Schuhe als Geschenk von der türkei kommt das durch den Zoll?

2 Antworten

Im Postverkehr werden Markenfälschungen (Plagiate / fakes) nicht durchgelassen, wenn der Hersteller einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme gestellt hat (und alle großen Marken haben das).

Der Markenrechtsinhaber wird vom Zoll informiert. Von dessen Anwalt erhältst Du dann eine Unterlassungserklärung, die Anwaltskosten zahlst Du, meist ein paar hundert EUR.

also: Finger weg!

Lass das doch deine Eltern regeln ;)