nur weil ich dieser Kundin den Schuh versprach."
Dann sollte es ja kein Problem sein, den Schuh anderweitig loszuwerden.
Hi,
Verträge mit Minderjährigen sind nur schwebend wirksam: sie können von den Erziehungsberechtigten problemlos rückgängig gemacht werden. Sollte das also wirklich so sein das die Käuferin Minderjährig ist, kannst Du garnichts machen.
Konsequenzen wird es für die Käuferin und Mutter keine geben: Du kannst sie nicht rechtlich zwingen die Schuhe zu nehmen. Aber: Minderjährige dürfen keinen PayPal Account besitzen und das auffliegen dessen wird eine lebenslange Sperre mit sich ziehen. Ergo: kannst und solltest das PayPal melden.
Des Übrigen solltest Du selber mal aufpassen das Du keine Konsequenz zu spüren bekommst weil Du potenzielle Fake Ware verkaufst; das ist verboten.
Gruß
Einfach gar nichts tun.
Du hast geliefert, Käufer hat gezahlt, Fall erledigt.
Wenn die Käuferin minderjährig ist, ist der Kauf unwirksam und Du musst das Geld erstatten. Die Ware bekommst Du ja zurück.