Ich bin schwanger und will das Kind nicht?
Hallo,
Ich bin 26 und habe eben einen Schwangerschaftstest gemacht der direkt positiv angezeigt hat. Mein Freund und ich sind grade in einer Lebenslage wo ein Kind nicht vorstellbar ist. Daher haben wir uns direkt gesagt das wir es abtreiben. Nun ist es passiert und an unserer Meinung hat sich nichts geändert.Nach meiner letzten Periode,bin ich in der 5ssw. Ich beziehe Hartz 4,wie würde das dann mit den Kosten aussehen?
6 Antworten

Ein Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch nach der Beratungsregelung (Fristenregelung) ist in Deutschland keine Kassenleistung. Übernommen werden aber die Kosten für die ärztliche Behandlung während der Schwangerschaft und für die Nachbehandlung von Komplikationen.
Verfügt die Frau unabhängig vom Alter allerdings über kein oder nur über ein geringes eigenes Einkommen (zur Zeit 1.258 € netto) und steht ihr auch persönlich kein kurzfristig verwertbares Vermögen zur Verfügung, kann sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Kosten werden von dem Bundesland, in dem sie lebt, übernommen, den Antrag muss sie jedoch bei Ihrer Krankenkasse stellen.
Alles Gute für dich!

Hallo
Wenn Du ein ungenügendes Einkommen hast, kannst Du vor der Abtreibung bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Zudem benötigst Du für eine Abtreibung ein Beratungsgespräch z. B. bei Pro Familia und eine Bedenkfrist von 3 Tagen muss eingehalten werden.
Freundliche Grüsse
tm

Die werden vom Bundesland übernommen, den Antrag reichst du bei der Krankenkasse ein.

Da du sowieso zu einer Beratungsstelle vor dem Abbruch gehen musst, geh dahin und stelle dort deine Fragen. Die wissen auch wie das mit den Kosten aussieht. Ich gehe davon aus dass das in deinem Fall von der Krankenversicherung übernommen wird.

Montag direkt zum Frauenarzt, damit es sich noch mit der Abtreibungspille ausgeht und du nicht zur Ausschabung musst.

Auch ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch unterliegt den gleichen Vorschriften wie ein instrumenteller Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch nach der Fristenregelung (Pflichtberatung und dreitägige Bedenkzeit).
Eben deswegen sollte sie so schnell wie möglich handeln, zum FA um die Schwangerschaft durch den Arzt feststellen zu lassen und sich sagen zu lassen, wo sie genau hin muss, um alles korrekt und zügig in die Wege zu leiten.
War nicht so gemeint, dass der Arzt schnell ein Rezept für das Medikament über den Tresen schiebt ☺️


Eben deswegen sollte sie so schnell wie möglich handeln, zum FA um die Schwangerschaft durch den Arzt feststellen zu lassen und sich sagen zu lassen, wo sie genau hin muss, um alles korrekt und zügig in die Wege zu leiten.
Nur als Info: Man muss nicht erst zum FA sondern kann gleich zur Beratung ;)
Mal schnell ab zum Arzt geht nicht…
Auch ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch unterliegt den gleichen Vorschriften wie ein instrumenteller Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch nach der Fristenregelung (Pflichtberatung und dreitägige Bedenkzeit).
Bei dieser Variante kann Misoprostol bis zum 49. Tag der Schwangerschaft (7. Woche) als Tablette eingenommen werden und bis zum 63. Tag (8.-9. Woche) werden die Tabletten vaginal eingeführt.