Wenn das Geländer der DB ist, wird das Ordnungsamt nichts machen. Melde es der DB.

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Langzeitreise mit Kind - Schulfreistellung für die Weltreise – geht das? (kidsaway.de)

Hier mal ein Link für dich

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Lass dich von den anderen hier nicht verunsichern, Die, die schreiben das sie nur die Pflichtstunden gemacht haben, haben ihren FS wahrscheinlich vor 30 oder 40 Jahren gemacht, Da war es noch etwas einfacherer.

Lass dich nicht beirren und mach so viele Stunden wie Du brauchst. Dein Fahrlehrer wird dir schon sagen wann Du soweit bist.

Ich habe meinen FS vor 40 Jahren gemacht. Da wurden die Pflichtstunden zwischendrin mit erledigt.

Beleuchtungsfahrt war z.B, mitten am Tag bei Regen. Nix mit Dunkelheit. Autobahn war dann ziemlich zum Schluss.

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Vor Allem schadest Du deinen Lippen und dem Gewebe.

Und völliger Unfug ist es auch noch. Abgesehen davon das es vollkommen beknackt aussieht.

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Es ist Vorweihnachtzeit. Die Leute bestellen wie verrückt.

Und die Händler kommen mit dem Versand nicht hinterher. Und die Hersteller nicht mit der Herstellung.

Abgesehen von den Paketdiensten, die jetzt schon vollkommen überlastet sind.

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Du kannst es mit dem Wollwaschgang ausprobieren. Aber wundere dich nicht, wenn sie hinterher nicht mehr so schön aussieht.

Ich würde sie mit der Hand waschen oder in die Reinigung geben.

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Man kann sie verändern, ja. Aber GF muss der Änderung auch zustimmen.

Ganze Fragen und deren Inhalt kann man nicht ändern. Aber z.B. Schreibfehler...

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Grundsätzlich kann Ihnen der Vermieter nicht verbieten, ein Tier für eine kurze Dauer bei sich aufzunehmen. Nach dem Mietvertrag ist in der Regel allein das Halten von Hunden verboten. Wenn Sie vorübergehend einen Hund bei sich aufnehmen, so sind Sie damit noch nicht dessen Halter, so dass es sich auch nicht um eine Tierhaltung im Rechtssinne handelt. Eine konkrete Zeitangabe, ab wann davon auszugehen ist, dass der Hund in einer Wohnung dauerhaft „gehalten wird“ und nicht nur „zu Besuch da ist“, ist im Mietrecht nicht festgelegt. Die Gemeinden gehen bei der Festlegung der Hundesteuer in der Regel davon aus, dass ein Tier dauerhaft in einem Haushalt lebt, wenn es etwa 2 Monate dort lebt.

Der Vermieter kann allerdings ein Vetorecht haben, wenn es sich im konkreten Fall beispielsweise um einen sog. "Kampfhund" handelt und davon auszugehen ist, dass dieser für die anderen Mieter eine erhebliche Gefährdung darstellt. In der Regel ist es allerdings erforderlich, dass es einen hinreichenden Grund für die Annahme einer Gefährdung gibt, es also bereits zu Vorfällen mit dem Hund gekommen ist. Sollte es innerhalb des Aufenthaltes bei Ihnen zu einem konkreten Vorfall kommen, durch den sich die Mitbewohner bedroht fühlen, so hat der Vermieter immer das Recht sofort die Entfernung des Hundes zu verlangen. Dies gilt auch, wenn sich die Mitmieter durch die Anwesenheit des Hundes gestört fühlen, beispielsweise durch dauerndes Gebell oder Geruchsbelästigung.

Ist dies alles nicht der Fall, so sehen wir keinen Grund, warum der Vermieter Ihnen die vorübergehende Aufnahme des Hundes verbieten sollte.

Darf man einen Hund für 1-2 Wochen Pflegen trotz Verbot? - Seite 2 (mamacommunity.de)

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Du musst ganz normal arbeiten. Als Azubi hast du Anspruch auf Urlaubstage. Die kannst du, nach Absprache mit dem Ausbildungstbetrieb, in den Schulferien nehmen. Wird auch meist so gemacht.

Schulferien, wie zu deine Schulzeiten , bekommst du jetzt nicht mehr.

Wenn keine Schule ist, musst Du in den Betrieb.

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Ob sie sich überhaupt verstehen, ist die Frage.

Oder weißt du ob sie sich vorher verstanden haben ?.

Und natürlich darf man Katzen auch allein halten. Es gibt sogar Katzen die mögen keine Gesellschaft von Artgenossen.

Aber besser wäre es natürlich wenn ihr den Bruder auch noch nehmt.

Probiert es aus.

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ch helfe ihm nicht aber mein Vater kommt dann immer und sagt ich wäre ja eine schlechte Katzen Besitzerin, weil ich ihm nicht helfe und er hilft ihm dann runter.

Quatsch. Du machst alles richtig.

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