Hund temporär in einer Mietwohnung aufnehmen?

Ben Sellin  01.10.2022, 13:11

Ist die Tierhaltung in deiner Wohnung per Vertrag verboten?

Liaheyy597 
Fragesteller
 01.10.2022, 13:12

Ob es schriftlich festgelegt ist, weiß ich tatsächlich nicht.
Doch als ich ihn gefragt habe, da ich mir ggbf. einen Hund anschaffen wollte, meinte er nein.

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich kann Ihnen der Vermieter nicht verbieten, ein Tier für eine kurze Dauer bei sich aufzunehmen. Nach dem Mietvertrag ist in der Regel allein das Halten von Hunden verboten. Wenn Sie vorübergehend einen Hund bei sich aufnehmen, so sind Sie damit noch nicht dessen Halter, so dass es sich auch nicht um eine Tierhaltung im Rechtssinne handelt. Eine konkrete Zeitangabe, ab wann davon auszugehen ist, dass der Hund in einer Wohnung dauerhaft „gehalten wird“ und nicht nur „zu Besuch da ist“, ist im Mietrecht nicht festgelegt. Die Gemeinden gehen bei der Festlegung der Hundesteuer in der Regel davon aus, dass ein Tier dauerhaft in einem Haushalt lebt, wenn es etwa 2 Monate dort lebt.

Der Vermieter kann allerdings ein Vetorecht haben, wenn es sich im konkreten Fall beispielsweise um einen sog. "Kampfhund" handelt und davon auszugehen ist, dass dieser für die anderen Mieter eine erhebliche Gefährdung darstellt. In der Regel ist es allerdings erforderlich, dass es einen hinreichenden Grund für die Annahme einer Gefährdung gibt, es also bereits zu Vorfällen mit dem Hund gekommen ist. Sollte es innerhalb des Aufenthaltes bei Ihnen zu einem konkreten Vorfall kommen, durch den sich die Mitbewohner bedroht fühlen, so hat der Vermieter immer das Recht sofort die Entfernung des Hundes zu verlangen. Dies gilt auch, wenn sich die Mitmieter durch die Anwesenheit des Hundes gestört fühlen, beispielsweise durch dauerndes Gebell oder Geruchsbelästigung.

Ist dies alles nicht der Fall, so sehen wir keinen Grund, warum der Vermieter Ihnen die vorübergehende Aufnahme des Hundes verbieten sollte.

Darf man einen Hund für 1-2 Wochen Pflegen trotz Verbot? - Seite 2 (mamacommunity.de)

Da der Hund nur zu Besuch ist, kann dir der Vermieter gar nix. Allerdings wäre es schlau gewesen, den Vermieter zu informieren, dass der Hund für eine Woche da ist. Das hätte unter Umständen eine Menge Ärger erspart.

Häng einen Zettel an die Tür: Ich habe für eine Woche einen Hund in Pflege.

Hättest du vllt vorher abklären müssen..

Liaheyy597 
Fragesteller
 01.10.2022, 13:12

War relativ spontan.

Wurde mir am Abend davor um 23:00 geschrieben…

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Schiri22  01.10.2022, 19:01
@Liaheyy597

Das ist natürlich bescheuert. Würde den Hund dann auch nicht "annehmen"

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Du darfst einen Hund übergangsweise bei dir halten um z.B. wie in deinem Fall für eine Woche auf ihn aufzupassen. Auch wenn vertraglich festgelegt wurde, dass du keine Hunde in der Wohnung halten darfst.

Es ist kein Dauerzustand und das muss der Vermieter erdulden.

Achso bevor natürlich jemand fragt:

Wir hatten damals so einen Fall bei uns gehabt und es lief auch über nen Anwalt. Wir waren im Recht und der Hund durfte für temporäre Zeit bei uns bleiben. In unserem Fall für 2 Wochen.

Liaheyy597 
Fragesteller
 01.10.2022, 13:21

Danke für deine Antwort!

Das beruhigt mich ein bisschen.

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